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Moor [Wander-1867]

Der Moor hat seine Schuldigkeit gethan. – Herbert, 244. Witzwort ... ... Zahl der Gelähmten, Gichtbrüchigen, durch Schuss - und andere Wunden Verletzten, welche in jedem Sommer nach Marienbad wandern, um die aufsaugende und belebende ...

Sprichwort zu »Moor«. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873.
Wehrgeld

Wehrgeld [Wander-1867]

* Wehrgeld zahlen müssen. Wehrgeld, nach mittelalterlichem Strafrecht, wonach fast alle Vergehen und Verbrechen mit Geld zu sühnen waren, ist ein dem Verletzten zu persönlicher Genugthung, Busse ( Wette , fredum) dagegen ein zur Sühne ...

Sprichwort zu »Wehrgeld«. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 1866.
Tod

Tod [Wander-1867]

1. Allein der Todt zeigt an, woran man genug muss han ... ... und Busse sind mittelalterliche Geldstrafen, von denen jene dem Richter , diese dem Verletzten gezahlt wurde. Das Sprichwort will sagen, dass diese Strafen keine vererblichen seien ...

Sprichwort zu »Tod«. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 1770-1771.

Vater [Wander-1867]

1. Am Vater erkennt man den Sohn , an der Mutter die ... ... wendet das Sprichwort auf Staatsmänner an, welche die materiellen Interessen ihres Volks verletzten, um sich an einer fremden Regierung zu rächen. Lat. : ...

Sprichwort zu »Vater«. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867.
Wunde

Wunde [Wander-1867]

1. Alle (alte) Wunnen heilt slecht. – Woeste, ... ... Vergehen betheiligt gewesen sind. In einzelnen Rechtsbüchern des Mittelalters war aber das Klagerecht des Verletzten auf eine der Zahl seiner Wunden entsprechende Anzahl von Personen beschränkt ...

Sprichwort zu »Wunde«. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 442-450,1818.

Kläger [Wander-1867]

1. Beweist der Kläger nicht, so ist der Beklagte frei. ... ... Richter , wenn irgend jemand ein Unrecht begeht, auch ohne Klage des Verletzten von Amts wegen einschreiten könne, also auch ohne Kläger seine Gewette ...

Sprichwort zu »Kläger«. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870.
Wergeld

Wergeld [Wander-1867]

Wergeld ist Manngeld vom todten Hals . – Graf, 323, ... ... so begnügte man sich mit einfacher Busse . Die Familie des Verstümmelten oder Verletzten forderte gleichsam zur Entschädigung eine ihrem Verlust entsprechende Summe , die das ...

Sprichwort zu »Wergeld«. Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 195.
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