prōmulgo , āvī, ātum, āre (aus Verquickung von legem provulgare mit legem promere), öffentlich anschlagen, durch öffentlichen Anschlag zur vorläufigen Kenntnis bringen ... ... worüber in den Komitien abgestimmt werden sollte, drei Markttage (wegen der Landbewohner), legem de imperio Lentuli abrogando, ...