2. Lohen , verb. reg. 1) Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, mit einem Loh- oder Flammenfeuer brennen; wofür doch lodern üblicher ist. 2) Als ein Activum, mit einem Flammenfeuer bearbeiten; doch nur in dem zusammen gesetzten auslohen, S. dasselbe.
2. Lêhne , adj. et adv. in den gemeinen Sprecharten, schräge in die Höhe, mit dem Horizonte einen spitzigen Winkel machend; im Gegensatze des steil. Der Berg gehet ganz lehne, erhebt sich ganz sanft. S. 4. die Lehne.
2. Ihrer , Ihre , Ihres , das zueignende Fürwort, relative und ohne Hauptwort gebraucht, S. 3. Ihr II.
2. Dauen , verb. reg. neutr. welches mit dem vorigen verwandt ist, aufgelöset werden, von dem Eise und gefrornen Körpern, S. Thauen.
2. Lassen , verb. irreg. welches in der Conjugation mit dem vorigen überein kommt, und am häufigsten als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, zuweilen aber auch als ein Activum gebraucht wird. Es ist von einem sehr weiten Umfange des Gebrauches, der sich ...
2. Sêtzen , verb. reg. act. nur daß einige Oberdeutsche Mundarten im Imperf. für setzte, satzte, und im Mittelworte gesatzt für gesetzt sagen. Es ist das Factitivum von sitzen, und bedeutet eigentlich sitzen machen, in weiterm Verstande aber auch stehen machen, und ...
2. Gêlten , verb. irreg. ich gelte, du gilst, er gilt; Imperf. ich galt, im gemeinen Leben ich golt; Mittelw. gegolten; Imperat. gilt. Es kommt in doppelter Gestalt vor. 1. * Als ein Activum, wiedergeben, so wohl die ...
2. Fêhlen , verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und in zwey Hauptbedeutungen üblich ist. I. Aus Mangel der Erkenntniß oder aus Übereilung nicht so handeln, wie man wollte, oder wie man sollte. 1. Das vorgesetzte Ziel aus einem ...
2. Lehnen , (mit einem hellen e,) verb. reg. welches in einer doppelten Gestalt üblich ist. 1. Als ein Activum. 1) * Geben überhaupt, den Gebrauch oder Besitz einer Sache übertragen, ohne die Art und Weise zu bestimmen; eine ...
2. Láchen , verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, eine angenehme und durch Lust erregte Erschütterung der Nerven durch Verlängerung und Öffnung des Mundes, und zuweilen auch durch einen damit verbundenen inarticulirten Schall an den Tag legen. 1. Eigentlich. Auf ...
2. Flehen , verb. reg. neutr. mit haben, welches eigentlich hin und her bewegen, besonders aber sich schmiegen, winden und drehen, bedeutet, und mit zu dem weitläuftigen Geschlechte der Zeitwörter flauen, fliehen, fliegen, flechten u.s.f. gehöret, (S. ...
2. Dunkel , -er, -ste, adj. et adv. 1. Eigentlich, schwärzlich, ein wenig schwarz. In dieser längst veralteten Bedeutung wird es nur noch von den Farben gebraucht, im Gegensatze des hell. Eine dunkele Farbe. Die Farbe ist sehr dunkel. Der ...
2. Ringen , verb. irreg. ich ringe, du ringest, oder ringst, er ringet, oder ringt; Imperf. ich rang; Mittelw. gerungen; Imperat. ringe. Es stammet mit Ring aus einer und eben derselben Quelle her, unterscheidet sich aber außer der irregulären Form ...
2. Locken , verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben bekommt. 1. In der engsten Bedeutung, wo es eine sinnliche Nachahmung desjenigen Lautes ist, womit nicht nur manche Thiere einander rufen, sondern auch, womit Menschen Thiere ...
2. Sparen , verb. regul. act. welches in verschiedenen, doch sehr nahe verwandten Bedeutungen gebraucht wird. 1. Zum künftigen Gebrauche aufheben. (1) Eigentlich. Spare deine Weisheit bis zur andern Zeit, Sir. 32, 6. Erschöpfe deine Kräfte nicht über einen ...
2. Mahlen , verb. reg. act. außer daß es im Mittelworte gemahlen für gemahlet hat. 1. * Eigentlich, sich hin und her bewegen, besonders sich im Kreise bewegen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher man nur noch in Niedersachsen sagt, das ...
2. Ahnden , verb. reg. act. sein Mißfallen über eine Sache mit Worten oder mit der That zu erkennen geben, eine Sache bestrafen. Das Böse ahnden. Wollen wir diesen Schimpf nicht ahnden? Der Frevel muß an ihm und an den Seinigen geahndet werden. ...
2. Säumen , verb. reg. welches in einer doppelten Gestalt üblich ist. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, langsam in einer Bewegung oder in einer Handlung seyn, und in engerer Bedeutung fehlerhaft langsam seyn, langsam seyn, da man eilen sollte, ...
2. Meiden , verb. irreg. act. Ich meide, du meidest, er meidet; Imperf. ich mied; Mittelw. gemieden; Imperat. meide. Es bedeutet, 1) eigentlich, einer Person oder Sache aus dem Wege gehen, sich hüthen, daß man sich nicht mit ...
2. Rȫsten , verb. reg. act. et neutr. welches im letztern Falle das Hülfswort haben bekommt, und zunächst eine Onomatopöie ist, 1) Eigentlich, über einem raschen Kohlfeuer auf einem Roste oder in einer Pfanne braten; wo es eine unmittelbare Nachahmung des Lautes ...
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