Zurück | Vorwärts
Suchergebnisse (mehr als 400 Treffer)
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20
Einschränken auf Bände: Geschichte 
Einschränken auf Kategorien: Drittes Reich 

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Heß/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung. Der Gerichtshof erklärt den Angeklagten Heß unter Punkt 1 und 2 der Anklage schuldig, dagegen für nicht schuldig unter Punkt 3 und 4.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 321.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Funk/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung. Der Gerichtshof erkennt, daß Funk nicht schuldig ist unter Anklagepunkt 1, daß er aber unter Punkten 2, 3 und 4 schuldig ist.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 346.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Jodl/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung Schlußfolgerung. Der Gerichtshof hat Jodl nach allen 4 Anklagepunkten für schuldig befunden.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 367.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Frank/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung Schlußfolgerung. Der Gerichtshof erkennt, daß Frank nach Punkt 1 der Anklageschrift nicht schuldig, dagegen nach Punkt 3 und 4 schuldig ist.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 337.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Frick/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung Schlußfolgerung. Der Gerichtshof erkennt, daß Frick nicht schuldig ist nach Punkt 1. Er ist schuldig jedoch nach Punkt 2, 3 und 4.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 340.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Speer/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung. Der Gerichtshof erkennt, daß Speer nicht schuldig ist nach Anklagepunkt 1 und 2, aber schuldig ist nach Anklagepunkt 3 und 4.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 377.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Göring/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung Schlußfolgerung. Der Gerichtshof spricht den Angeklagten Göring nach allen 4 Punkten der Anklageschrift schuldig.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 318.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Keitel/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung. Der Gerichtshof findet Keitel nach allen 4 Anklagepunkten schuldig.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 328.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Dönitz/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung Schlußfolgerung. Der Gerichtshof erklärt Dönitz nicht schuldig nach Punkt 1 der Anklage, jedoch schuldig nach Punkt 2 und 3.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 355-356.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Raeder/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung. Der Gerichtshof stellt fest, daß Raeder unter Punkt 1, 2 und 3 schuldig ist.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 358-359.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Bormann/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung. Der Gerichtshof findet Bormann nicht schuldig nach Anklagepunkt 1, aber schuldig nach Anklagepunkten 3 und 4. 1. Oktober 1946 Unterschrift: GEOFFREY LAWRENCE Präsident Unterschrift: FRANCIS BIDDLE Unterschrift: H. DONNEDIEU DE VABRE Unterschrift: NIKITCHENKO Unterschrift: NORMAN ...

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 386-387.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Schacht/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung. Der Gerichtshof entscheidet, daß Schacht nach dieser Anklage nicht schuldig ist und ordnet an, ihn durch den Gerichtsmarschall zu entlassen, sobald der Gerichtshof sich jetzt vertagt.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 350.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Sauckel/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung Schlußfolgerung. Sauckel ist nicht schuldig nach Anklagepunkt 1 und 2. Er ist schuldig nach Anklagepunkt 3 und 4.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 364.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Fritzsche/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung. Der Gerichtshof erkennt, daß Fritzsche nicht schuldig im Sinne dieser Anklage ist und ordnet an, daß er, wenn sich dieser Gerichtshof demnächst vertagt, durch den Gerichtsmarschall entlassen werde.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 383.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Von Papen/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung Schlußfolgerung. Der Gerichtshof entscheidet daher, daß von Papen nach dieser Anklage nicht schuldig ist, und ordnet an, daß er durch den Gerichtsmarschall entlassen werden soll, sobald sich der Gerichtshof jetzt vertagt.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 370.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Streicher/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung Schlußfolgerung. Der Gerichtshof stellt daher fest, daß Streicher unter Anklagepunkt 1 nicht schuldig, jedoch unter Punkt 4 schuldig ist.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 343.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Rosenberg/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung. Der Gerichtshof hat Rosenberg nach allen vier Anklagepunkten für schuldig befunden.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 334.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die einzelnen Angeklagten/Ribbentrop/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung. Der Gerichtshof entscheidet daher, daß Ribbentrop nach allen 4 Anklagepunkten schuldig ist.

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 324.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die angeklagten Organisationen/Die SS/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung. Die SS wurde zu Zwecken verwandt, die nach dem Statut verbrecherisch waren. Sie bestanden in der Verfolgung und Ausrottung der Juden, Brutalitäten und Tötungen in den Konzentrationslagern, Übergriffen bei der Verwaltung besetzter Gebiete, der Durchführung des Zwangsarbeiterprogramms und der Mißhandlung und Ermordung von ...

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 307.

Der Nürnberger Prozeß/Materialien und Dokumente/Urteil/Die angeklagten Organisationen/Die SA/Schlußfolgerung [Geschichte]

Schlußfolgerung. Bis zu der am 30. Juni 1934 einsetzenden Säuberung war die SA zu einem großen Teile eine aus Raufbolden und Draufgängern zusammengesetzte Gruppe, die an den Nazi-Ausschreitungen jener Zeit teilnahmen. Es ist jedoch nicht dargetan worden, daß diese Roheitsakte Teil eines besonderen Planes ...

Volltext Geschichte: Schlußfolgerung. Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 309-310.
Zurück | Vorwärts
Artikel 1 - 20

Buchempfehlung

Holz, Arno

Papa Hamlet

Papa Hamlet

1889 erscheint unter dem Pseudonym Bjarne F. Holmsen diese erste gemeinsame Arbeit der beiden Freunde Arno Holz und Johannes Schlaf, die 1888 gemeinsame Wohnung bezogen hatten. Der Titelerzählung sind die kürzeren Texte »Der erste Schultag«, der den Schrecken eines Schulanfängers vor seinem gewalttätigen Lehrer beschreibt, und »Ein Tod«, der die letze Nacht eines Duellanten schildert, vorangestellt. »Papa Hamlet«, die mit Abstand wirkungsmächtigste Erzählung, beschreibt das Schiksal eines tobsüchtigen Schmierenschauspielers, der sein Kind tötet während er volltrunken in Hamletzitaten seine Jämmerlichkeit beklagt. Die Erzählung gilt als bahnbrechendes Paradebeispiel naturalistischer Dichtung.

90 Seiten, 5.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon