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Collaboriren

Collaboriren [Pierer-1857]

Collaboriren (v. lat.), mitarbeiten; daher Collaboration , Errungenschaft ; Collaborator , Mitarbeiter; gewöhnlich Titel eines niederen, einem höheren zur Hülfe beigegebenen Geistlichen od. Schulbeamten; Collaboratur , das Amt u. die Wohnung eines Collaborators.

Lexikoneintrag zu »Collaboriren«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 256.
Gütergemeinschaft [2]

Gütergemeinschaft [2] [Pierer-1857]

Gütergemeinschaft , eheliche , das Rechtsverhältniß, welches unter Ehegatten bezüglich ihres ... ... ist, zuweilen auch in der ganzen fahrenden Habe , seltener in der bloßen Collaboration , d.h. demjenigen Erwerb, welcher von den Ehegatten durch gemeinschaftliche Geschäftsthätigkeit u ...

Lexikoneintrag zu »Gütergemeinschaft [2]«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 795-797.
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