Abfeilen , verb. reg. act. 1) Mit der Feile wegnehmen, absondern. Das Gröbste abfeilen. Ein Stück von einem Nagel abfeilen. Ingleichen durch Feilen verkürzen oder kleiner machen. Einen Nagel abfeilen. 2) Mit der Feile zur Vollkommenheit bringen, völlig fertig feilen. ...
Ablauern , nicht Ablauern, verb. reg. act. durch Lauern ersehen, erhalten, in verächtlichem Verstande, wofür man in der vertraulichen Sprechart ablauschen sagt. Eine Gelegenheit, einen Vortheil ablauern. Einem etwas ablauern, es ihm heimlich absehen. Einem einen Kunstgriff ablauern.
Ábkóchen , verb. reg. act. 1) Zur Genüge kochen, gar kochen. Einen Fisch abkochen. Abgekochtes Wasser, ein abgekochter Trank. Besonders gewisse Speisen zum künftigen Gebrauche kochen. Milch, Fleisch abkochen. 2) Bey den Färbern auch so viel absieden, welches S. ...
Abdrèhen , verb. reg. act. 1) Durch Umdrehen absondern. Einem die Knöpfe abdrehen, d.i. von dem Rocke. Einem Vogel den Kopf abdrehen. 2) Wie abdrechseln in beyden Bedeutungen; da denn abdrehen mehr bey den Künstlern, abdrechseln aber mehr im ...
Abfeuern , verb. reg. act. 1) Bey den Feuergewehren so viel als abbrennen. Ein Gewehr, eine Kanone, eine Flinte abfeuern. Unter Abfeuerung der Kanonen. 2) In den Schmelzhütten das Feuer abgehen lassen, das Feuern beschließen. Daher die Abfeuerung, in beyden ...
Ablehnen , (mit dem hohen e,) verb. reg. act. als ein Darlehn von jemanden bekommen. Einem Geld, ein Pferd, ein Buch u.s.f. ablehnen. In der höhern Schreibart ableihen. Daher die Ablehnung. S. auch Ableihen.
† Abbaumen , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, von einem Baume nieder fliegen, nur bey den Jägern, und auch hier nur von dem großen Geflügel oder den Raubvögeln. Ingleichen von Thieren, von einem Baume niedersteigen, wie abholzen.
Abgrasen , verb. reg. act. das Gras abfressen, wofür die Jäger abrasen sagen. Ingleichen das Gras abmähen, nur von Angern. Einen Rain, oder Anger abgrasen. An einigen Orten wird es auch für schrepfen gebraucht. Die junge Saat abgrasen. Daher die Abgrasung ...
Ablohnen , verb. reg. act. den völligen verdienten Lohn geben; ingleichen, mit Reichung des bedungenen Lohnes verabschieden. Gesinde ablohnen. Zimmerleute, Mäurer, Handlanger ablohnen. Eine Gesellen ablohnen, bey einigen Handwerkern. So auch die Ablohnung.
Abhaaren , verb. reg. 1. † Neutrum, mit haben, die Haare fahren lassen, im gemeinen Leben. Der Pelz haaret ab. 2. Activum, bey den Lohgärbern, die Haare mit dem Haareisen wegnehmen; auch abhären und abpöhlen. Daher die Abhaarung.
* Abneigen , verb. reg. act. von etwas wegneigen, und figürlich, sich von etwas abneigen, demselben ungünstig werden. Beyde Bedeutungen sind jetzt ungewöhnlich. In der letztern aber ist noch das Mittelwort abgeneigt übrig, welches S.
Abhalsen , verb. reg. act. 1) Den Hals, die Kehle abschneiden; im gemeinen Leben einiger Gegenden, wie abkehlen und abgurgeln. 2) Den Leithund abhalsen, bey den Jägern, ihm die Halse, oder das Halsband abnehmen. So auch die Abhalsung
Abposten , verb. reg. act. in gewissen Posten oder Summen abzählen, ein Zeitwort, welches nur im Forstwesen üblich ist, wo es so viel bedeutet, als das verkaufte Holz dem Käufer in gewissen Posten zuzählen. Daher die Abpostung.
* Abörtern , verb. reg. act. 1) Von Ort, das Ende; bey den Tischlern, das abgehobelte Holz nach der wahren Länge absägen. 2) In den Rechten durch gerichtliches Erkenntniß entscheiden, aburtheilen. S. Erörtern.
Abbrühen , verb. reg. act. 1) Mit heißem Wasser wegbringen. Die Federn, die Haare abbrühen; und dann auch metonymisch, ein Huhn ein Schwein abbrühen, demselben die Federn, die Haare abbrühen. 2) Gehörig brühen. Das Kraut wohl abbrühen.
Abfärben , verb. reg. 1) Ein Activum, bey den Gärbern, dem Leder die gehörige Farbe geben. 2) Ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, farbige Theile fahren lassen. Das Tuch färbt ab. Die Wand hat abgefärbt.
Ablängen , verb. reg. act. 1) In den Bergwerken, in die Länge graben oder bauen. Eine Strecke ablängen. 2) Bey den Zimmerleuten, nach der gehörigen Länge abhauen oder abschneiden. Einen Stamm zu einer Röhre ablängen.
Abhênken , verb. reg. act. welches eigentlich das Intensivum von abhängen ist, aber mit demselben gleich bedeutend gebraucht wird, ob es gleich seltener vorkommt, das angehenkte abnehmen, S. Henken.
Abrahmen , verb. reg. act. den Rahm oder die Sahne von der Milch nehmen; auch absahnen. Die Milch abrahmen. In einigen Mundarten, z.B. der Lausitzischen, auch abraumen, Niedersächsisch abrohmen, ingleichen abflöten.
Abdáchen , verb. reg. act. 1) Des Daches berauben. Ein Haus abdachen. 2) Abhängig wie ein Dach machen; besonders in der Kriegsbaukunst und dem Gartenbaue. S. das folgende. Im Deichbaue abflachen.
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