competītio , ōnis, f. (competo), I) Übereinkunft, Sidon. epist. 2, 9, 4. – II) gerichtlicher Anspruch, gerichtliche Forderung, Cod. Theod. 2, 23, 1. – III) die ...
... gehörig, gerichtlich, Gerichts-, controversia, Gerichtsstreit (= Streit über das gerichtliche Verfahren), Cic. II. Verr. 1, 5: quaestus, Cic. ... ... Prozeß vor den Senat od. vor die Ritter gehöre) u. über das gerichtliche Verfahren, Cic. de inv. 1, 92 u. ...
iūdex , icis, m. (ius dicere = iudicare, s. Varro LL. 6, 61), der Richter, I) in gerichtlichen Streitsachen, jeder Richter, der über etwas nach Recht ein Urteil ...
vador , ātus sum, ārī (vag, vadis), jmd. durch Bürgschaft verpflichten, daß er sich vor Gericht stellen wolle, vor Gericht fordern, gerichtlich belangen, vadatur hic me, Plaut. (scherzh.): hominem in praesentia ...
... ), Recht sprechen, I) gerichtlich untersuchen, Richter sein, Cic. u.a.: dah. qui ... ... 30, 4, 1. – II) den richterlichen Ausspruch tun, aburteilen, gerichtlich entscheiden, erkennen, A) eig.: non iud., Cic.: iud ...
vindex , icis, c. (vindico), I) der etwas zunächst gerichtlich, dann übh. in Anspruch-, in Schutz nimmt, der Bürge, Beschützer, Befreier, Erretter, a) v. Bürgen, XII tabb. b. ...
vindico , āvī, ātum, āre (= vim dico, eig. Gewalt androhen; dah.) I) einen Ggstd. gerichtlich in Anspruch nehmen, vindizieren *(vgl. vindiciae a.A.), A ...
ēvictio , ōnis, f. (evinco, s. Charis. 44, 32), die gerichtliche Wiedererlangung seines Eigentums von dem bisherigen Besitzer, ICt.
... – iudicium dare od. reddere, eine gerichtliche Untersuchung (eine Klage) gestatten (v. Prätor), Cic.: iudicium reddere ... ... dah. qui iudicium dat = praetor, Cic.: i. exercere, eine gerichtliche U. anstellen u. sie leiten, G. (in Kriminalsachen) ... ... gewinnen, Cic. – b) die gerichtliche Rede, illa mala iudicia, Quint. 10, ...
ne-fāstus , a, um, nach den Satzungen der Religion ... ... t. t.: dies nefasti, die Tage, an denen es verboten ist, gerichtliche Handlungen vorzunehmen, die geschlossenen Tage (Ggstz. dies fasti), Varro LL. 6 ...
vindiciae , ārum, f. (archaist. vindicia ... ... , 7), (vindico), die von zwei Parteien vor dem Prätor geschehende gerichtliche Inanspruchnahme eines Ggstds., der gerichtliche Anspruch, eig. das Anzeigen von Gewalt, eine symbolische Erklärung, wobei ...
iūdicātio , ōnis, f. (iudico), I) die richterliche Untersuchung, Cic. u.a. – in gerichtlichen Reden, die Untersuchung der vorgebrachten Entschuldigung, Cic. u.a. – II) das Urteil, der ...
iūdiciālis , e (iudicium), I) zum Gerichte gehörig, gerichtlich, Gerichts-, causa, Cic.: genus dicendi, Cic.: annus, in dem Pompeius die lex de ambitu gab, in der mehrere allgemeine Bestimmungen über die Organisation der Gerichte enthalten waren, Cic ...
prae-loquor , locūtus sum, loquī, I) etw. ... ... einer Abhandlung, Sen. nat. qu. 2, 11, 3: einer gerichtlichen Rede, Quint. 4, 1, 2. – absol. = ...
persecūtio , ōnis, f. (persequor), I) die Verfolgung ... ... bestiae, ICt.: latronum, Apul. – II) übtr.: A) die gerichtliche Verfolgung, Cornif. rhet. 2, 18. Cic. or. 141 ...
petītōrius , a, um (petitor), I) zum Anhalten ... ... . grat. act. ad Iustin. 16. § 2. – II) zum gerichtlichen Anspruche gehörig, Anspruchs-, iudicium, Gaius dig. 6, 1, 36: ...
accūsābilis , e (accuso), a) wer od. was den Gegenstand einer gerichtlichen Anklage bilden kann, anklagbar, turpitudo, Cic. Tusc. 4, 75: v. Pers., Liberat. brev. 24. – b) anklagens-, tadelnswert = verwerflich ...
interlocūtio , ōnis, f. (interloquor), das Dazwischenreden, ... ... : Plur., Gell. 14, 2, 18. – b) prägn., ein gerichtlicher Zwischenspruch, Zwischenbescheid, Nebenurteil, auch im Plur., ICt. ...
cōgnitiōnālis , e (cognitio), zur gerichtlichen Untersuchung gehörig, Cod. Iust. 7,42, 1 u.a.
cōgnitiōnāliter , Adv. (cognitionalis), durch gerichtliche Untersuchung, Cod. Iust. 7, 63, 5 extr.
Buchempfehlung
Als Hoffmanns Verleger Reimer ihn 1818 zu einem dritten Erzählzyklus - nach den Fantasie- und den Nachtstücken - animiert, entscheidet sich der Autor, die Sammlung in eine Rahmenhandlung zu kleiden, die seiner Lebenswelt entlehnt ist. In den Jahren von 1814 bis 1818 traf sich E.T.A. Hoffmann regelmäßig mit literarischen Freunden, zu denen u.a. Fouqué und Chamisso gehörten, zu sogenannten Seraphinen-Abenden. Daraus entwickelt er die Serapionsbrüder, die sich gegenseitig als vermeintliche Autoren ihre Erzählungen vortragen und dabei dem serapiontischen Prinzip folgen, jede Form von Nachahmungspoetik und jeden sogenannten Realismus zu unterlassen, sondern allein das im Inneren des Künstlers geschaute Bild durch die Kunst der Poesie der Außenwelt zu zeigen. Der Zyklus enthält unter anderen diese Erzählungen: Rat Krespel, Die Fermate, Der Dichter und der Komponist, Ein Fragment aus dem Leben dreier Freunde, Der Artushof, Die Bergwerke zu Falun, Nußknacker und Mausekönig, Der Kampf der Sänger, Die Automate, Doge und Dogaresse, Meister Martin der Küfner und seine Gesellen, Das fremde Kind, Der unheimliche Gast, Das Fräulein von Scuderi, Spieler-Glück, Der Baron von B., Signor Formica
746 Seiten, 24.80 Euro
Buchempfehlung
Romantik! Das ist auch – aber eben nicht nur – eine Epoche. Wenn wir heute etwas romantisch finden oder nennen, schwingt darin die Sehnsucht und die Leidenschaft der jungen Autoren, die seit dem Ausklang des 18. Jahrhundert ihre Gefühlswelt gegen die von der Aufklärung geforderte Vernunft verteidigt haben. So sind vor 200 Jahren wundervolle Erzählungen entstanden. Sie handeln von der Suche nach einer verlorengegangenen Welt des Wunderbaren, sind melancholisch oder mythisch oder märchenhaft, jedenfalls aber romantisch - damals wie heute. Michael Holzinger hat für den zweiten Band eine weitere Sammlung von zehn romantischen Meistererzählungen zusammengestellt.
428 Seiten, 16.80 Euro