Obligation (v. lat. Obligatio , Verbindlichkeit ), 1 ) ein zwischen zwei od. mehren bestimmten Personen bestehendes Verhältniß , in Folge dessen die eine ( Schuldner ) der anderen ( Gläubiger ) zu irgend einer Leistung verpflichtet ist, ...
Obligation , Verbindlichkeit zwischen Personen auf ein Leisten , Geben u.s.w. Sie entsteht durch Vertrag , Delict , thatsächliche Verhältnisse u. Gesetze ; begründet in der Regel Klagbarkeit (actiones in personam, obligatio civilis) , bisweilen nur natürliche Verbindlichkeiten (s ...
Obligation (lat.), soviel wie Schuldverhältnis (s. d.) oder auch soviel wie Urkunde über ein Schuldverhältnis aus Darlehen , also gleich Schuldverschreibung (s. d.).
Die Obligatiōn , plur. die -en, aus dem Lat. Obligatio, das schriftliche Bekenntniß einer Schuld, welche man einem andern zu bezahlen hat; der Schuldbrief, Schuldschein, ehedem der Schuldzettel. Man gebraucht es nur von förmlichen mit allen Feyerlichkeiten versehenen Schuldbriefen, dagegen ...
... O Mensch fliehe für diesem Greuel und thue recht. Die Obligation lautet also: ICh Johannes Faustus, Doctor, bekenne hie öffentlich am ... ... Gestalt erschienen, und zu ihm getretten; da denn D. Faustus ihm seine Obligation und Verschreibung eingehändiget, darauf er gesaget: Fauste, dieweil du denn mir ...
Bond (engl., » Band «), Bürgschaft , Verbürgungsschein, Obligation ; im Zollwesen der öffentliche Verschluß, Lagerhaus . Seit 1803 können in England eingeführte Waren infolge des Niederlagesystems ( Warehousing- System ) gegen eine geringe Abgabe in den öffentlichen ...
Bond (engl.), 1 ) Bürgschaft , Verbürgschein; 2 ) Obligation , bes. Schuldobligation, bes. in den Nordamerikanischen Freistaaten ; auch India - Bonds , die der Ostindischen Compagnie ; 3 ) in England beim Zollwesen der öffentliche ...
Bond (engl. Bönd ), Bürgschein, Obligation . Beim engl. Zollwesen der öffentliche Verschluß. z.B. im öffentlichen Lagerhause, wo die Waare gegen eine kleine Abgabe einstweilen unversteuert liegt.
... welche aber nicht geeignet war, eine klagbare Obligation zu Stande zu bringen, weil ihr die Voraussetzungen eines der nach ... ... sonst ihrem Inhalt nach gültig ist, in allen Fällen eine klagbare Obligation hervorbringt. Von einzelnen Pacten, bei denen der Name als gewöhnlich sich ...
Ryland , William Wynne , königlicher Kupferstecher in London ... ... stürzte sich durch Spiel in Schulden u. wurde wegen Verfälschung einer Obligation auf die Ostindische Comgagnie verhaftet, entleibte sich aber 1782.
Corrëi , aus Einer Obligation (Correalobligation) solidarisch Mitberechtigte oder Mitverpflichtete. Jeder C. gläubiger kann die Obligation aufheben, modificiren und dabei handeln in solidum , wie wenn er der einzige wäre; ebenso der C.schuldner.
... legitimirten Stellvertreter zu geschehen, wenn sie die Obligation wirklich tilgen soll. Ist der Gläubiger nicht dispositionsfähig, ... ... werden kann. Ist bei der Begründung der Obligation der Schuldner ermächtigt worden noch an einen Dritten ( Solutionis causa ... ... ) Der Gegenstand der Z. bestimmt sich nach dem Gegenstand der Obligation . Gerade dieser u. kein anderer muß gezahlt ...
Obligāt (lat.), verpflichtet; verbindlich, unerläßlich; in der Musik eine selbständig geführte Begleitstimme, die deshalb nicht wegbleiben kann. Obligatiōn , Verbindlichkeit, Rechtspflicht; die Verbindlichkeit eines Schuldners gegenüber dem Forderungsrecht des Gläubigers ...
Mitteis , Ludwig , Jurist , geb. 17. März 1859 ... ... Lehre von der Stellvertretung nach röm. Recht « (1885), »Die Individualisierung der Obligation« (1886), » Reichsrecht und Volksrecht in den östl. Provinzen des ...
Forderung , soviel wie Herausforderung zum Zweikampf (s.d.); auch der Anspruch an einen andern auf Erfüllung einer Rechtsverbindlichkeit, daher Recht der Forderungen soviel wie Obligationenrecht (s. Obligation ).
Schuldner ( Schuldmann ), 1 ) derjenige, welcher einem Andern etwas zu leisten hat; 2 ) welcher einem Andern eine Geldsumme od. Geldeswerth zu erstatten hat; s.u. Schuld 2) u. Obligation 1).
Forderung , persönl. Klage , Rechtsverbindlichkeit, Obligation ; im engsten Sinn Geld -F.
Die Actie , (sprich Akzie), plur. die -n, derjenige ... ... Handlungs- oder andern Gesellschaft nimmt, welche Capitalia zu ihren Unternehmungen gebraucht; ingleichen die Obligation, welche jemand über diesen seinen Antheil bekommt, so fern selbige wieder ein Gegenstand ...
... mehren Berechtigungen od. Verpflichtungen nur den Inhalt einer u. derselben Obligation bilden, so daß die mehren Gläubiger od. Schuldner zu ... ... , was ein Anderer zu leisten hat, ohne daß er doch in dieselbe Obligation eintritt, od. wenn Mehre zu einem untheilbaren Gegenstand ...
Nominālwert , Nennwert , der einer Sache (Obligation, Papiergeld , Scheidemünze etc.) zahlenmäßig beigelegte (aufgedruckte, aufgeprägte) Wert im Gegensatze zum wirklichen Werte ( Real - oder Sachwert ) oder Preise .
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