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Mufti

Mufti [Brockhaus-1911]

Mufti (arab., »Entscheider«), mohammed. Theolog, der in religionsgesetzlichen Fragen Gutachten ( Fetwâ ) abgibt. Groß-M. ( Scheich ul- Islam ), der Chef der Ulema (s.d.).

Lexikoneintrag zu »Mufti«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 221.
Votum

Votum [Herder-1854]

Votum , lat., Gelübde , Wahlstimme, Gutachten; votiren , stimmen, abstimmen.

Lexikoneintrag zu »Votum«. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 649.
Fetwa

Fetwa [Brockhaus-1911]

Fetwa (arab.), das Gutachten eines Mufti in Fragen des Religionsgesetzes.

Lexikoneintrag zu »Fetwa«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 574.
Decret

Decret [Pierer-1857]

Decret (v. lat. Decrētum ), 1 ) bei den Römern ein Beschluß , Befehl , Urtheil , Gutachten eines Collegiums (z.B. D. senatus , s. u. ...

Lexikoneintrag zu »Decret«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 788-789.
Urteil

Urteil [Georges-1910]

Urteil , iudicium. – arbitrium (das gutachtliche Urteil, Gutachten). – sententia (die Meinung, die man übh. und insbes. als Senator, Richter etc. abgibt; oft mit sentire umschrieben, z.B. gleichgültig gegen anderer U. sein, neglegere quid ...

Wörterbucheintrag Deutsch-Latein zu »Urteil«. Karl Ernst Georges: Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Hannover und Leipzig 1910 (Nachdruck Darmstadt 1999), Sp. 2452-2453.
Parere

Parere [Brockhaus-1837]

Parēre heißt ein schriftlich abgefaßtes Gutachten unparteiischer und sachverständiger Kaufleute über in Handelsgeschäften entstandene Streitigkeiten, um dessen Ertheilung in der Regel die Vorsteher des Handelsstandes wichtiger Handelsorte von den Parteien selbst ersucht, mitunter wol auch von den Gerichten veranlaßt werden, weil bei ...

Lexikoneintrag zu »Parere«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 411.
Parére

Parére [Meyers-1905]

Parére (ital., franz. Parère ), Gutachten , das gerichtlich ernannte Sachverständige , insbes. die Vorsteher des Handelsstandes ... ... in Streitigkeiten, die im Handelsverkehr vorfallen, abgeben. P. medicum , das Gutachten bei der Leichen schau, Obduktionsbericht (s. Obduktion ).

Lexikoneintrag zu »Parére«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 434.
Parere

Parere [Brockhaus-1911]

Parēre (ital.), schriftliches Gutachten über eine streitige Handelssache. P. medĭcum , das ärztliche Gutachten bei der Leichenobduktion, s.v.w. Fundschein .

Lexikoneintrag zu »Parere«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 355.
Parere

Parere [Herder-1854]

Parere , ital., in Handelssachen schriftlich abgefaßtes Gutachten über eine streitige Sache .

Lexikoneintrag zu »Parere«. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 461.
Lilĭo

Lilĭo [Pierer-1857]

Lilĭo (lat. Lilius ), Aloys , geb. zu Anfang ... ... Ciro in Calabrien ; Arzt , bes. Astronom , auf sein Gutachten (das sein Compendium novae rationis restituendi calendarium 1576 enthält), wurde ...

Lexikoneintrag zu »Lilĭo«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 378.
Aldarin

Aldarin [Lueger-1904]

Aldarin , Ersatz für Schweineschmalz, enthält nach dem Gutachten von Baier und Juckenak nur 15% Fett, im übrigen aber viel Wasser in Gestalt von Magermilch, Kartoffelstärkemehl und einem durch Zwiebeln hergestellten Aroma, so daß es im ganzen eine minderwertige Kleistermasse darstellt. Andés.

Lexikoneintrag zu »Aldarin«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1920., S. 31.
Tēnor

Tēnor [Pierer-1857]

Tēnor (lat.), 1 ) der ununterbrochene Lauf einer Sache ; 2 ) Folge, Reihe ; 3 ) Sinn , Inhalt eines Gesetzes ; 4 ) Umlaufsschreiben; 5 ) kaufmännisches Gutachten .

Lexikoneintrag zu »Tēnor«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 374.
Videtur

Videtur [Brockhaus-1809]

Videtur (a. d. Lat.) heißt eigentlich: es scheint, es dünkt mich – dann nimmt man es überhaupt für Gutachten. Daher: sein Videtur zu etwas geben , heißt: seine Meinung, sein Gutachten sagen.

Lexikoneintrag zu »Videtur«. Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 328.
Isidorus

Isidorus [Brockhaus-1837]

Isidōrus , genannt Hispalensis , ein Kirchenschriftsteller, war Bischof von ... ... bildete den Anfang zu einem Lehrgebäude des Kirchenglaubens. Die päpstlichen Decretalen, die als Gutachten und Antworten der Päpste , die sie auf Anfragen über rechtsstreitige Fälle ...

Lexikoneintrag zu »Isidorus«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 464.
Parēre

Parēre [Pierer-1857]

Parēre (ital.), schriftliches kaufmännisches Gutachten über eine streitige Sache , welche außergerichtlich beigelegt werden soll, od. über welche die bürgerlichen Gesetze keine genaue Bestimmung geben, u. welche daher nach Handelsgewohnheiten entschieden werden muß.

Lexikoneintrag zu »Parēre«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 676.
Plazitum

Plazitum [Brockhaus-1911]

Plazĭtum (lat.), Gutachten, Beschluß.

Lexikoneintrag zu »Plazitum«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 421.
Placitum

Placitum [Herder-1854]

Placitum , lat., Gutachten; Willensmeinung; Befehl.

Lexikoneintrag zu »Placitum«. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 555.
Präadvis

Präadvis [Herder-1854]

Präadvis , vorläufiges Gutachten.

Lexikoneintrag zu »Präadvis«. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 598.
Elogĭum

Elogĭum [Pierer-1857]

Elogĭum (lat.), 1 ) Aufschrift , bes. Inschrift ... ... 2 ) Ausspruch , Urtheil überhaupt; daher Elogium medĭcum , gerichtlichs medicinisches Gutachten ; Elogium ultĭmum , Testament ; bes. 3 ) in tadelnder ...

Lexikoneintrag zu »Elogĭum«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 655.
Respónsum

Respónsum [Meyers-1905]

Respónsum (lat., »Antwort«), das in einer Rechtssache eingeholte Rechtsgutachten (s. Belehrungsurteil ). Bei den Römern machten die Responsa prudentium ( Gutachten angesehener Juristen ) eine besondere Quelle des Rechts aus. Vgl. ...

Lexikoneintrag zu »Respónsum«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 824.
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