cessio , ōnis, f. (cedo), I) das ... ... ICt. u. Eccl.: in iure cessio, eine römische Erwerbungsart durch Erklärung vor der Justizobrigkeit, Cic. top. 28. u. ICt. – II) cessio diei, der Verfalltag, eines Vermächtnisses ...
aliēno , āvī, ātum, āre (alienus), gegen sich od. ... ... insbes.: a) als gerichtl. t.t., eine Sache (durch iuris cessio) einem andern abtreten, veräußern (u. zwar im streng. ...