Das Geschíchtbūch , des -es, plur. die -bücher, ein Buch, worin geschehene Begebenheiten erzählet und beschrieben werden, und welches auch nur schlechthin die Geschichte heißt.
Die Kugelarmbrust , plur. die -brüste, eine Armbrust, mit welcher Kugeln geschossen werden, und welche auch ein Palester, oder Balester, und Kugelschnepper heißt.
Die Bescheidenheit , plur. car. 1. * Das Vermögen, ... ... Schädliches gehörig zu unterscheiden, Einsicht, Wissenschaft, Kenntniß. In dieser im Hochdeutschen veralteten Bedeutung heißt es noch 1 Petr. 1,5,6: in der Tugend Bescheidenheit, und ...
Der Friedenpfênnig , des -es, plur. die -e. 1 ... ... Besitz eines Eigenthumes gleichsam erkauft wird; daher derselbe auch Friedeschilling, ingleichen Friedewein heißt. S. Weinkauf. 2) An andern Orten, z.B. bey den Friesen ...
Der Hammeljährlíng , des -es, plur. die -e, in ... ... ein Jährlingshammel genannt wird. Ist es noch nicht Ein Jahr alt, so heißt es eigentlich ein Hammellamm, ist es aber zwey Jahr alt, ein Zeithammel.
Der Gerichtsdiener , des -s, plur. ut nom. sing. ... ... Gerichte aufzuwarten verpflichtet ist, und wenn er zugleich zu Verschickungen gebraucht wird, auch Gerichtsbothe heißt; im Oberdeutschen Gerichtsweibel, in Bremen Waltknecht, Waltbode, d.i. Gewaltbothe.
Der Hirschschwaden , des -s, plur. ut nom. sing. bey den Jägern, der kurze Schwanz des Hirsches, welcher bey ihnen auch der ... ... die Feder, das Federlein, die Galle, das Ende, der Sturz, der Wedel heißt. S. Schwaden 1.
Der Großkammerhêrr , des -en, plur. die -en, ein vornehmer Reichsbeamter in Pohlen und Litthauen, der in dem erstern Reiche Kron-Großkammerherr heißt. Dessen Gemahlinn die Großkammerherrinn.
Der Fruchtschrumpf , des -es, plur. inus. der Abgang, welcher an der aufgeschütteten Frucht, d.i. Getreide, durch Einschrumpfung oder Eintrocknung verursacht wird, und welcher auch zuweilen nur der Schrumpf heißt.
Der Franzscharlach , des -es, plur. inus. ein Französischer Scharlach, der mit Kermes gefärbet wird, und daher auch Kermesscharlach heißt, aber durch den brennenden Scharlach beynahe in Vergessenheit gebracht worden.
Das Falkengeschühe , des -s, plur. ut nom. sing. saubere ausgefransete lederne Riemen, welche die zahmen Falken an den Füßen tragen. Ein einzelner Riem dieser Art heißt ein Falkenschuh.
Die Gedächtnißrêde , plur. die -n, eine Rede, welche zum Andenken eines Verstorbenen, einige Zeit nach der Leichenrede gehalten wird. Ist es eine Predigt, so heißt sie Gedächtnißpredigt.
1. Der Honigbauer , des -s, plur. ut nom. sing. von dem Zeitworte bauen, derjenige, welcher vornehmlich von dem Honigbaue lebt, und welcher an den meisten Orten ein Zeidler heißt. S. dieses Wort.
Der Ausschnittling , des -es, plur. die -e, zuweilen, obgleich selten, ein aus dem Leibe seiner Mutter geschnittenes Kind, welches in Oberdeutschland auch ein Ausschindling heißt.
Die Bǖchersammlung , plur. die -en, eine Sammlung von Büchern; Bibliothek, welche wenn sie ansehnlich ist, ein Bücherschatz heißt.
Die Gotteslästerung , plur. die -en, eine Rede, wodurch ... ... Griech. und Lat. Blasphemia. Gotteslästerungen ausstoßen. In Carls V. Halsgerichtsordn. heißt Gotteslästerung: »so einer Gott zumißt, das Gott nicht bequem ist, oder mit ...
Der Deichgeschworne , des -n, plur. die -n, ein geschworner Aufseher über das Deichwesen, der über gewisse Bauerschaften und den dazu gehörigen ... ... ist; an einigen Orten ein Deicheidiger, Deichheimrath, im Clevischen ein Heimrath. Dessen Amt heißt die Geschworenschaft, oder Deichgeschworenschaft.
Das Kartaunenpulver , des -s, plur. inus. die gröbste Art des Schießpulvers, so wie es zu dem groben Geschütze gebraucht wird, und welches auch Kanonenpulver und Stückpulver heißt.
Das Finánz-Collēgium , oder Finanzen-Collegium, des -Collegii, plur. ... ... über die Finanzen oder Einkünfte des Staats anvertrauet ist, und welches gemeiniglich die Kammer heißt, in manchen Ländern aber derselben noch vorgesetzet ist.
Die Braugerêchtigkeit , plur. inus. das Recht Bier zu brauen, welches entweder auf den Personen oder auf den Häusern haftet; das Braurecht. Wer dieses Recht besitzet wird brauberechtigt genannt. An einigen Orten heißt die Braugerechtigkeit das Brauurbar.
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