ruckweise , per intervalla.
zurückweisen , reicere (eig. zurückwerfen, z.B. hostem ab Antiochia; daher bildl. = verwerfen, verschmähen, z.B. iudicem: u. consolationes). – repellere (zurücktreiben, z.B. hostem ab urbe; bildl. = jmd. abweisen, der ...
recūso , āvī, ātum, āre (re u. causa), unter Angabe von Gründen etwas ablehnen, zurückweisen, von sich (von der Hand) weisen, gegen etw. Einspruch erheben, etwas ausschlagen, verweigern, etw. ...
re-fūto , āvī, ātum, āre, zurückgießen; dah ... ... prov. cons. 32. – II) bildl., etwas sich gleichs. Aufdrängendes zurückweisen = in die Schranken weisen, abweisen, ablehnen, verschmähen, nicht mögen ...
wehren , I) v. tr . reprimere (in die gehörigen Schranken zurückweisen). – coërcere (gehörig in Schranken halten, z.B. fenus [dem Wucher]). – arcere (fern halten, z.B. excursiones populi). – ich wehre es ...
carptim , Adv. (carptus, carpo), rupf - od. ... ... in qualum, Col. 9, 15, 12. – mit der Stimme, ruckweise, vocem resorbere, Plin. 18, 362. – II) übtr.: ...
... , āvī, ātum, āre (repudium), zurückweisen, von sich weisen, von der Hand weisen, verwerfen, verschmähen ... ... II) insbes.: a) eine Erbschaft, ein Legat usw. zurückweisen, ablehnen, ICt. – b) v. Verlobten u. Ehegatten, ...
im-probo , āvī, ātum, āre (in u. probo), nicht für gut finden, als untauglich (ungehörig) zurückweisen, nicht anerkennen, mißbilligen, verwerfen (Ggstz. probare, approbare, defendere), ...
refello , fellī, ere (re u. fallo), als irrig zurückweisen, abfertigen, widerlegen, alqm, Cic.: horum nihil, Ter.: ref. et redarguere mendacium alcis, Cic.: ut id, quod contra diceretur, refellere possemus, Cic.: crimen commune ferro, ...
red-arguo , uī, ūtum, ere, I) durch tatsächliche Beweise vom Gegenteil zurückweisen, -widerlegen, vom Gegenteil überführen, der Lüge zeihen, Lügen strafen, a) Pers.: nosmet ipsos redargui refellique patiamur, Cic.: redargue me, si mentior, Cic. ...
schieben , promovere (vorwärts bewegen). – protrudere (ruckweise fortbewegen). – in etw. sch., immittere alci rei od. in alqd: unter etw. sch., s. unterschieben no . I: vor etw. sch., obicere od. obdere ...
verweisen , I) anderswohin weisen, an jmd. od. auf etwas: ... ... rem ad senatum: u. alqm ad volumen). – relegare ad alqm (zurückweisen von etwas auf ein anderes, z.B. ad auctores). – revocare alqm ...
ungerührt , immotus. – ung. bleiben bei etw., non ... ... alqā re (nicht bewegt werden durch etwas übh'): repudiare alqd (etw. zurückweisen, verschmähen, z.B. alcis preces), non laborare de alqa re ( ...
supīnātio , ōnis, f. (supino), die Zurückbeugung, stomachi, das Zurückweisen der Speise, Cael Aur. de morb. chron. 4, 3, 64.
verweigern , recusare alqd od. de alqa re (ausschlagen ... ... u. de stipendio). – abnuere. renuere (wegwinken, durch Mienen und Gebärden zurückweisen). – negare (abschlagen, versagen, z.B. auxilium Veientibus: u ...
abfertigen , I) eig,: a) jmd.: absolvere (mit jmd ... ... (jmd., mit dem man fertig geworden, entlassen). – refellere (als irrig zurückweisen). – b) etw.: absolvere. – transigere (abtun). expedire ( ...
2. ē-do , didī, ditum, ere, I) herausgeben ... ... tribus, v. Ankläger, vier Tribus vorschlagen (von denen der Kläger nur eine zurückweisen durfte), um aus ihnen die Richter zu wählen (in einer causa sodaliciorum), ...
Mann , I) Pers. übh.: homo. – Doch wird ... ... Maximus, Scipiones aut Maximi. – dieser M. (auf einen vorhergeh. Eigennamen zurückweisend), bl. hic (wenn es einfach zurückweist); hic vir (wenn ...
P. Paar , das, paar , ein, par ... ... sescenti. – zu Paaren treiben, coërcere. comprimere (in die gehörigen Schranken zurückweisen); refutare (niederschlagen, demütigen; auch durch Worte gänzlich widerlegen); fundere ...
ab-nuo , nuī, nuitūrus, ere (ab u. *nuo ... ... 6. – Dah. a) übh. etwas von sich weisen, zurückweisen, von etw. nichts hören wollen, etw. ablehnen ...
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