Der Gewissensfall , des -es, plur. die -fälle, ein Fall, welcher das Gewissen, d.i. das Urtheil über die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit einer Handlung betrifft; der Gewissenspunct.
Die Glücksèligkeit , plur. die -en, von dem vorigen Worte. 1) Die höchste Wohlfahrt, deren man unter gewissen Umständen fähig ist, besonders diese Wohlfahrt in dem gegenwärtigen Zustande in der sichtbaren Welt; ohne Plural. Seine Glückseligkeit in etwas setzen. Epikur setzte ...
Der Kreishauptmann , des -es, plur. die -hauptleute, in ... ... Kreise getheilten Provinzen, der Hauptmann, d.i. erste Vorgesetzte, eines Kreises in einer gewissen Angelegenheit. So haben die Viertel, worin das Erzherzogthum Österreich eingetheilet ist, ihre ...
Das Hahnengeschrey , des -es, plur. die -e, das Geschrey, d.i. das Krähen des Hahnes oder der Hähne, besonders zu gewissen Stunden in der Nacht gegen den Morgen, wo es den Landleuten die Stelle ...
Das Flügelsgericht , des -es, plur. die -e, zu Cöln, die Benennung verschiedener kleinen Gerichte, welche ihre Gerichtsbarkeit in gewissen Districten theils in der Stadt, theils außer derselben ausüben. Diese Gerichte heißen, ...
Der Mêssingschaber , des -s, plur. ut nom. sing. auf den Messinghämmern, diejenigen Arbeiter, welche das geschlagene Messingblech mit dem Schabeisen und vermittelst einer gewissen Beitze hell und glänzend machen.
Der Brückenmeister , des -s, plur. ut nom. sing. 1) An einigen Orten ein Zimmermeister, welcher den Schiff- und Brückenbau verstehet. 2) An andern, z.B. im Österreichischen, ein Aufseher über die Brücken eines gewissen Bezirkes.
Der Hếrrenárbeiter , des -s, plur. ut nom. sing. im Bergbaue, Häuer, welche den Gewerken, als ihren Herren, gegen einen gewissen Wochenlohn arbeiten; zum Unterschiede von den Lehenhäuern.
Die Gewíssenssáche , plur. die -n. 1) Eine jede Sache, welche das Gewissen betrifft. 2) In engerer Bedeutung, eine Sache, wozu man Gewissens wegen verbunden ist. Sich etwas zur Gewissenssache machen.
Der Gewissenszwang , des -es, plur. car. der Zwang des Gewissens, d.i. der Zwang wider sein Gewissen zu handeln.
Der Árchidiāconus , des -ni, plur. die -ni, aus ... ... vornehmer Geistlicher, welcher unmittelbar dem Bischofe oder Erzbischofe untergeordnet ist, die Pfarren in einem gewissen Bezirke des Bisthumes in seiner Aufsicht hat, und der priesterlichen Würde nach wenigstens ...
Die Castōr-Arbeit , plur. die -en. 1) Eine ... ... Figürlich eine Art der Mahlerey, da man subtil gehacktes und durchgesiebtes wollenes Garn nach gewissen Figuren mit Beobachtung des Lichtes und Schattens vermittelst eines Grundes von Öhlfarbe auf Leinwand ...
Die Geschicklichkeit , plur. die -en, der Zustand, da eine Sache zu einer gewissen Absicht geschickt oder tüchtig ist. Er besitzt alle zu diesem Amte nöthige Geschicklichkeit. In engerm Verstande, von dem Vermögen, gewisse Dinge mit Leichtigkeit zu vollbringen. Die Geschicklichkeit des ...
Die Feld-Perspêctīve , plur. inus. eine Art der Perspective, ... ... fast so vorstellet, wie sie wirklich sind, und nicht so wie sie aus einer gewissen Entfernung zu seyn scheinen; die Cavallier-Perspective, Militär-Perspective. Sie wird vornehmlich ...
Die Gewissenspflicht , plur. die -en, in dem Rechte der Natur, eine Pflicht, welche man bloß dem Gewissen des andern überlassen muß; im Gegensatze der Zwangspflichten.
Die Gewissensfreyheit , plur. car. die Freyheit, nach dem vorher gehenden Gewissen zu handeln, besonders in Sachen, welche die Religion betreffen; die Religionsfreyheit.
Die Huthgerêchtigkeit , plur. inus. die Gerechtigkeit, d.i. das Recht, sein Vieh auf einem gewissen Boden hüthen zu lassen; auch nur die Huth schlechthin.
Der Oberhüttenmeister , des -s, plur. ut nom. sing. der oberste Hüttenmeister, welcher die Hüttenmeister einer gewissen Gegend unter seiner Aufsicht hat.
Das Gelêgenheitsgedicht , des -es, plur. die -e, ein Gedicht, welches bey gewissen feyerlichen Gelegenheiten verfertiget wird; im gemeinen Leben ein Carmen. Ein Dichter, dessen Muse nur bey solchen Gelegenheiten geschäftig ist, oder der ein Geschäft daraus macht, nur solche Gelegenheiten ...
Die Geleitsgerêchtigkeit , plur. inus. die Gerechtigkeit oder das Recht, Reisende in einem gewissen Bezirke zu geleiten; das Geleitsrecht, die Geleitsherrlichkeit.
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