... der Gedankenverknüpfung von Grund u. F. heißt Folgerung ; daher Folgerichtig , was aus dem, als Grund Gesetzten ... ... , zur Verfolgung von Verbrechern (Amts- od. Gerichtsfolge), vgl. Gefolge ; 4 ) Recht , diese zu ... ... ein fremdes Revier zu verfolgen ( Wild od. Jagdfolge ). Das Recht ...
Folge (lat. consecutio, gr. akolouthêsis ) bedeutet eigentl. ... ... d.h. etwas ist nur Grund , sofern es Folgen hat, und Folge heißt etwas nur, sofern es in anderem begründet ist ... ... Begriffe bezeichnen ein Denk -, die letzteren ein reales Verhältnis. – Folgerung heißt das, was ...
Folge , im eigentlichen Sinne das Verhältnis der logischen ... ... System ), deren einzelne Teile als Gründe und Folgen miteinander zusammenhängen. Ist dies nicht der Fall, oder widerspricht gar das eine dem andern, so heißt der Gedanke folgewidrig . Die Folgerichtigkeit heißt auch Konsequenz (s.d.), die ...
Folge ( akolouthêsis consecutio) s. Grund .
... folgen. Einem von weiten folgen. Einem auf dem Fuße folgen. Es folgten ihm nur zwey Bedienten ... ... Endung der Person. Einem im Amte folgen. Ingleichen im Participio. Folgenden Tages. Er sagte mir folgende Worte, er that mir folgenden Antrag. Seine Worte lauten folgender Gestalt, folgender Maßen; wofür man im Oberdeutschen ...
Folger ( Fölger ), 1 ) (Maschinenw.), so v.w. Afterramme; 2 ) (Uhrm.), an englischen Uhren ein runder Schieber , auf welchem der Zapfen des Steigrads steht.
Gefolge , 1 ) mehrere Personen , welche Einen, bes ... ... einen Hofstaat, im Kriege das Gefolge der Könige, bekleideten verschiedene Hofämter u. genossen dafür den königlichen ... ... ). Vom 8. Jahrh. an war es auch reichen Privatleuten erlaubt, ein Gefolge von freien Leuten um sich zu ...
Gefolge ( Comitatus ), Personen, die einem regierenden Fürsten , sonstigen Mitgliedern einer Herrscherfamilie, auch hohen Zivil - und Militärbeamten zur Begleitung und Bedienung beigegeben sind. Das militärische G. besteht beim deutschen Kaiser aus einem vortragenden Generaladjutanten und ...
Folgern , verb. reg. act. welches das Factitivum von ... ... einem Satze heraus bringen, schließen. Was wollen sie hieraus folgern? Daher die Folgerung, plur. die -en, so wohl die Verrichtung des Folgerns, als auch der dadurch heraus gebrachte Satz. Falsche Folgerungen. In engerm Verstande ist ...
Gefolge , comitatus , nach Tacitus bei den alten Germanen ein Vertrag , durch den sich einzelne Freie zum Kriegsdienst unter einem gemeinschaftl. hochadeligen Führer verpflichteten. Die kriegerischen Unternehmungen eines Fürsten mit seinem G. bildeten einen Gegensatz zum Heerbann , d. ...
Zufólge , S. in 3. Folge.
... der vorausgefahrene Zug sich unter Deckung der nächstfolgenden Zugfolgestelle befindet«. Diese Bestimmung gilt für Hauptbahnen ... ... durch Stationen des öffentlichen Verkehrs gebildete Zugfolgestellen eine oder mehrere Zugfolgestellen eingeschoben werden, die lediglich den Zweck ... ... ab 6 15 . Zurückgemeldet wird von Zugfolgestelle zu Zugfolgestelle . Durch die Rückmeldung wird bestätigt, daß die ...
Erbfolge ( Sukzession ) ist der Eintritt einer oder ... ... . gesetzliche E., ehedem Intestaterbfolge genannt. Die Berufung zur E. durch Erbvertrag geht ... ... Verwandten des Erblassers , sein Ehegatte und der Fiskus Die Reihenfolge, in der die erbberechtigten Personen zur E. berufen werden, nennt ...
Erfolgen , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte seyn ... ... . 2) Besonders, als eine Wirkung auf die Ursache folgen. Auf solche Verbrechen erfolgen schwere Strafen. Auf ein unordentliches Leben müssen nothwendig Krankheiten erfolgen. Daraus wird viel Unglück erfolgen.
Abfolgen , verb. reg. neutr. welches aber nur im ... ... sein Verlangen aushändigen. Einen Gefangenen abfolgen lassen. Er will mir das Meinige nicht abfolgen lassen. Wenn einige dafür verabfolgen sagen, so ist solches eine unnöthige Verlängerung. In Oberdeutschland gebraucht ... ... B. bey dem Bluntschli: daß den Armen Korn abgefolget werden möge.
* Folgênds , adverb. welches nur in den gemeinen ... ... ich ihn nicht weiter gesehen. 2) In der Folge, künftig. Ich werde folgends nicht mehr so nachgebend seyn. 3) Für ferner. Folgendes ersehe ich aus eurem Briefe u.s.f. 4 ...
Befolgen , verb. reg. act. einer Sache folgen. Ein Beyspiel befolgen. Noch mehr aber in der figürlichen Bedeutung, Folge leisten, als einen Bestimmungsgrund seines Verhaltens ansehen. Eines Befehl, einen Vorschlag, einen Rath, die Vorschrift des Arztes befolgen. Daher die Befolgung.
Erbfolge , die Nachfolge in der Erbschaft eines Andern, s. Erbrecht u. Succession .
Hoffolge , 1 ) die Verbindlichkeit , einem fürstlichen Hofe zu folgen; 2 ) die Verbindlichkeit der Unterthanen , ihren Herrschaften die schuldigen Frohnfuhren zu leisten.
Erbfolge , s. Erbrecht .
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