... auch des altindischen Rechts (Jolly, Recht und Sitte S. 140). Māṇḍavya schwieg zu der Anschuldigung des Diebstahls, also bejahte ... ... kharapaṭṭa erfahren (erkunden)«. Diese Lesart finde ich jetzt auch in Sham.'s 2. Textausgabe. Das wäre dann ein Werk über oder doch ... ... »der seine Mahlzeit noch nicht verdaut hat«. Kauṭ.'s Regeln an dieser Stelle erinnern an ähnliche Bestimmungen über ...
... Hilfe, keinen Helfer findend«. Vgl. S, 168, 10; 335, 4. Gemeint ist natürlich jemand, ... ... ṃgrāha bedeutet bei Kauṭ. gewöhnlich: gewaltsame Ergreifung, Eroberung. So S. 322, 2; 345, 1 353, 9. Vgl. S. 366, 20. Aber S. 345, 1 heißt es »freiwillig«. ...