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Delictum

Delictum [Brockhaus-1911]

Delictum ( Delikt , lat.), Verbrechen , Vergehen ; nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. § 823 fg. eine unerlaubte Handlung, die den Täter zum Schadenersatz verpflichtet. Deliktsklage, die Schadenersatzklage des durch eine unerlaubte Handlung Verletzten gegen den Schädiger.

Lexikoneintrag zu »Delictum«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 404.
Geldbuße

Geldbuße [Meyers-1905]

Geldbuße bedeutet entweder Geldstrafe (s.d.) oder Buße (s.d.) im engern Sinne , d. h. die von dem Verbrecher dem Verletzten zu leistende Genugtuung .

Lexikoneintrag zu »Geldbuße«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 516.
Letalität

Letalität [Pierer-1857]

... Art diejenigen verstanden, deren tödtlicher Ausgang nur durch die individuelle Körperbeschaffenheit des Verletzten, z.B. eine ungewöhnlich dünne Hirnschale des Verletzten, das Aufgehen eines ihm anhaftenden Geschwüres ... ... Unterlassung eines Dritten auf schuldhafte Weise den Tod des Verletzten erzeugte, ist der Thatbestand der Tödtung ...

Lexikoneintrag zu »Letalität«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 307.
Strafrecht

Strafrecht [Herder-1854]

Strafrecht , lat. jus criminale , was hinsichtlich der Verbrechen ... ... der Herrschaft von Gesetzen nimmt der Staat im Namen Aller wegen des verletzten Gesetzes und Rechtes Rache an Leib oder Gütern; nur bei der ...

Lexikoneintrag zu »Strafrecht«. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 350.
Nebenklage

Nebenklage [Brockhaus-1911]

Nebenklage , der Anschluß an die vom Staatsanwalt erhobene öffentliche Klage seitens des Verletzten etc., ist nötig bei Beanspruchung einer Buße ; in andern Fällen ist dieser Anschluß zwar nicht notwendig, aber zulässig.

Lexikoneintrag zu »Nebenklage«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 250.
Bourdonnet

Bourdonnet [Pierer-1857]

Bourdonnet (fr., spr. Burdonneh, Chir .), glatt gelegte Charpiefäden, entweder in der Mitte od. nur an dem einen Ende durch einen Faden zusammengehalten, von runder, od. der verletzten Stelle angemessener Form.

Lexikoneintrag zu »Bourdonnet«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 147.
Privatklage

Privatklage [Meyers-1905]

... die von dem durch ein Vergehen Verletzten gegen den Schuldigen bei Gericht gestellt wird. Der Regel nach ... ... Institut der sogen. subsidiären P., d. h. der Befugnis des Verletzten, als Privatkläger vor Gericht aufzutreten, wenn die Staatsanwaltschaft die Erhebung der ...

Lexikoneintrag zu »Privatklage«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 358-359.
Nachblutung

Nachblutung [Meyers-1905]

Nachblutung , ein nach Verletzungen oder Operationen einige Stunden oder mehrere Tage nach Stillung der ersten Blutung wiederauftretender Bluterguß . Bei Verletzten und Operierten, bei denen durch die Verletzung, bez. durch die Narkose , ...

Lexikoneintrag zu »Nachblutung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 356.
Unfallrente

Unfallrente [Brockhaus-1911]

Unfallrente , die auf Grund der Unfallversicherung an den durch Unfall verletzten Versicherten oder dessen Hinterbliebenen zu gewährende Entschädigung [s. Beilage: ⇒ Arbeiterversicherung ].

Lexikoneintrag zu »Unfallrente«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 888.
Tötungsrecht

Tötungsrecht [Meyers-1905]

Tötungsrecht , die Befugnis, den auf frischer Tat ertappten Verbrecher zu töten, haben sowohl das römische als das germanische Recht dem Verletzten in einer Reihe von Fällen, insbes. dem Dieb und dem Ehebrecher ...

Lexikoneintrag zu »Tötungsrecht«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 642.
Privatstrafe

Privatstrafe [Meyers-1905]

Privatstrafe , die an den Verletzten zu leistende Strafe (s. Strafe ). Im römischen Recht vielfach ... ... kleines Gebiet (so kennt z. B. das preußische Forstrecht eine an den Verletzten zu zahlende Geldstrafe ) beschränkt worden.

Lexikoneintrag zu »Privatstrafe«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 360.
Antragsdelikt

Antragsdelikt [Meyers-1905]

... Verbrechen dadurch gegebene Öffentlichkeit für den durch das Verbrechen Verletzten selbst in der nachteiligsten Weise kränkend wirken könnte. Letzteres gilt z. B ... ... Fällen, in denen das deutsche Strafgesetzbuch die Ermächtigung von seiten des Verletzten zur Bedingung der Bestrafung des Verbrechers macht. ...

Lexikoneintrag zu »Antragsdelikt«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 597.
Privatdelikte

Privatdelikte [Meyers-1905]

Privatdelikte , Vergehen gegen ein Gesetz , an deren Verfolgung ... ... dem Gesetze nur auf Antrag eines in seinen Rechten direkt oder indirekt Verletzten, sogen. Privatkläger oder Privatankläger , zur Strafe gezogen werden. ...

Lexikoneintrag zu »Privatdelikte«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 357.
Extravasation

Extravasation [Meyers-1905]

Extravasation (lat.), das Austreten von Blut aus verletzten Gefäßwandungen; Extravasāt , das aus dem Gefäß ausgetretene und im Körper liegen gebliebene Blut (vgl. Blutung ); bisweilen übertragen soviel wie übersprudelnder Worterguß.

Lexikoneintrag zu »Extravasation«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 231.
Suppletorisch

Suppletorisch [Brockhaus-1911]

Suppletōrisch (lat.), ergänzend, nachträglich. Suppletorĭenklage , Ergänzungsklage, von dem in seinem Pflichtteil Verletzten gegen die eingesetzten Erben geführt.

Lexikoneintrag zu »Suppletorisch«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 791.
Schmerzengeld

Schmerzengeld [Herder-1854]

Schmerzengeld , Entschädigung an den körperlich Verletzten, noch besonders neben den Arzt - u. Pflegekosten u. dem Verdienstersatz.

Lexikoneintrag zu »Schmerzengeld«. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 102.
Kirchenstrafen

Kirchenstrafen [Pierer-1857]

Kirchenstrafen ( Censurae eccleaiasticae ), in der Römisch-katholischen Kirche die ... ... zur Besserung des Delinquenten (daher Poenae medicinales ), od. zur Herstellung der verletzten moralischen Ordnung ( Poenae vindicativae ) od. meistens zu Bei dem zugleich ...

Lexikoneintrag zu »Kirchenstrafen«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 531.
Rückschlagventil

Rückschlagventil [Brockhaus-1911]

1547. Rückschlagventil. Rückschlagventil , in eine Druckrohrleitung eingebautes Ventil , das bei Rohrbruch sich selbsttätig schließt und das Austreten des Druckmittels ( Dampf ) ... ... Abb. 1547]; bei Rohrbruch verschließt die Kugel durch den einseitigen Überdruck den verletzten Rohrstrang.

Lexikoneintrag zu »Rückschlagventil«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 568.
Harninfiltration

Harninfiltration [Meyers-1905]

Harninfiltration , die Ergießung von Harn aus den verletzten Harnwegen in die umgebenden Gewebe . Eine geringe Menge frischen Harns wird ohne Schaden resorbiert, nicht frischer Harn oder größere Mengen , die in den Geweben stagnieren und sich zersetzen, ...

Lexikoneintrag zu »Harninfiltration«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 821.
Sachbeschädigung

Sachbeschädigung [Brockhaus-1911]

Sachbeschädigung , vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§ 303) auf Antrag des Verletzten mit Geld oder Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft.

Lexikoneintrag zu »Sachbeschädigung«. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 583.
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