aedīlis , is, m. (aedes), der Ädil, ein obrigkeitliches Amt, zu dem gesetzmäßig das 37. Lebensjahr nötig war, I) in Rom, bestehend aus anfangs zwei aediles plebei ...
mēta , ae, f. (zu altind. mēthí-h, mēthī ... ... .: metamque tenebant, Verg.: properare ad metam, Ov.: vitae metam tangere, bestimmte Lebensjahre, Ov.: terrarum invisere metas, Sil.: ad quas metas naturae sit perveniendum ...
quīnī , ae, a, selten Sing. quīnus , a, ... ... . – β) Sing.: lex quina vicenaria, die vor dem 25. Lebensjahre das Stipulieren nicht gestattete, Plaut.: non altiores quino semipede, 2 1 / ...
cōnsul , sulis, m. (arch. consol, Corp. inscr. ... ... der Volks- und Senatsbeschlüsse sorgen. Das gesetzliche Alter eines Konsuls war das 43. Lebensjahr. Ihr Amt traten die Konsuln früher gesetzmäßig (doch nicht ohne Ausnahmen) an ...
ex-cipio , cēpī, ceptum, ere (ex u. capio), ... ... edentulam septimus aetatis annus exceperat, als aber das usw. Mädchen in das siebente Lebensjahr getreten war, Hieron. epist. 128, 3. – 4) im Raume ...
praetor , ōris, m. (st. praeitor v. praeeo ... ... Suet. Tib. 33. – Die jedesmaligen Prätoren, deren gesetzmäßiges Alter das 40. Lebensjahr war, verwalteten ihr Amt ein Jahr, worauf sie als propraetores in die ...
Vestālis , e (Vesta), zur Vesta gehörig, vestalisch, ... ... , deren es erst vier, dann sechs gab, wurden zwischen dem sechsten und zehnten Lebensjahre gewählt (virginem Vestalem od. bl. virginem capere, Gell. ...
vīcēnārius , a, um (viceni), von zwanzig, zwanzig in ... ... u. minores einführte u. die minores (die die an das fünfundzwanzigste Lebensjahr geknüpfte Volljährichkeit noch nicht erreicht hatten) vor betrügerischer Übervorteilung durch Wucherer u. Winkelschreiber ...
clīmactēricus , a, um (κλιμακτ ... ... gefahrvolle Lebensepoche, das Wechseljahr (wofür bes. das 9. Stufenjahr, also das 63. Lebensjahr galt), Gell. 15, 7, 2. Censor. 14, 9: Plur ...