Befehl , I) Geheiß eines Oberen: iussum (Geheiß eines ... ... B. geben, erteilen, ausgehen (ergehen) lassen, s. befehlen: jmds. Befehlen gehorchen (Folge leisten, jmds. Befehle befolgen), s. gehorchen. – II ... ... Macht, jmdm. zu befehlen: imperium (im allg., die Gewalt, Befehle zu erteilen u. ...
bepelzt , pellītus; pelle od. pellibus vestitus.
befehlen , iubere (im allg., wollen, daß etwas geschehen ... ... od. ne u. Konj. (als Befehl, Order, Weisung ausrufen lassen durch den Herold etc.). – edicere ... ... . (in) alqo loco praeesse od. praepositum esse (s. »befehligen« die Beispp.): jmdm. ...
Oberbefehl , im Kriege, imperium; summum imperium; summa imperii od. rerum od. belli. – O. zur See, summa imperii maritimi. – den O. haben, summam imperii tenere od. obtinere; summae rei od. rerum ...
befehligen , I) den Befehl haben, kommandieren: administrare, absol. od. m. Akk. ( ... ... eā regione: aber auch in Bruttiis). – imperio regere (als Befehlshaber leiten, z. B. classem). – den od. auf dem ...
anbefehlen , s. befehlen.
Tagesbefehl , etwa edictum. – einen T. ergehen lassen, edictum proponere: durch einen T. gebieten, einen T. ergehen lassen, einen T. geben, daß od. daß nicht etc., edicere, ut od. ne etc.
Befehlshaber , praefectus alcis u. alci ... ... praefectus classis: oberster B. sein, s. »Oberbefehl (haben)«. – befehlshaberisch , imperiosus. – arrogans (anmaßend). ... ... obere). – cura (untere). – befehlsweise , imperio (durch Befehl [Ggstz. precibus], z. B ...
Heeresbefehl , a) Befehl über das Heer. s. Oberbefehl. – b) Befehl an das Heer: edictum. – einen H. geben, erlassen, daß od. daß nicht etc, per ordines edicere, ut od. ne etc.
Marschbefehl; z.B. den M. geben, signum proficiscendi dare (das Zeichen zum Abmarsch geben).
befehlerisch , s. befehlshaberisch.
Verhaftsbefehl , gegen jmd., *codicilli od. litterae, quibus alqs in custodiam dari iubetur; im Zshg. auch bl. codicilli od. litterae.
Oberbefehlshaber , dux summus (Oberfeldherr). – ... ... est. – O. sein, s. »den Oberbefehl haben« unter »Oberbefehl«: O. über ein Heer od. eine Flotte ... ... jmd. zum O. machen, s. »den Oberbefehl geben« unter »Oberbefehl«.
Unterbefehlshaber , bei den Römern, legatus.
Verhaltungsbefehl, -maßregeln , praecepta, ōrum, n. pl. – er gab, erteilte seine V., quid fieri vellet, imperabat od. ostendit: er gab, erteilte ihm seine V., eum edocuit, quae ageret; ei quid fieri vellet ostendit: praecepit ...
... pero , āvī, ātum, āre (in u. paro), anbefehlen, befehlen, gebieten, I) im allg.: α) m. ... ... .: vitibus, Colum. – B) eine Leistung anordnen, anbefehlen, 1) als t. t. des ...
iniussū (Ggstz. iussu), ohne Befehl, ohne Geheiß, mit Genet. der befehlenden Person, domini, Cato r. r. 5, 3: iniussu populi senatusque, imperatoris, praetoris, Cic.: u. iniussu meo, Cic.: iniussu suo, Caes ...
... der Auftrag, die Kommission, der Geschäftsauftrag, Verhaltungsbefehl, Befehl, die Weisung an eine Person, durch die ... ... condemnari, wegen Nichterfüllung des Kontrakts, ICt. – II) insbes., ein Befehl des Kaisers, das Mandat, Plin. ...
erteilen , dare (geben). – tribuere (zukommen lassen, ... ... alci praemium dignitatis: u. alci honorem, consulatum, regnum, imperium). – Befehle e., s. befehlen: Antwort e., s. antworten: Nachricht e., s. benachrichtigen: Unterricht e., ...
ankündigen , nuntiare. renuntiare (melden). – ... ... (andeutungsweise zu verstehen geben). – promulgare (öffentlich bekanntmachen). – imperare (anbefehlen). – edicere (schriftlich od. mündlich öffentlich den Befehl ergehen lassen). – proponere (durch einen öffentlichen Anschlag bekannt machen: diese ...
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