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Folge

Folge [Pierer-1857]

... der Gedankenverknüpfung von Grund u. F. heißt Folgerung ; daher Folgerichtig , was aus dem, als Grund Gesetzten ... ... , zur Verfolgung von Verbrechern (Amts- od. Gerichtsfolge), vgl. Gefolge ; 4 ) Recht , diese zu ... ... ein fremdes Revier zu verfolgen ( Wild od. Jagdfolge ). Das Recht ...

Lexikoneintrag zu »Folge«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 403.
Folge

Folge [Kirchner-Michaelis-1907]

Folge (lat. consecutio, gr. akolouthêsis ) bedeutet eigentl. ... ... d.h. etwas ist nur Grund , sofern es Folgen hat, und Folge heißt etwas nur, sofern es in anderem begründet ist ... ... Begriffe bezeichnen ein Denk -, die letzteren ein reales Verhältnis. – Folgerung heißt das, was ...

Lexikoneintrag zu »Folge«. Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 1907, S. 203.
Folge

Folge [Meyers-1905]

Folge , im eigentlichen Sinne das Verhältnis der logischen ... ... System ), deren einzelne Teile als Gründe und Folgen miteinander zusammenhängen. Ist dies nicht der Fall, oder widerspricht gar das eine dem andern, so heißt der Gedanke folgewidrig . Die Folgerichtigkeit heißt auch Konsequenz (s.d.), die ...

Lexikoneintrag zu »Folge«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 746.
Folge

Folge [Eisler-1904]

Folge ( akolouthêsis consecutio) s. Grund .

Lexikoneintrag zu »Folge«. Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 333.
Folgen

Folgen [Adelung-1793]

... folgen. Einem von weiten folgen. Einem auf dem Fuße folgen. Es folgten ihm nur zwey Bedienten ... ... Endung der Person. Einem im Amte folgen. Ingleichen im Participio. Folgenden Tages. Er sagte mir folgende Worte, er that mir folgenden Antrag. Seine Worte lauten folgender Gestalt, folgender Maßen; wofür man im Oberdeutschen ...

Wörterbucheintrag zu »Folgen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 239-240.
Folger

Folger [Pierer-1857]

Folger ( Fölger ), 1 ) (Maschinenw.), so v.w. Afterramme; 2 ) (Uhrm.), an englischen Uhren ein runder Schieber , auf welchem der Zapfen des Steigrads steht.

Lexikoneintrag zu »Folger«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 403.
Gefolge

Gefolge [Pierer-1857]

Gefolge , 1 ) mehrere Personen , welche Einen, bes ... ... einen Hofstaat, im Kriege das Gefolge der Könige, bekleideten verschiedene Hofämter u. genossen dafür den königlichen ... ... ). Vom 8. Jahrh. an war es auch reichen Privatleuten erlaubt, ein Gefolge von freien Leuten um sich zu ...

Lexikoneintrag zu »Gefolge«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 54.
Gefolge

Gefolge [Meyers-1905]

Gefolge ( Comitatus ), Personen, die einem regierenden Fürsten , sonstigen Mitgliedern einer Herrscherfamilie, auch hohen Zivil - und Militärbeamten zur Begleitung und Bedienung beigegeben sind. Das militärische G. besteht beim deutschen Kaiser aus einem vortragenden Generaladjutanten und ...

Lexikoneintrag zu »Gefolge«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 452.
Folgern

Folgern [Adelung-1793]

Folgern , verb. reg. act. welches das Factitivum von ... ... einem Satze heraus bringen, schließen. Was wollen sie hieraus folgern? Daher die Folgerung, plur. die -en, so wohl die Verrichtung des Folgerns, als auch der dadurch heraus gebrachte Satz. Falsche Folgerungen. In engerm Verstande ist ...

Wörterbucheintrag zu »Folgern«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 240.
Gefolge

Gefolge [Herder-1854]

Gefolge , comitatus , nach Tacitus bei den alten Germanen ein Vertrag , durch den sich einzelne Freie zum Kriegsdienst unter einem gemeinschaftl. hochadeligen Führer verpflichteten. Die kriegerischen Unternehmungen eines Fürsten mit seinem G. bildeten einen Gegensatz zum Heerbann , d. ...

Lexikoneintrag zu »Gefolge«. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 34.
Zufolge

Zufolge [Adelung-1793]

Zufólge , S. in 3. Folge.

Wörterbucheintrag zu »Zufolge«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1749.
Zugfolge

Zugfolge [Roell-1912]

... der vorausgefahrene Zug sich unter Deckung der nächstfolgenden Zugfolgestelle befindet«. Diese Bestimmung gilt für Hauptbahnen ... ... durch Stationen des öffentlichen Verkehrs gebildete Zugfolgestellen eine oder mehrere Zugfolgestellen eingeschoben werden, die lediglich den Zweck ... ... ab 6 15 . Zurückgemeldet wird von Zugfolgestelle zu Zugfolgestelle . Durch die Rückmeldung wird bestätigt, daß die ...

Lexikoneintrag zu »Zugfolge«. Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 503-506.
Erbfolge

Erbfolge [Meyers-1905]

Erbfolge ( Sukzession ) ist der Eintritt einer oder ... ... . gesetzliche E., ehedem Intestaterbfolge genannt. Die Berufung zur E. durch Erbvertrag geht ... ... Verwandten des Erblassers , sein Ehegatte und der Fiskus Die Reihenfolge, in der die erbberechtigten Personen zur E. berufen werden, nennt ...

Lexikoneintrag zu »Erbfolge«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 889-890.
Erfolgen

Erfolgen [Adelung-1793]

Erfolgen , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte seyn ... ... . 2) Besonders, als eine Wirkung auf die Ursache folgen. Auf solche Verbrechen erfolgen schwere Strafen. Auf ein unordentliches Leben müssen nothwendig Krankheiten erfolgen. Daraus wird viel Unglück erfolgen.

Wörterbucheintrag zu »Erfolgen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1889-1890.
Abfolgen

Abfolgen [Adelung-1793]

Abfolgen , verb. reg. neutr. welches aber nur im ... ... sein Verlangen aushändigen. Einen Gefangenen abfolgen lassen. Er will mir das Meinige nicht abfolgen lassen. Wenn einige dafür verabfolgen sagen, so ist solches eine unnöthige Verlängerung. In Oberdeutschland gebraucht ... ... B. bey dem Bluntschli: daß den Armen Korn abgefolget werden möge.

Wörterbucheintrag zu »Abfolgen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 39.
Folgends

Folgends [Adelung-1793]

* Folgênds , adverb. welches nur in den gemeinen ... ... ich ihn nicht weiter gesehen. 2) In der Folge, künftig. Ich werde folgends nicht mehr so nachgebend seyn. 3) Für ferner. Folgendes ersehe ich aus eurem Briefe u.s.f. 4 ...

Wörterbucheintrag zu »Folgends«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 240.
Befolgen

Befolgen [Adelung-1793]

Befolgen , verb. reg. act. einer Sache folgen. Ein Beyspiel befolgen. Noch mehr aber in der figürlichen Bedeutung, Folge leisten, als einen Bestimmungsgrund seines Verhaltens ansehen. Eines Befehl, einen Vorschlag, einen Rath, die Vorschrift des Arztes befolgen. Daher die Befolgung.

Wörterbucheintrag zu »Befolgen«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 793-794.
Erbfolge

Erbfolge [Pierer-1857]

Erbfolge , die Nachfolge in der Erbschaft eines Andern, s. Erbrecht u. Succession .

Lexikoneintrag zu »Erbfolge«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 813.
Hoffolge

Hoffolge [Pierer-1857]

Hoffolge , 1 ) die Verbindlichkeit , einem fürstlichen Hofe zu folgen; 2 ) die Verbindlichkeit der Unterthanen , ihren Herrschaften die schuldigen Frohnfuhren zu leisten.

Lexikoneintrag zu »Hoffolge«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 446.
Erbfolge

Erbfolge [Brockhaus-1911]

Erbfolge , s. Erbrecht .

Lexikoneintrag zu »Erbfolge«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 524.
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