* Das Brömmelbier , des -es, plur. inus. bey den Handwerkern, eine Strafe, welche diejenigen Meister geben müssen, die im ehelosen Stande leben, welche Strafe alle Jahre erleget werden mußte, aber jetzt an den meisten Orten abgeschaffet ist.
Der Grunddienst , des -es, plur. die -e, eben daselbst, diejenigen Dienste, welche die Grundholden oder Unterthanen dem Grundherren leisten müssen, und welche sonst auch Robathe, in Ober- und Niedersachsen aber Frohnen, Frohndienste ...
Der Blaustrumpf , des -es, plur. die -strümpfe, im gemeinen Leben an einigen Orten, ein Spottnahme der Gerichtsdiener, und in weiterer Bedeutung auch eines jeden Angebers und Verräthers; weil die erstern an einigen Orten blaue Strümpfe tragen müssen.
Die Zêntpflicht , plur. die -en. 1. Eine jede Pflicht, welche die Zentleute dem Zentherren zu leisten verbunden sind. 2. In engerer Bedeutung, der Eid, welchen sie ihm ablegen müssen.
Der Mühlenzwang , des -es, plur. inus. das Recht, andere anhalten zu können, daß sie ihr Getreide auf seiner Mühle müssen mahlen lassen. Eine solche Mühle wird eine Zwangmühle genannt.
Der Forstdienst , des -es, plur. die -e. 1) Ein Dienst oder geringe Bedienung bey dem Forstwesen. 2) Dienste, welche Unterthanen zur Frohne in einem Forste verrichten müssen.
Die Gêldausgabe , plur. die -n, eine Ausgabe in barem Gelde, Nothwendigkeit bares Geld ausgeben zu müssen. Viele Geldausgaben haben.
Die Judensteuer , plur. die -n, diejenige Steuer, welche die Juden den christlichen Obrigkeiten für den Schutz, welchen sie von ihnen genießen, entrichten müssen.
Die Treibeleute , sing. inusit. im Jagdwesen, diejenigen Landleute, welche bey einem Treibejagen das Wild aus einer Gegend in den Zeug treiben müssen; die Treiber.
Der Feuerknêcht , des -es, plur. die -e, an einigen Orten, besondere Knechte, welche bey Feuersbrünsten die zum Löschen nöthigen Arbeiten verrichten müssen.
Die Reisefrohne , plur. die -n, Frohnen, welche die Unterthanen dem Gutsherrn zum Behufe einer Reise durch Vorspann u.s.f. leisten müssen.
Der Êrntedienst , des -es, plur. die -e, derjenige Dienst, welchen die Unterthanen dem Grundherren in der Ernte leisten müssen; die Erntefrohne.
Die Bêrgordnung , plur. die -en, eine Verordnung des Landesherren, nach welcher sich die Bergbeamten und Bergleute richten müssen.
Die Wáchordnung , plur. die -n, die Ordnung, nach welcher die Wachen zur Sicherheit verrichtet werden müssen.
Der Schürzenzins , des -es, plur. doch nur von mehrern ... ... Geld, welche die Leibeigenen oder Unterthanen dem Gutsherren für die Erlaubniß zu heirathen entrichten müssen, und welche an andern Orten der Hemdeschilling, das Frauengeld, der Fersenpfennig, der ...
Der Rbenstcher , des -s, plur. ut nom. ... ... die jungen Rebenschosse, und die Stiele der Blätter und Trauben abkneipt, daß sie verderben müssen; in einigen Gegenden Rebensticher, Weinsticher, in Österreich Pozenstecher.
Der Rutscherzins , des -es, plur. die -en, Zinsen, welche nach Rutscherrecht bezahlet werden müssen; in einigen Gegenden Werthzins, weil sie immer um den ganzen Werth steigen, ingleichen Frohnzins, Fahrzins, Maigassenzins, welches von magis abstammen soll.
Der Pfêrdedienst , des -es, plur. die -e, ein ... ... engerer und der gewöhnlichsten Bedeutung sind die Pferdedienste Frohndienste, welche mit Pferden geleistet werden müssen, Pferdefrohnen, Spanndienste; zum Unterschiede von den Hand- oder Fußdiensten.
Das Schmierschaf , des -es, plur. die -e, in ... ... Schafe, welche beständig mit der Krätze behaftet sind, und daher zur Heilung geschmieret werden müssen; unreine Schafe, und collective Schmiervieh, unreines Vieh, im Gegensatze der reinen Schafe ...
Das Stiergefêcht , des -es, plur. die -e, ein Gefecht, welches mit wilden Stieren oder Ochsen gehalten wird, besonders in Spanien und Portugal, wo es eine Art feyerlicher Lustspiele ist, da Menschen mit wilden Stieren kämpfen müssen.
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