Fluchtlinie , die technische Bezeichnung für die beim Bauen zu beobachtende Straßen ... ... zwischen der vorderen und hinteren Front nur 12 m betragen darf; sie bezeichnet im Wohnblock die Gartengrenze, d.h. die innere Linie , bis zu der die ...
Lexikoneintrag zu »Fluchtlinie [1]«. Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 4 Stuttgart, Leipzig 1906., S. 95-97.