... fuit verius quam bellum): mehr als einmal, s. einmal: nicht mehr als dreimal, ter ... ... – »ich tue etwas nicht mehr«, durch desino (ich höre auf) oder desii ... ... auch omitto luctum: weine nicht mehr, desine flere. nicht mehr von etwas ist da. als ...
... dubitare, utrum etc. – so auch unser »nicht mehr, nicht weiter«, s. mehr, weiter. In Fragenwird »nicht ... ... item). – aber auch nicht, doch auch nicht, auch gar nicht, auch niemals , ... ... neque vero. – nicht ... auch nicht ... aber auch nicht , non ... ...
fortkönnen, nicht , haerere. avelli non posse (wenn man ... ... valere (z.B. propter aetatem);ad ingrediendum invalidum esse: gar nicht mehr (zu Fuße) s., usum pedum amisisse. – mit etwas nicht fortk., haerere od. haesitare in alqa re; laborare de ...
... non ... nisi, od. wenn nicht ... nicht. »nicht [keiner etc] anders als«, beschränkt nur ... ... non dicam ... sed. nicht nur nicht ... sondern auch nicht (einmal) , non ... ... Mann wird etwas Unrechtes nicht nur nicht zu tun, sondern auch nicht zu denken wagen, ...
... dimidius (halb, von dem, was nicht mehr ganz oder noch nicht ganz vorhanden ist, also als Beiwort des ... ... Hälfte, also ebenso wie dimidius vom Halben, was nicht mehr ganz od. noch nicht ganz ist, z.B. nicht ...
... sein, etw. nicht od. nicht mehr haben (gleichviel ob das Fehlende ein Gut od. ... ... Wünschenswertem entblößt sein, etw. nicht mehr haben, etw. entbehren, ...
... – von neuem b., recolere (z. B. agros): nicht mehr b., deserere (z. B. agros). – 2) übtr ... ... u. balneas novas). – fabricare (aus Metall, Holz. Stein mit mehr od. weniger Kunst verfertigen, z. B. ...
... sat. satis (genug, so daß man nicht mehr braucht; als Partitiva mit Genetiv, bei Verben aber auch absolut ... ... satis consilium habere). – affatim (genug, so daß man nicht mehr mag). – non parum (nicht zuwenig [= satis], ...
hebeo , -ēre, stumpf sein, I) eig ... ... 23, 45, 9. – II) übtr., stumpf sein = nicht mehr lebhaft-, tätig sein, hebet sanguis (im Greise), Verg.: hebet sensus ...
... . (deutsch auch oft durch nicht mehr, nicht weiter mit dem bestimmten Tempus des im Lateinischen im Infinitiv dabeistehenden Verbums), desiit defendere, verteidigte nicht mehr, nicht weiter, Cic.: alere morbum desinere, die Kr ...
mündig , sui iuris. suae potestatis (selbständig, nicht mehr unter der väterlichen Gewalt stehend). – suae tute lae (keines Vormundes ... ... imperio maturus (zur Regierung das reife Alter habend, volljährig). – noch nicht m., s. minderjährig: fast m. sein, ...
miltos , ī, f. (μίλτος), ... ... Ter. Maur. 225. Ven. Fort. carm. 9, 7, 41. – Nicht mehr bei Vitr. 9. pr. § 14.
atypus , ī, m. (ἄτυπος), dessen schwere, halbgelähmte Zunge Silben u. Wörter mehr lallend u. so ausspricht, daß man sie nicht gehörig unterscheiden kann, undeutlich redend, Cael. Sab. b. ...
dē-iuvo , āre, jmd. nicht mehr unterstützen, deserere illum et deiuvare in rebus advorsis pudet, Plaut. trin. 344.
husten , I) v. intr. tussire. – in einem fort h., tussire non desinere: nicht mehr h., tussire desinere. – II) v. tr. = aushusten, w. s.
... allzugroß, -stark, -tief u. dgl., nicht sonderlich groß, nicht bedeutend, ea si ex reis numeres et innumerabilia ... ... u. so m. Andromache, Ov.: oculi, Plin.: fossa, nicht eben tief, Liv.: ... ... – m. folg., Genet., virium, Vell.: originis, von nicht bedeutender Herkunft, Tac. – neutr ...
... : crescere. – succrescere (allmählich wachsen). – aufhören zu wachsen, nicht mehr (nicht weiter) w., crescendi finem capere. – in die Höhe ... ... gewachsen sein (bildl.), potiorem esse alqo: sich etw. nicht über den Kopf wachsen lassen, premere ...
... allg., von Dingen: consistere (eig. stehen bleiben, sich nicht mehr bewegen, z.B. vom Blut; dann bildl., im Fortgang ... ... Angelegenheit). – conquiescere (ruhen, bildl. = nicht im Gange sein, nicht betrieben werden, z.B. v. der ...
1. in-citus , a, um (in u. cieo), ... ... unbewegt, unbeweglich, v. Stein (calx) im Spielbrett, den man nicht mehr ziehen kann, matt, dann übtr., von dem, der in ...
dis-sors , sortis, (eig. der sich mit den ... ... die gemeinschaftlich angetretene Erbschaft geteilt hat, so daß jeder sein Teil allein besitzt, »nicht mehr in Vermögensgemeinschaft mit jmd. lebend«, dissortes, διακληρωθέντες, Gloss.; dah. übtr.) nicht gemeinsam mit jmd. (Ggstz. consors, w. vgl.), ab ...
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