Konsul (lat.), der von einem Staate zur Wahrung ... ... üben die Konsuln über diese die Polizeigewalt aus; sie sorgen für die Wiederergreifung desertierter Mannschaften , überwachen die Beobachtung der hinsichtlich der Führung der Reichsflagge ...
Lexikoneintrag zu »Konsul [2]«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 432-435.