Mannrecht , 1 ) Versammlung des Mannengerichts, dessen Vorsteher Mannrichter heißt; 2 ) so v.w. Lehnshof; 3 ) so v.w. Lehnrecht.
Das Mannrecht hieß ehedem dasjenige Recht, nach welchem adeliche Vasallen gerichtet wurden – das Lehnrecht. Dann bezeichnete man auch damit das Lehngericht, wenn zwischen dem Lehnherrn und dem Vasallen Streit entstand, und vor welchem sich der Vasall stellen mußte. Daher rühren auch die Benennungen: ...
Das Mannrêcht , des -es, plur. die -e, dasjenige Recht, nach welchem adelige Vasallen gerichtet werden, das Lehenrecht; ein größten Theils veralteter Ausdruck, welcher ehedem auch so wohl ein Gericht, vor welchem sich der Adel stellen mußte, als das Recht, ...
Mannbote , so v.w. Mannrecht .
Das Manngericht , des -es, plur. die -e, gleichfalls ... ... ; von Mann, ein Lehenmann. Ehedem auch das Mannding, die Mannkammer. Daher das Mannrecht, das Lehenrecht, der Mannrichter, der Lehenrichter, der Manntag, der Tag, an ...
Das Landgericht , des -es, plur. die -e. 1 ... ... andern Ländern gehören sie den Ständen zu. In den Schlesischen Fürstenthümern wird es das Mannrecht, noch häufiger aber das Landrecht genannt, S. dieses Wort. In dem Herzogthume ...
Erstes Kapitel. Auslegung etlicher alter deutscher Wörter. A. Abschloß, Abfahrt ... ... ein Schutzherr. Manngeld haben die Alten die Geldstrafen der Todtschläger genannt. Mannrecht, Manngericht, ist so viel, als Lehengericht. Mann wurde vor Zeiten ...