Strafmandāt , s.v.w. Strafbefehl (s.d.) und Strafverfügung (s.d.).
Strafmandat , s.u. Straferkenntniß .
Strafmandat , s. Strafbefehl .
Strafbefehl ( Strafmandat ), bei Übertretungen und geringfügigen Vergehen der Erlaß des Strafrichters , der dem Beschuldigten ohne vorgängiges Gehör eine bestimmte Strafe festsetzt. Die Strafe wird vollstreckbar, wenn der Beschuldigte nicht binnen einer Woche nach der ...
Strafbefehl , Strafmandat , eine amtsrichterliche Verfügung , durch die ohne Hauptverhandlung bei geringfügigern strafbaren Handlungen eine Geldstrafe von höchstens 150 M. oder eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Wochen verhängt wird; er tritt erst in Rechtskraft , wenn binnen einer ...
Strafprozeß ( Kriminalprozeß , franz. Procédure oder Instruction criminelle ... ... Ausnahme nur insoweit erleidet, als bei Übertretungen der Schuldige sich einem sogen. Strafmandat freiwillig unterwerfen kann. Der Unterschied zwischen Zivilprozeß und S. tritt, ...