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Collusion

Collusion [Pierer-1857]

Collusion (v. lat.), eine von zwei od. Mehreren, nach betrüglicher Verabredung, zum Nachtheil eines Anderen, unter verstelltem Vorwande unternommene Handlung Im Strafprocesse hat der Richter , um Collusionen zwischen Zeugen u. Angeschuldigten od. auch zwischen mehreren Angeschuldigten zu ...

Lexikoneintrag zu »Collusion«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 267.
Confrontation

Confrontation [Pierer-1857]

Confrontation (v. lat., Rechtsw.), die criminalrichterliche Handlung , wodurch ... ... dem andern eingeschüchtert werde (daher immer nur 2 zu confrontiren sind), daß keine Collusion (s. u. Verhaftung ) möglich sei (daher bes. bei der ...

Lexikoneintrag zu »Confrontation«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 356.
Senatus consultum

Senatus consultum [Pierer-1857]

Senatus consultum (abbrev. S. C .), gültiger Beschluß des ... ... ) S. Junianum , unter Domitian ; nach diesem wurde der, welcher eine Collusion eines Patrons u. eines Freigelassenen bei einem Richterspruch, welcher dem Freigelassenendie ...

Lexikoneintrag zu »Senatus consultum«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 835-836.
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