Delictum ( Delikt , lat.), Verbrechen , Vergehen ; nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. § 823 fg. eine unerlaubte Handlung, die den Täter zum Schadenersatz verpflichtet. Deliktsklage, die Schadenersatzklage des durch eine unerlaubte Handlung Verletzten gegen den Schädiger.
Geldbuße bedeutet entweder Geldstrafe (s.d.) oder Buße (s.d.) im engern Sinne , d. h. die von dem Verbrecher dem Verletzten zu leistende Genugtuung .
... Art diejenigen verstanden, deren tödtlicher Ausgang nur durch die individuelle Körperbeschaffenheit des Verletzten, z.B. eine ungewöhnlich dünne Hirnschale des Verletzten, das Aufgehen eines ihm anhaftenden Geschwüres ... ... Unterlassung eines Dritten auf schuldhafte Weise den Tod des Verletzten erzeugte, ist der Thatbestand der Tödtung ...
Strafrecht , lat. jus criminale , was hinsichtlich der Verbrechen ... ... der Herrschaft von Gesetzen nimmt der Staat im Namen Aller wegen des verletzten Gesetzes und Rechtes Rache an Leib oder Gütern; nur bei der ...
Nebenklage , der Anschluß an die vom Staatsanwalt erhobene öffentliche Klage seitens des Verletzten etc., ist nötig bei Beanspruchung einer Buße ; in andern Fällen ist dieser Anschluß zwar nicht notwendig, aber zulässig.
Bourdonnet (fr., spr. Burdonneh, Chir .), glatt gelegte Charpiefäden, entweder in der Mitte od. nur an dem einen Ende durch einen Faden zusammengehalten, von runder, od. der verletzten Stelle angemessener Form.
... die von dem durch ein Vergehen Verletzten gegen den Schuldigen bei Gericht gestellt wird. Der Regel nach ... ... Institut der sogen. subsidiären P., d. h. der Befugnis des Verletzten, als Privatkläger vor Gericht aufzutreten, wenn die Staatsanwaltschaft die Erhebung der ...
Nachblutung , ein nach Verletzungen oder Operationen einige Stunden oder mehrere Tage nach Stillung der ersten Blutung wiederauftretender Bluterguß . Bei Verletzten und Operierten, bei denen durch die Verletzung, bez. durch die Narkose , ...
Unfallrente , die auf Grund der Unfallversicherung an den durch Unfall verletzten Versicherten oder dessen Hinterbliebenen zu gewährende Entschädigung [s. Beilage: ⇒ Arbeiterversicherung ].
Tötungsrecht , die Befugnis, den auf frischer Tat ertappten Verbrecher zu töten, haben sowohl das römische als das germanische Recht dem Verletzten in einer Reihe von Fällen, insbes. dem Dieb und dem Ehebrecher ...
Privatstrafe , die an den Verletzten zu leistende Strafe (s. Strafe ). Im römischen Recht vielfach ... ... kleines Gebiet (so kennt z. B. das preußische Forstrecht eine an den Verletzten zu zahlende Geldstrafe ) beschränkt worden.
... Verbrechen dadurch gegebene Öffentlichkeit für den durch das Verbrechen Verletzten selbst in der nachteiligsten Weise kränkend wirken könnte. Letzteres gilt z. B ... ... Fällen, in denen das deutsche Strafgesetzbuch die Ermächtigung von seiten des Verletzten zur Bedingung der Bestrafung des Verbrechers macht. ...
Privatdelikte , Vergehen gegen ein Gesetz , an deren Verfolgung ... ... dem Gesetze nur auf Antrag eines in seinen Rechten direkt oder indirekt Verletzten, sogen. Privatkläger oder Privatankläger , zur Strafe gezogen werden. ...
Extravasation (lat.), das Austreten von Blut aus verletzten Gefäßwandungen; Extravasāt , das aus dem Gefäß ausgetretene und im Körper liegen gebliebene Blut (vgl. Blutung ); bisweilen übertragen soviel wie übersprudelnder Worterguß.
Suppletōrisch (lat.), ergänzend, nachträglich. Suppletorĭenklage , Ergänzungsklage, von dem in seinem Pflichtteil Verletzten gegen die eingesetzten Erben geführt.
Schmerzengeld , Entschädigung an den körperlich Verletzten, noch besonders neben den Arzt - u. Pflegekosten u. dem Verdienstersatz.
Kirchenstrafen ( Censurae eccleaiasticae ), in der Römisch-katholischen Kirche die ... ... zur Besserung des Delinquenten (daher Poenae medicinales ), od. zur Herstellung der verletzten moralischen Ordnung ( Poenae vindicativae ) od. meistens zu Bei dem zugleich ...
1547. Rückschlagventil. Rückschlagventil , in eine Druckrohrleitung eingebautes Ventil , das bei Rohrbruch sich selbsttätig schließt und das Austreten des Druckmittels ( Dampf ) ... ... Abb. 1547]; bei Rohrbruch verschließt die Kugel durch den einseitigen Überdruck den verletzten Rohrstrang.
Harninfiltration , die Ergießung von Harn aus den verletzten Harnwegen in die umgebenden Gewebe . Eine geringe Menge frischen Harns wird ohne Schaden resorbiert, nicht frischer Harn oder größere Mengen , die in den Geweben stagnieren und sich zersetzen, ...
Sachbeschädigung , vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§ 303) auf Antrag des Verletzten mit Geld oder Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft.
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