Gegenwart , I) Anwesenheit: praesentia. – assiduitas (häufige G. an einem Orte). – frequentia (zahlreiche G. von vielen). – in jmds. G., alqo praesente; coram alqo (unter jmds. Augen, ohne daß die Handlung an ihn gerichtet zu ...
num , Adv. (zu nunc), Korrelativum von tum, eine auf die Gegenwart des Redenden hinweisende, dem deutschen nun u. dem griechischen νῦν entsprechende Partikel, die mit dem demonstrativen ce versehen zu nunc wurde, wie ...
... zunächst vergangenen), a) v. der Gegenwart aus, beim Praes. u. Fut., bald, alsbald, ... ... . – und wie alsbald, zur Angabe des mit der Gegenwart fast zusammenfallenden, unmittelbar folgenden Augenblicks, ergo mox auferto tecum, quanto abibis ...
... adh. in bezug auf die wirkliche Gegenwart = »bis auf den heutigen Tag, bis auf diesen Augenblick ... ... bis auf diesen Augenblick nicht, bis auf den heutigen Tag nicht«, hebt die Gegenwart mit einer gewissen Schärfe hervor; ist von der Vergangenheit die Rede, so ...
... als übh. = in der Gegenwart, zu unserer Zeit, Komik., Cic., Caes. u.a ... ... . – b) der vergangenen u. zukünftigen, insofern man sie in die Gegenwart herein versetzt = jetzt, nun, nunc reus erat, Cic ...
cōram , Adv. u. Praep. ( aus con u ... ... , in deren Nähe etwas sich befindet oder vorgeht), im Angesichte, angesichts, in Gegenwart, vor, A) Adv.: 1) im allg.: commodius fecissent, ...
... des Redenden). – tum od. tunc (von der Gegenwart des Besprochenen). – iam (nunmehr, ist bloße Übergangspartikel). – ... ... , nunc autem, nunc vero od. bl. nunc (in der Gegenwart); tum vero (in der Vergangenheit). – schon ...
nexum , ī, n. (necto), I) eine feierliche, in Gegenwart von Zeugen vorgenommene Handlung, durch die ein Obligationsverhältnis begründet wurde, wodurch der Schuldner, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkam, dem Gläubiger als Schuldhöriger oder Schuldknecht anheimfiel, Varro, Cic., Liv. ...
crētio , ōnis, f. (cerno no. II, B, 4, b), die urspr. mit einigen Förmlichkeiten verbundene u. in Gegenwart von Zeugen in Person abgegebene Willenserklärung, die Erbschaft antreten zu wollen, ...
... tunc (entspricht dem nunc in der Gegenwart und ist »damals«, als ein Fall stattfand zugleich mit einem andern). ... ... tum (entspricht dem iam; u. wie iam in der Gegenwart, so ist tum in der Vergangenheit fortschreitend; tum ist » ...
morgen , Adv. cras. crastino die (am morgenden Tage in der Gegenwart). – postero od. insequente die. postridie (relativ, am folgenden, in der Zeit des Erzählten morgenden Tage). – In Briefen drückte es der an jmd. Schreibende aus ...
bisher , adhuc. adhuc usque od. (gew.) usque adhuc ... ... ad hunc diem (bis zur jetzigen Zeit, nur da, wo von einer unmittelbaren Gegenwart als dem Zielpunkte des Begriffs die Rede ist), – ad id tempus. ...
ex-hibeo (archaist. exibeo), hibuī, hibitum, ēre (ex ... ... ), heraus-, her-, darhalten, darbieten, I) im allg., die körperl. Gegenwart einer Person od. Sache bewirken, beischaffen, herschaffen, beibringen, ...
gestrig , hesternus (gestern, vom gegenwärtigen, heutigen Tage an zurückgerechnet ... ... factus, a, um est (vorig, übh. vor dem genannten Tage in der Gegenwart od. in der Erzählung der Vergangenheit geschehen etc., Ggstz. instans, futurus). ...
in-cōram , Adv., I) in Gegenwart, mit Genet., omnium, Apul. met. 7, 21 (vgl. Oudend. z. Stelle) u. 9, 10: sui, Apul. met. 9, 15 u. 10, 5: absol., ...
Zudrang , concursus (das Herbeieilen). – frequentia (die zahlreiche Gegenwart, z.B. magnā frequentiā vulgi efferri).
Hiersein , das, praesentia (die Gegenwart). – bei meinem H., me praesente; cum hic coram essem: in der Zeit meines H., dum hic sum, eram,.
arbitrium , ī, n. (arbiter), I) das Dabeisein, die Gegenwart bei etwas, Sen. Phaedr. (Hippol.) 609. Auct. Aetnae 196. – II) der Ausspruch des Schiedsrichters (vgl. Cic. ...
... jemals, irgend einmal, von Vergangenheit Gegenwart u. Zukunft: von der Vergangenheit: quis civis meliorum partium al.? ... ... von der Zukunft, illucescet al. ille dies, Cic.: von der Gegenwart, sero, verum al. tamen, aber doch einmal (im Ggstz. ...
mancipium od. mancupium , iī, n. (manus u. capio), eig. das Ergreifen mit der Hand in Gegenwart von fünf Zeugen, um das förmliche Eigentumsrecht an dem ergriffenen Gegenstande zu erlangen ...
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