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Deutschland [4]

Deutschland [4] [Pierer-1857]

... Macht des Kaisers nicht mehr weiterreichte, als sein unmittelbarer Länderbesitz ging. Formal stand dem Kaisernoch das Recht zu, Steuern zu fordern u ... ... Befugnisse. Hierauf sich berufend, vollzogen auch Sachsen u. Hannover den Contract nur unter; jedoch erst später bekannt gewordenen Vorbehalten , ...

Lexikoneintrag zu »Deutschland [4]«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 20-91.

Fichte, Johann Gottlieb/Die Anweisung zum seligen Leben/Achte Vorlesung [Philosophie]

... überhaupt, und eben darum rein, leer und formal gefühlt und geliebt wird, ohne durch sich irgend einen bestimmten Zustand zu ... ... diesen Dienst auch etwas begehre; er lässt sich aufbinden, es sey hierüber ein Contract mit ihm abgeschlossen; er lässt sich eine Sammlung von Schriften als die ...

Volltext Philosophie: Johann Gottlieb Fichtes sämmtliche Werke. Band 5, Berlin 1845/1846, S. 507-523.: Achte Vorlesung

Weber, Max/Schriften zur Wissenschaftslehre/Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft [Soziologie]

... einen Befehl erläßt, einer Regel: dem »Gesetz« oder »Reglement«, einer formal abstrakten Norm. Der Typus des Befehlenden ist der » Vorgesetzte «, dessen ... ... . Der Typus des Beamten ist der geschulte Fach beamte, dessen Dienstverhältnis auf Kontrakt beruht, mit festem, nach dem Rang des Amtes, nicht ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre. Hrsg. von Johannes Winckelmann. Tübingen 1985, S. 488.: Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft

Der Nürnberger Prozeß/Hauptverhandlungen/Einhunderteinunddreißigster Tag. Donnerstag, 16. Mai 1946/Vormittagssitzung [Geschichte]

... ähnlichen Aufgaben. Aber er hatte selbst den Kontrakt abgeschlossen, um die Korrektheit der ganzen Angelegenheit selbst beaufsichtigen zu können. ... ... Zeit aus der Marine entlassen. Das war eine umständliche Angelegenheit, aber es wurde formal durchgeführt. DR. SIEMERS: Ich darf dann zu der Urkunde C-140 ...

Volltext Geschichte: Vormittagssitzung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 14, S. 7-41.
Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Entwickelungstendenzen in der Lage der ostelbischen Landarbeiter

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Entwickelungstendenzen in der Lage der ostelbischen Landarbeiter [Soziologie]

... ausreichte, aus den benachbarten Bauerndörfern ohne festen Kontrakt herangezogen und gegen Geldlohn, früher gelegentlich auch – die »Schnitter« – ... ... die Ablösung der Arbeitspflichten, aber auch der Anteilrechte, und die Dreschgärtner wurden zu formal freien Kleinstellenbesitzern, welche zur Arbeit auf dem Gute nicht mehr verpflichtet, ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988.: Entwickelungstendenzen in der Lage der ostelbischen Landarbeiter

Weber, Max/Schriften zur Religionssoziologie/Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen/Das antike Judentum/I. Die israelitische Eidgenossenschaft und Jahwe [Soziologie]

... Sozialverfassung Israels zum sehr wesentlichen Teil auf einer durch Kontrakt regulierten Dauerbeziehung grundbesitzender Kriegersippen mit Gaststämmen als rechtlich geschützten Metöken: Wanderhirten ... ... Schriften (Tobit). Nach altisraelitischer Auffassung dagegen konnte die Verführung eines Mädchens ohne vorherigen Kontrakt mit ihrer Sippe zwar deren Rache hervorrufen, wie der Fall ... ... auf Anfrage der weltlichen Gerichte zuständig. Daß eine formal organisierte und anerkannte einheitliche Instanz dieser Art in vorexilischer ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie. Band 3, Tübingen 1986, S. 1-281.: I. Die israelitische Eidgenossenschaft und Jahwe

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Erster Teil. Soziologische Kategorienlehre/Kapitel III. Die Typen der Herrschaft/6. Feudalismus [Soziologie]

... einer ungenauen Terminologie steht neben dem Lehens-Feudalismus, der auf freiem Kontrakt mit einem Herrn ruht, und neben dem fiskalischen Pfründen-Feudalismus noch ... ... auch dabei durchaus ungenau im Sinn der Existenz – in diesem Fall: (mindestens formal) negativ privilegierter – rein militaristischer Stände . ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 148-155.: 6. Feudalismus

Weber, Max/Schriften zur Religionssoziologie/Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen/Hinduismus und Buddhismus/III. Die asiatische Sekten- und Heilandsreligiosität [Soziologie]

... und haben ein Geschäft daraus gemacht, auf Verlangen gegen Entgelt in absentia durch Kontrakt Mädchen zu heiraten, die nun der Schande der Jungfernschaft entronnen sind, aber ... ... oder mehrere) solcher »Ehefrauen« sitzen hat. Dann zeigt er dem Schwiegervater seinen Kontrakt und hat nun bei ihm sein »Absteigequartier« – und ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie. Band 3, Tübingen 1986.: III. Die asiatische Sekten- und Heilandsreligiosität

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Erster Teil. Soziologische Kategorienlehre/Kapitel II. Soziologische Grundkategorien des Wirtschaftens [Soziologie]

... in diesem Sinn des Wortes): Arbeit kraft formal beiderseits freiwilligen Kontraktes. Der Kontrakt kann dabei jedoch material in ... ... aller Vereinbarungen durch die politische Gewalt (formal rationale Verwaltung und formal rationales Recht); 7. möglichst vollkommener ... ... Knapp wohl einwenden. Und darin hätte er formal – aber eben nur formal – recht. Wie stand es mit ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 31-122.: Kapitel II. Soziologische Grundkategorien des Wirtschaftens

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Agrarverhältnisse im Altertum/II. Die Agrargeschichte der Hauptgebiete der alten Kultur/5. Der Hellenismus [Soziologie]

... daran, daß z.B. bei einem ägyptischen Kontrakt mit einer Amme über die Aufzucht eines Sklavenkindes im Todesfall ... ... arbeit finden sich freie Akkordarbeiter z.B. in einem Kontrakt, der zugleich den Umfang des Betriebes vermuten läßt: 54 Aruren sind mit ... ... die dann im Falle der Annahme mit oder ohne Vollziehung durch den Verpächter als Kontrakt galten; Austausch privater Chirographen (also: Gleichstellung der Parteien); ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 154-190.: 5. Der Hellenismus

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Erster Teil. Soziologische Kategorienlehre/Kapitel III. Die Typen der Herrschaft/3. Traditionale Herrschaft [Soziologie]

... formale Regelung nicht immer das Ausschlaggebende: die Mameluken waren formal Sklaven, rekrutierten sich formal durch »Kauf« des Herrn, – tatsächlich aber ... ... Nämlich: a) durch die Schwierigkeit, die der Traditionalismus formal rationalen und in ihrer Dauer verläßlichen, daher in ihrer wirtschaftlichen Tragweite ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 130-140.: 3. Traditionale Herrschaft

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Erster Teil. Soziologische Kategorienlehre/Kapitel III. Die Typen der Herrschaft/1. Die Legitimitätsgeltung [Soziologie]

... es den Begriff eines Herrschaftsverhältnisses natürlich nicht ausschließen, daß es durch formal freien Kontrakt entstanden ist: so die in den Arbeitsordnungen und -anweisungen ... ... Lehensbeziehung tretenden Vasallen. Daß der Gehorsam kraft militärischer Disziplin formal »unfreiwil lig«, der kraft Werkstattdisziplin formal »freiwillig« ist, ändert ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 122-124.: 1. Die Legitimitätsgeltung

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Agrarverhältnisse im Altertum/II. Die Agrargeschichte der Hauptgebiete der alten Kultur/2. Aegypten/c) Neues Reich [Soziologie]

... gegen jene. In pharaonischer Zeit ist formal der Pharao Lehensherr der Priester, und auch später hat er (so ... ... Pächter sind immer Kleinpächter geblieben. Da keine Fruchtwechselperiode berücksichtigt werden mußte, war der Kontrakt, wenn nicht immer, so jedenfalls häufig Jahreskontrakt. Der Pächter zahlte alle ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 72-83.: c) Neues Reich

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 3. Der Formcharakter des objektiven Rechts [Soziologie]

... das älteste »Rechtsgeschäft« (weil er auf einem Kontrakt – Sühnevertrag – beruht). Daher besteht das entsprechende Prinzip in den in ... ... Formel vorfällt. Vor allem aber steht am Anbeginn des Rechtsformalismus im Prozeß das formal gebundene Beweis recht. Einen prozessualen »Beweis« im heutigen Sinn ... ... Der primitive Rechtsgang mündet daher, wo er streng formal und konsequent entwickelt ist, in ein »bedingtes Beweisurteil« ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 441-456.: § 3. Der Formcharakter des objektiven Rechts

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 2. Die Formen der Begründung subjektiver Rechte [Soziologie]

... auch der freiwilligen Ergebung in formal sklavenartige Beziehungen war Produkt vor allem der Verschiebung des Schwerpunktes der ökonomischen Weltherrschaft ... ... Es war dies freilich bereits eine Übergangsstufe zur heutigen formal allgemeinen Zugänglichkeit der einem Sonderrecht unterliegenden Beziehungen. Immerhin aber nur die Übergangsstufe ... ... Autonomie der dem Schwerpunkt nach ständischen Einungen – durch zweierlei. Einerseits durch eine formal allgemein zugängliche, durch Rechtsregeln eng begrenzte ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 397-441.: § 2. Die Formen der Begründung subjektiver Rechte

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 1. Die Differenzierung der sachlichen Rechtsgebiete [Soziologie]

... . Die Folge kann aber eine doppelte sein: entweder die Rechtsfindung nimmt formal und sachlich den Charakter von »Verwaltung« an, vollzieht sich wie diese ... ... Einzelnen annimmt: wenn also Verbandsorgane kraft ihrer Pflicht als solche eine »Vereinbarung« (Kontrakt) mit Einzelnen, es sei[en] Verbandszugehörige oder ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 387-397.: § 1. Die Differenzierung der sachlichen Rechtsgebiete

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/3. Abschnitt. Patriarchale und patrimoniale Herrschaft [Soziologie]

... Abänderung des gesetzlichen Inhalts der Vatergewalt durch Kontrakt ist ja in allen Kulturstaaten auch heute noch rechtlich unmöglich –, ... ... etwa nach Art der Quartalszeugnisse deutscher Gymnasiasten, öffentlich bekanntgegeben wurde. Formal betrachtet ist dies die radikalste Durchführung bürokratischer Sachlichkeit, die es geben kann, ... ... exklusivsten auf die konventionelle und offiziell patentierte literarische Bildung abgestellt hat, insofern also formal der vollkommenste Repräsentant der spezifisch modernen ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 580-625.: 3. Abschnitt. Patriarchale und patrimoniale Herrschaft

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 7. Die formalen Qualitäten des revolutionär geschaffenen Rechts. Das Naturrecht und seine Typen [Soziologie]

... daran festgehalten: daß solche Bestimmungen schon rein formal, auf Grund der naturrechtlichen Präambeln der Verfassungen nichtig seien. ... ... geltenden Rechts ferner waren lediglich praktisch utilitarisch, nicht aber formal, zu legitimieren. Durch deren »Rechtfertigung« glitt die naturrechtliche »Vernunft« leicht ... ... in ein materiales, sobald die Legitimität eines erworbenen Rechts nicht mehr an formal juristischen, sondern an material ökonomischen Merkmalen der Erwerbsart haftete. ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 496-503.: § 7. Die formalen Qualitäten des revolutionär geschaffenen Rechts. Das Naturrecht und seine Typen

Vorländer, Karl/Geschichte der Philosophie/Die Philosophie der Neuzeit/Fünfte Periode. Die Philosophie der Gegenwart/Kapitel XXVI. Sonstige philosophische Erscheinungen der Gegenwart/§ 77. Realistische Richtungen: Empiriokritizismus, jüngerer Positivismus, Wirklichkeitsphilosophie [Philosophie]

... Familien-zum Obligationenrecht, der Dienst zum Kontrakt usw. Obwohl zum kunsthaften gesteigert, erscheint das Recht gleichwohl als natürliches ... ... beste intellektuelle Vereinbarung zur Ordnung der Vorstellungen zu sein, bewähren. In seiner Formal Logic (1912) bekämpft er den in Deutschland wohl nur noch bei ...

Volltext Philosophie: Karl Vorländer: Geschichte der Philosophie. Band 2, Leipzig 1919, S. 482-492.: § 77. Realistische Richtungen: Empiriokritizismus, jüngerer Positivismus, Wirklichkeitsphilosophie
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