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Genossenschaften

Genossenschaften [Meyers-1905]

Genossenschaften , im weitern Sinn jede dauernde Personengemeinschaft zur Erreichung bestimmter ... ... Der Vorstand (seit 1889 der Konkursverwalter ) stellt bei diesem einen gerichtlich zwangsweise vollstreckbaren Verteilungsplan auf, in dem die von den einzelnen Mitgliedern zu leistenden Beiträge berechnet ...

Lexikoneintrag zu »Genossenschaften«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 570-577.
Unternehmerverbände

Unternehmerverbände [Lueger-1904]

Unternehmerverbände , freiwillige Vereinigungen von Unternehmern zum Zweck der Marktbeherrschung mittels Regelung ... ... Aufträge einer Zentralstelle, dem sogenannten Verkaufssyndikat, übertragen, welche dieselben nach einem vorher festgestellten Verteilungsplan an einzelne Mitglieder bis zur Höhe der ihnen zugebilligten Absatzquote zuweist. Die ...

Lexikoneintrag zu »Unternehmerverbände«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 8 Stuttgart, Leipzig 1910., S. 730-733.
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