Abkarten , verb. reg. act. nur in der figürlichen von dem Kartenspiele hergenommenen Bedeutung, etwas Böses heimlich verabreden. Er hatte es schon so mit ihr abgekartet. Ein abgekartetes Spiel. Ein abgekarteter Handel.
* Abmehren , verb. reg. act. welches nur allein im Oberdeutschen üblich ist. 1. Von mehren, theilen, abtheilen, S. Abfinden und Mehren. 2. Von mehr, plus, durch die meisten Stimmen abschaffen. Ein Gesetz abmehren.
Abhängen , verb. reg. act. dasjenige, was angehänget war, abnehmen, herab hängen. Die Gewichte einer Uhr abhängen. Die Blasebälge abhängen, in den Schmelz- und Hammerwerken, damit sie nicht mehr gehen.
Abhêllen , verb. reg. act. von hell; gehörig hell machen, eigentlich nur von flüssigen Körpern, das Helle derselben von dem trüben Bodensatze abgießen, abklären. Den Wein abhellen.
* Abäußern , verb. reg. act. an einigen Orten, einen Leibeigenen oder Unterthan von dem Gute, welches er besessen, treiben. Am Niederrheine wird solches auch abmeiern genannt. Daher die Abäußerung.
† Abpöhlen , verb. reg. act. ein Kunstwort der Gärber, für abhaaren, die Haare abstoßen, welches ohne Noth aus dem Franz. poile, das Haar, gebildet ist.
Abbohren , verb. reg. act. in dem Bergbaue so viel als, bohren, oder völlig fertig bohren. Ein Loch abbohren. In dem Bergbaue hat man bey dem Gesteine dazu einen eigenen Bohrer, welcher der Abbohrer genannt wird.
Abgürten , verb. reg. act. den Gurt auflösen, und was damit befestigt war, abnehmen. Sich den Degen abgürten. Dem Pferde den Sattel abgürten. Ingleichen metonymisch, das Pferd abgürten. So auch die Abgürtung.
Abäthmen , verb. reg. act. bey verschiedenen Metallarbeitern, eine Kapelle oder andern Körper ausglühen, um alle in den Poris befindliche Luft zu vertreiben. S. Athem. Daher die Abäthmung.
Abfitzen , verb. reg. act. bey den Mäurern, eine mit Kalk beworfene und ausgestrichene Mauer mit dem Sprengpinsel glatt machen. S. Fitzen 2.
† Abkanten , Abkanteln , verb. reg. act. der Kanten berauben. Ein Bret abkanten, bey den Holzarbeitern, die scharfe Ecke abnehmen. Einen Zeug abkannten, die Kante oder Einfassung abschneiden.
† Ábláchen , verb. reg. recipr. sich ablachen, bis zur Ermattung lachen.
* Abmeiern , verb. reg. act. S. Meier, in verschiedenen Oberdeutschen und Niedersächsischen Gegenden, einen Meier oder Pachter, eines Gutes entsetzen, von dem Gute vertreiben. Daher die Abmeierung.
Abhètzen , verb. reg. act. durch Hetzen oder Jagen entkräften. Die Hunde abhetzen. Einen Hirsch oder anderes Wild abhetzen, so daß dessen Fleisch zur Speise untüchtig wird.
Abpacken , verb. reg. act. was aufgepackt war, herab nehmen Waaren, einen Koffer abpacken. Ingleichen des Gepäckes entleidigen. Einen Wagen, ein Pferd, einen Esel abpacken. So auch die Abpackung.
Abdräuen , verb. reg. act. durch Drohungen erpressen, gewöhnlicher abdrohen. S. Dräuen. Ein Beyspiel aus dem 14ten oder 15ten Jahrhunderte stehet im Haltaus h. v.
† Abnarren , verb. reg. act. im gemeinen Leben, durch Possen, durch leere Vorspiegelungen, von jemanden erhalten. Die Gaukler wissen einem sein Geld artig abzunarren.
† Abfasten , verb. reg. act. 1) Sich abfasten, sich durch Fasten entkräften. 2) Durch Fasten büßen. Eine Sünde, eine Vergebung abfasten. Beydes im gemeinen Leben.
† Abbétten , verb. reg. act. Sich von einem abbetten, sein Bette von des andern seinem entfernen, nicht mehr bey ihm schlafen. Sich von der Wand abbetten, das Bett von der Wand rücken.
Abdielen , verb. reg. act. 1) Mit Dielen oder Bretern absondern. Eine Kammer abdielen. 2) Mit den gehörigen Dielen versehen; dielen bedielen. Den Fußboden, ein Zimmer, abdielen.
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