Ahnenprobe , s. Ahnen .
Die Ahnenprobe (von Ahnen , welches Wort so viel als Vorältern, die noch über die Großväter hinaufsteigen, bedeutet): darunter wird der Beweis verstanden, welchen ... ... den Stiftern Merseburg, Naumburg und Zeitz befindliche Adel das Vorrecht, daß zur Stiftsstandschaft keine Ahnenprobe erforderlich ist.
Die Ahnenprobe , plur. die -n, der Beweis, daß man von der vorgeschriebenen Zahl von Ahnen abstamme. S. Ahn.
... des nicht feudalen Briefadels verlor die Ahnenprobe viel von ihrer frühern Bedeutung, anderseits aber wurde von dem ... ... Orden , Domstiftern, Ritterspielen etc. auszuschließen, eine immer strengere Ahnenprobe (zu 8, 16 und 32 ebenbürtigen A.) eingeführt. In ... ... von Angehörigen der betreffenden vier Geschlechter beschworen werden mußten. Die schlesische Ahnenprobe war also eine rein heraldische. ...
... Stifter , Ritterorden und sonst eine Ahnenprobe , d.h. den Nachweis, daß man gewisse Generationen hindurch nur ... ... Bürgerl. Gesetzbuch (Einführungsgesetz Art. 58 und 59) erhalten; sonst ist die Ahnenprobe nur noch in einigen Damenstiftern, dem kath. Malteserorden, dem Deutschen ...
... die rechtmäßige Abstammung der adeligen Ahnen enthält, so viele davon nach der jedesmaligen Ahnenprobe zu beweisen sind, mit Namen, Titel und Wappen jeder einzeln darin ... ... gutem Adel gehalten, welcher seine acht Ahnen nachweisen konnte. Gefordert wurde die Ahnenprobe zur Zulassung bei Turnieren , zur Aufnahme in adelige Ritterorden ...
Turniere , ritterliche Kampfspiele im Mittelalter , offenbar germanischen Ursprungs, durch ... ... Feudalwesen später in der Weise ausgebildet, daß alle Nichtadeligen davon ausgeschlossen wurden (Turnierfähigkeit, Ahnenprobe). Man turnierte sowohl in Masse als im Einzelnkampfe, gewöhnlich zu Pferde , ...
Filiation (lat.), Kindschaft; Verpflichtung der Klostergeistlichen zum Gehorsam gegen die Obern; Herstellung eines Abhängigkeitsverhältnisses zwischen zwei kirchlichen Parochien . Filiationsklage , die Klage ... ... jemand einen richterlichen Ausspruch über sein Kindesverhältnis begehrt. Filiationsprobe , s.v.w. Ahnenprobe (s. Ahnen ).
Filiation , lat.-deutsch, kindliche Verpflichtung; F. sprobe , s. Ahnenprobe.
Adelsprobe , urkundlicher Nachweis der adligen Abstammung; s. auch Ahnen ( Ahnenprobe ).
Ritterprobe , bei der Ahnenprobe (s. Ahnen ) der Nachweis der Ritterbürtigkeit der Vorahnen.
Aufschwörung , in adlichen Stiftern die Aufnahme neuer Capitularen, wobei namentlich die Ahnenprobe (s.d.) der Reciplenden durch zwei bis vier ahnenerprobte Zeugen eidlich erhärtet werden mußte (daher der Name). Diese A. kommt gegenwärtig in den Damenstiften, namentlich in dem Hannöverschen, noch vor. ...
Adel ist diejenige Standeseigenschaft einer Person , vermöge deren ihr besondere, ... ... Majorats , der Primogenitur und des Seniorats. Zum Beweise alten Adels wird die Ahnenprobe (s. Ahnen ) erfodert, z.B. bei Erwerbung von gewissen ...
Ahnen, 1 ) Voreltern überhaupt, bes. aber ... ... der A. zu untersuchen, zum Gegenstand hat. Letzteres geschieht durch die Ahnenprobe , d. h. durch den Beweis , welchen ein Adeliger dafür zu ... ... dies bei den Adelsproben manche Widersprüche erfahren. Vgl. Estor, Anleitung zur Ahnenprobe, Frkf. 1750.
... wurden, also nicht von adeliger Herkunft waren. Die gewöhnlichen Beweismittel bei der Ahnenprobe sind Urkunden , Denkmäler, Auszüge aus andern Adelsmatrikeln u.s.w ... ... das eidliche Zeugniß zweier Personen von unbezweifeltem Adel bewiesen werden. Die Ahnenprobe wurde in frühern Zeiten namentlich von Denen gefodert, welche an ...
... . Der Beweis solcher adeliger Abstammung wird Ahnenprobe genannt; sie muß eine Ahnentafel oder einen Stammbaum vorzeigen; nachweisen, ... ... Erbschaften, zur Theilnahme an Turnieren u.s.w. fähig, daher die Ahnenprobe eine häufig vorkommende und wichtige Sache war; der Kaiser hatte jedoch ...
Der Ahnen Thaten preist niemand mehr als verdorbene Söhne . Weil ... ... gewähren aber nicht alle Vorrechte des alten Adels . In allen Verhältnissen , wo Ahnenprobe entschied, zählte man nur die adelig Geborenen, welche auch wirklich gelebt hatten und ...
Ritter , heißen ursprünglich in Deutschland diejenigen Freigebornen, welche ihren Obern ... ... nur erst neuerlich sich acquirirt hat, bei seinem erstesmahligen Erscheinen auf dem Landtage die Ahnenprobe machen. Aller dieser vorstehenden Einschränkungen ungeachtet, welche in Chursachsen in Ansehung der ...
Amiens , eine feste und ehedem Hauptstadt in der Picardie, jetzt dem ... ... (s. Johanniter-Ritter , Th. II. S. 271.), deren Mitglieder keiner Ahnenprobe unterworfen sind. 8) Nassau-Oranien soll entschädiget werden. 9) Die französischen Truppen ...
Herold ist seit dem 12. Jahrhundert aus dem ebenfalls erst in ... ... die Aufsicht führte, und zwar nicht früher, als bis bei den Turnieren die Ahnenprobe der Ritter und die Wappenprobe ihres Helmes und Schildes zur Hauptsache des ...
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