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Apert

Apert [Pierer-1857]

Apert (v. lat.), 1 ) offen, geöffnet, eröffnet, ... ... z.B. apertae litĕrae , so v.w. Patent ; 3 ) erledigt, z.B. apertum feudum , ein eröffnetes Lehen , s. Apertur ...

Lexikoneintrag zu »Apert«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 594.
Vacant

Vacant [Brockhaus-1837]

Vacant , ein vom Lateinischen hergenommener Ausdruck, bedeutet so viel wie erledigt, nicht besetzt, und wird namentlich von Ämtern und Stellen gebraucht, welche nach Absterben der bisherigen Besitzer noch nicht wieder besetzt worden sind. Wird er dem Namen eines Regiments (z.B. vacant ...

Lexikoneintrag zu »Vacant«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 549.
Vacant

Vacant [Pierer-1857]

Vacant (v. lat.), erledigt, unbesetzt, offen, bes. von Stellen ; von einem Regiment Bezeichnung , daß der vorige Inhaber gestorben u. die Stelle desselben noch nicht besetzt ist.

Lexikoneintrag zu »Vacant«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 327-328.
Vakánt

Vakánt [Brockhaus-1911]

Vakánt (lat.), erledigt, unbesetzt; Vakánz , das Erledigtsein einer Stelle, bes. kirchlichen (s. auch Sedisvakanz ); auch Ferien ; vākat (lat.), es fehlt, ist unbesetzt.

Lexikoneintrag zu »Vakánt«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 899.
Vaciren

Vaciren [Pierer-1857]

Vaciren (v. lat.), erledigt, offen sein; vacirend, dienstlos, außer Diensten .

Lexikoneintrag zu »Vaciren«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 329.
Märzfeld

Märzfeld [Meyers-1905]

Märzfeld ( Campus Martius ), unter den merowingischen Frankenkönigen die ... ... Landesversammlung hervorgegangen ist und als Heerschau diente. Daselbst wurden Angelegenheiten des Krieges erledigt und dem König die jährlichen Geschenke dargebracht. Schon unter Chlodwigs Nachfolgern ...

Lexikoneintrag zu »Märzfeld«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 377-378.
Abfinden

Abfinden [Brockhaus-1837]

Abfinden heißt in der Rechtswissenschaft Mittel finden und anwenden, durch welche die Ansprüche Anderer an uns erledigt werden. Gewöhnlich geschieht solches durch eine Geldsumme, das Abfindungsquantum genannt. Hat Jemand z.B. Gläubiger, die er nicht ganz befriedigen kann, oder übernimmt er für ...

Lexikoneintrag zu »Abfinden«. Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 7.
Massacre

Massacre [Meyers-1905]

Massacre (frz., spr. -ssákr'; auch engl., spr. mässǟckĕr), Gemetzel, Blutbad; M. (auch Murder) of the Innocents , soviel wie Bethlehemitischer Kindermord ... ... gebraucht für die Beseitigung sämtlicher Vorlagen , die am Schluß einer Parlamentstagung nicht erledigt sind.

Lexikoneintrag zu »Massacre«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 401.
Erledigen

Erledigen [Adelung-1793]

Erlêdigen , verb. reg. act. ledig machen. 1. Eigentlich ... ... noch zuweilen in der höhern Schreibart vorkommt. Da ich ihre Schulter von der Last erledigt hatte, Ps. 81, 7. Im Bergbaue heißt das Erz von dem Gebirge ...

Wörterbucheintrag zu »Erledigen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1915-1916.
Landstände

Landstände [Pierer-1857]

Landstände ( Landschaft ), im Allgemeinen die Vertretung der ... ... vorher angehörten Beirath, in manchen Beziehungen auch ohne ihre ausdrückliche Einwilligung , nicht erledigt werden können. Bezüglich der allgemeinen Einrichtung der L. sind zu unterscheiden die ...

Lexikoneintrag zu »Landstände«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 91-96.
Aggregiren

Aggregiren [Pierer-1857]

Aggregiren (v. lat.), 1 ) zusammenhäufen; 2 ) beigeben ... ... Truppentheil überzählig zutheilen, bis sich eine Stelle , in die er einrücken kann, erledigt; oft auch so v.w. zur Dienstleistung commandiren, da letzteres oft ...

Lexikoneintrag zu »Aggregiren«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 184.
Amtsgerichte

Amtsgerichte [Meyers-1905]

Amtsgerichte , nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§ 22–57) die mit den Einzelrichtern ( Amtsrichtern ) besetzten Untergerichte. Jeder Amtsrichter erledigt regelmäßig die ihm obliegenden Geschäfte als Einzelrichter . Sind mehrere Amtsrichter ...

Lexikoneintrag zu »Amtsgerichte«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 463.
Instanzenzug

Instanzenzug [Roell-1912]

Instanzenzug ist die Verwaltungseinrichtung, nach der derselbe Gegenstand in mehreren einander ... ... Er fällt fort, wenn eine Angelegenheit bei einer und derselben Dienststelle allein und endgültig erledigt wird. Der I. pflegt am größten zu sein bei umfangreichen Eisenbahnverwaltungen, insbesondere ...

Lexikoneintrag zu »Instanzenzug«. Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 6. Berlin, Wien 1914, S. 271-272.
Missidominici

Missidominici [Goetzinger-1885]

Missidominici. Sendboten, Königsboten. Von jeher war es im fränkischen ... ... , um einzelne wichtige Geschäfte vorzunehmen, namentlich solche, die von den ordentlichen Beamten nicht erledigt werden konnten oder sollten; aber erst Karl d. Gr. gab dem Institute ...

Lexikoneintrag zu »Missidominici«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 659-660.
Hauptwagenamt

Hauptwagenamt [Roell-1912]

Hauptwagenamt. Königliches Hauptwagenamt ist die Firma , unter der das ... ... Berlin eine Reihe von Geschäften betreffend die Wagendisposition und gemeinsame Wagenbenutzung im Deutschen Staatsbahnwagenverbande erledigt. Nach der mit Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 28. August 1909 ...

Lexikoneintrag zu »Hauptwagenamt«. Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 6. Berlin, Wien 1914, S. 120-121.
Schießübungen

Schießübungen [Meyers-1905]

Schießübungen , die zur Anerziehung der kriegsmäßigen Verwendung der Schußwaffen im ... ... Schießübung das alljährliche Scharfschießen der Artillerie , das nur auf den Artillerieschießplätzen erledigt werden kann. Diese bestehen in Deutschland für Fußartillerie in Thorn , ...

Lexikoneintrag zu »Schießübungen«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 765.
Ad acta legen

Ad acta legen [Brockhaus-1911]

Ad acta legen , zu den Akten legen, als erledigt ansehen.

Lexikoneintrag zu »Ad acta legen«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 12.
Nachlaßgericht

Nachlaßgericht [Meyers-1905]

Nachlaßgericht ist nach dem vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches und ... ... freiwilligen Gerichtsbarkeit dasjenige Amtsgericht, bei dem diejenigen Angelegenheiten einer bestimmten ' Erbschaft erledigt werden müssen, die zwar nicht im Prozeßweg, aber doch gerichtlich zu erledigen sind ...

Lexikoneintrag zu »Nachlaßgericht«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 360.
Diskontinuität

Diskontinuität [Meyers-1905]

Diskontinuität (lat.), Mangel an Zusammenhang, Verbindung . – Im parlamentarischen ... ... ein abgeschlossenes Ganze bildet. Daher müssen Gesetzesvorlagen, die in der abgelaufenen Tagung nicht erledigt wurden, in der folgenden neu eingebracht werden, wofern die Regierung daran festhält ...

Lexikoneintrag zu »Diskontinuität«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 46.
Bagatellsachen

Bagatellsachen [Brockhaus-1911]

Bagatellsachen , Rechtsstreitigkeiten über Gegenstände von geringem Wert , werden durch ein einfacheres Verfahren (Bagatellprozeß) erledigt; im Deutschen Reich bis zu 300 M vor den Amtsgerichten ; nach österr. Zivilprozeßordnung bis 50 Fl. Geldwert.

Lexikoneintrag zu »Bagatellsachen«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 139.
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