Collaboriren (v. lat.), mitarbeiten; daher Collaboration , Errungenschaft ; Collaborator , Mitarbeiter; gewöhnlich Titel eines niederen, einem höheren zur Hülfe beigegebenen Geistlichen od. Schulbeamten; Collaboratur , das Amt u. die Wohnung eines Collaborators.
Gütergemeinschaft , eheliche , das Rechtsverhältniß, welches unter Ehegatten bezüglich ihres ... ... ist, zuweilen auch in der ganzen fahrenden Habe , seltener in der bloßen Collaboration , d.h. demjenigen Erwerb, welcher von den Ehegatten durch gemeinschaftliche Geschäftsthätigkeit u ...