Appellation (v. lat. Appellatio , Berufung , Provocation ), I. ein ordentliches suspensives u. devolutives Rechtsmittel zum Schutze dessen, welcher sich durch eine obrigkeitliche Entschließung ( Bescheid , Resolution od. Handlung ) in seinen Rechten für verletzt ...
Appellation ist ein Rechtsmittel, durch welches eine Partei erklärt, ... ... er bei der Einwendung der Appellation alle gesetzlichen Förmlichkeiten und Nothfristen gehörig beobachtet habe, sowie um Einsendung der ... ... Obergericht . Hat der Appellirende die Apostel erhalten, so muß er die Appellation bei dem Obergerichte einführen ...
Appellation ist die Erklärung an ein Gericht , daß man sich bei seinem Spruche nicht beruhige, sondern sich an ein höheres Gericht ( Instanz ) zur Entscheidung wenden wolle; in der Regel wird dadurch die Entscheidung des ersten Gerichtes ihrer Rechtskräftigkeit für ...
Appellation (lat.), Anrufung eines höhern Gerichts (gegen eine Verfügung des Unterrichters) zur Prüfung und Entscheidung, ist als Rechtsmittel nach der Deutschen Zivilprozeßordnung durch die Berufung (s.d.) ersetzt.
Appellation (lat.), s. Berufung .
Die Appellation (a. d. Lat.) heißt diejenige gerichtliche Handlung – sie geschehe nun schriftlich oder mündlich – wodurch man wider eine Verordnung des ordentlichen Richters, oder wider ein ausgesprochenes Urthel, wodurch man sich beschwert glaubt, auf den Ausspruch eines höhern Richters sich beruft, ...
Die Appellatiōn , plur. die -en, aus dem Latein. Appellatio, in den Rechten, die Beschwerde über die Ungerechtigkeit eines niedern Richters bey einem höhern, ... ... und Bescheltung, Berufung, Abberufung, Gezug, Mittel- und Hauptfahrt u.s.f. für Appellation.
Summa (lat.), 1) Gesammtinbegriff, Summe ; S. apellabĭlis, so v.w. Appellationssumme, s.u. Appellation I.; S. fidĕi, die Glaubenssumme, s.u. Dogmatik 2 ...
Anruf ( Anrufung , Rechtsw.), so v.w. Appellation .
Festus , Porcius, vom Kaiser Nero zum Nachfolger des Felix als Prokurator ( Landpfleger ) von Palästina (60-62 n. Chr.) ernannt, sandte den gefangenen Apostel Paulus auf dessen Appellation nach Rom.
Recurs heißt im gerichtlichen Verfahren das Anrufen einer höhern Instanz und ist ein anderer Ausdruck für Appellation , wird aber bestimmten Arten derselben beigelegt, worüber indeß die Gesetze und der Gerichtsgebrauch fast in jedem Lande anders sind.
Instanz wird am häufigsten ein solcher Abschnitt in einem gerichtlichen Verfahren genannt, der nach Erlaß eines richterlichen Ausspruchs durch Appellation (s.d.) an ein höheres Gericht herbeigeführt wird. (Vgl. Gerichte .) Übrigens bedeutet Instanz im Allgemeinen einen Umstand, welcher ...
Berufung ( Appellation ) hat in der Rechtssprache verschiedene Bedeutungen. B. heißt unter anderm die der Übernahme eines Amtes, z. B. der Vormundschaft (s. d.) vorausgegangene Aufforderung, ferner der Anfall einer Erbschaft (s. d.). Im ...
Attentat (v. lat.), 1 ) eigentlich jeder Versuch , ... ... ) die Vollziehung einer Verfügung durch einen Richter , welche in Folge von Appellation suspendirt worden ist; die Strafe dafür Attentatenstrafe 4 ) mißglückter ...
Berufung, 1) (Rechtsw.), der Recurs auf das Zeugniß od. Urtheil einer höheren od. besser unterrichteten Person , s. Appellation ; 2) B. auf Gnade , das Gesuch eines Verurtheilten ...
Berufung , Appellation , Rechtsmittel , durch welches jemand eine Entscheidung des Unterrichters der Prüfung und Beurteilung einer höhern Instanz unterstellt; in Deutschland im Zivilprozeß gegen alle Endurteile 1. Instanz , innerhalb eines Monats seit deren Zustellung, im Strafprozeß ...
Frivōl (lat.), nichtig, leichtfertig, des sittlichen Gehalts ermangelnd, ... ... vermessen, strafbar (z. B. frivole, d. h. unbegründete, nichtige Appellation ); Frivolität , Leichtfertigkeit; mit der Hand gefertigte Spitzenarbeit. Frivolitätsstrafen , ...
Apostoli (v. gr.), 1 ) die Apostel , s.d.; 2 ) Einnehmer der Apostole ; 3 ) (Rechtsw.), so v.w ... ... testimoniāles , das Protokoll eines öffentlichen Notars über eine bei ihm angebrachte Appellation , s.d.
... , Mehrzahl Fatalĭa ( Fatalien ), eine Nothfrist bei der Appellation , welche nicht versäumt werden darf, wenn man der Wohlthat der Appellation nicht verlustig gehen will, es sind deren 4; s.u. Appellation III. A) a).
In casum (lat.), für den Fall ; so I. ... ... succumbentiae , auf den Fall des Unterliegens, bes. sonst, wo bei der Appellation eine bestimmte Geldsumme vor Gericht eingezahlt werden mußte, die im Fall ...
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