Brüstungen , gemauerte , werden zum Schütze der Fuhrwerke an der ... ... Talseite der Gebirgsstraßen oder an den Ufern von Gewässern erforderlich und können als volle Mauern mit entsprechender Abdeckung oder durchbrochen angeordnet werden. Bei vollgemauerten Brüstungen sind ...
Sabbatjahr (auch Brach -, Erlaßjahr , hebr. Sch' ... ... nicht bestellt sowie Schulden nicht eingetrieben wurden und für den hebräischen Sklaven die volle Freiheit eintrat. Vgl. Feste (jüdische), S. 463.
Zuversicht , fiducia. – volle Z., firma animi confisio: voll Z., mit Z., s. zuversichtlich ( no . a): seine Z. auf jmd. oder etwas setzen, fidere od. confidere alci od. alci rei: Z. ...
Kaistraßen , längs eines Wassers mit Schiffsverkehr hinziehende Straßen , auf ... ... Vorkehrungen zur Verkehrsvermittlung zwischen Land und Wasser versehen, weshalb Heile Uferbefestigung auf volle oder teilweise Höhe , s. Straßenbau . Bräuler.
Panoplĭa , 1 ) ( Panteuchia , gr. Ant.), volle Rüstung der schwerbewaffneten Krieger , Helm , Brustpanzer, Beinschienen , Schild , Speer u. Schwert ; daher Panoplīten , Statuen in voller Rüstung ; 2 ) Waffensammlung; ...
Halbschluß heißt in der Musik eine schlußartige Wirkung auf einem andern als dem tonischen Akkord , insbes. auf dem Dominantakkord. Die volle Schlußwirkung ( Ganzschluß ) hängt ja nur zur Hälfte von der Logik der ...
Stoizismus , die Lehre der Stoïker (s. d.), stoische Philosophie ; danach: strenge Moral oder die volle Seelenruhe in Leiden und Freuden , und stoisch , die Stoiker , ihre Lehre und ihr Wesen betreffend; unerschütterlich standhaft ...
Ausstürzen (Bergb.), die Tonne , den Kübel od. Laufkarren ... ... , der über dem Ausstürzplatz angebracht ist u. mittelst einer mechanischen Vorrichtung die volle Tonne erfaßt, so daß sie sich selbst a. kann.
Rüstigkeit , robur (Handfestigkeit). – vigor (Lebensfrische). – vis vigorque (frische, rüstige Kraft). – volle R., integrae corporis vires: die geistige u. körperliche R. bewahren, vigorem animi corporisque custodire.
Bandriegel , an der Hobelbank die beiden vierkantigen, mit den Querhölzern verbundenen Hölzer des Gestells , worauf die volle Hobelbankplatte, das Blatt , liegt.
Autotypīe (griech., »Selbstschrift«, Tonätzung ), photographisches Reproduktionsverfahren , bei dem volle Flächen (Halbtonbilder) mittels Rasterplatten (s. Raster ) als Zwischenlagen bei der photographischen Aufnahme oder beim Kopieren in Linien und Punkte zerlegt werden und das Bild ...
Rechtsstaat , die Form des Staatswesens, welche darauf berechnet ist, daß die individuelle Freiheit in demselben volle Garantien finde, im Gegensatz zu Polizeistaat , womit man die Vorstellung einer, wenn auch vielleicht gut gemeinten, doch immer drückenden Bevormundung der Staatsbürger ...
Beglaubigen heißt einer Urkunde durch Hinzufügung der Namensunterschrift des Ausstellers volle Kraft geben, was man auch eine Urkunde vollziehen nennt. Oft werden noch Siegel , Unterschriften von Zeugen , von Gerichts- und andern mit öffentlichem Glauben versehenen Personen , wie ...
Bewusstsein , helle Erkenntniß seiner selbst, volle Herrschaft über seine Kräfte, Anschauung der Seele . Das Bewußtsein ist nach seiner Aeußerung dreifach und heißt, in sofern es Dinge beherrscht, die wir durch den Verstand erfahren haben, Gedächtniß ; wenn es Thatsachen vorführt ...
Münzscheine nennt man häufig solche papierne Wertzeichen, für die volle Bardeckung in Barren oder gemünztem Geld hinterlegt ist. Ihre Verteidiger (besonders seiner Zeit Tellkampf ) überschätzen die Gefahren der nicht voll gedeckten Noten und erblicken in dem Papiergeld nur ein ...
Die Beuche , plur. die -n. 1) Die Handlung ... ... Wäsche, als man auf Ein Mahl beuchen oder waschen will, oder kann. Eine volle Beuche haben. Im Nieders. Büke, im Oberdeutschen Peuche.
* Der Bräter , des -s, plur. ut nom. ... ... im Oberdeutschen übliches Wort, einen Bratenwender auszudrucken; S. das vorige. So allzeit volle Bräter Beym Feuer hatten stehn, Opitz.
Ausschroten , 1 ) volle Fässer aus dem Keller schaffen; 2 ) Bier , es faßweise verkaufen, im Gegensatz von Ausschenken ; 3 ) (Drechsl.), mit dem Hohlmeißel aus dem Groben abdrehen.
Plenipotenz (v. lat., franz. Plein pouvoir , spr. Pläng puwoahr), volle Macht u. Gewalt , bes. von Gesandten mit unumschränkter Vollmacht beauftragt; daher Plenipotentiarius , ein hiermit Beauftragter, bes. der bevollmächtigte Gesandte eines großen Staates.
Vollzählich , adj. et adv. seine volle oder völlige Zahl habend. Eine Compagnie vollzählich machen, sie recrutieren. Die Armee ist wieder vollzählig. Die Summe ist nicht vollzählich. So auch die Vollzähligkeit.
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