Gutachten , das mit Gründen unterstützte Urtheil sachverständiger Personen über einen Gegenstand , zu dessen Beurtheilung eine besondere wissenschaftliche od. Kunstkenntniß, wie sie nicht Jedermann besitzt, vorausgesetzt wird. Die Einholung eines G-s kann bei den verschiedensten Veranlassungen u. aus ...
Gutachten , ein mit Gründen unterstütztes Urteil Sachverständiger (s. d.). Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 144 und 402 ff.) darf das Gericht die Begutachtung durch Sachverständige von Amts wegen und auf Antrag einer Partei anordnen Im Strafprozeß ...
Das Gutachten , des -s, plur. ut nom. sing ... ... für heilsam, nützlich, den Umständen gemäß hält; das Gutbefinden. Sein Gutachten sagen, von sich geben, über etwas erstatten. Ich lasse es auf dein Gutachten ankommen. Ein Gutachten von jemanden begehren, ihn um sein Gutachten fragen. S. Gutdünken.
Rath und Rathschlag wird das Gutachten oder die Meinung genannt, welche Jemand in Bezug auf irgend eine Angelegenheit in der Absicht ausspricht, daß sie die Entschließungen und Handlungen eines Andern bestimmen helfe. Indem man Andern einen Rath ertheilt, übernimmt man für gewöhnlich keine Verbindlichkeit ...
... s. d.) abgibt. Auf Grund seiner Gutachten spricht der Kâdi (s. d.) das Urteil . ... ... die höchste Instanz in Rechts - und Religionsfragen ist und als Staatsmufti Gutachten über die Maßnahmen der Regierung vom religiös-gesetzlichen Standpunkt abzugeben hat. ...
Votum (lat.), eigentlich soviel wie Gelübde (s. d.), ... ... klagbar (das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch kennt das V. als Rechtsgeschäft nicht); dann Gutachten , namentlich ein in einer beratenden Versammlung abgegebenes Urteil . Das V. ...
Mufti (arab., »Entscheider«), mohammed. Theolog, der in religionsgesetzlichen Fragen Gutachten ( Fetwâ ) abgibt. Groß-M. ( Scheich ul- Islam ), der Chef der Ulema (s.d.).
Votum , lat., Gelübde , Wahlstimme, Gutachten; votiren , stimmen, abstimmen.
Fetwa (arab.), das Gutachten eines Mufti in Fragen des Religionsgesetzes.
Decret (v. lat. Decrētum ), 1 ) bei den Römern ein Beschluß , Befehl , Urtheil , Gutachten eines Collegiums (z.B. D. senatus , s. u. ...
Parēre heißt ein schriftlich abgefaßtes Gutachten unparteiischer und sachverständiger Kaufleute über in Handelsgeschäften entstandene Streitigkeiten, um dessen Ertheilung in der Regel die Vorsteher des Handelsstandes wichtiger Handelsorte von den Parteien selbst ersucht, mitunter wol auch von den Gerichten veranlaßt werden, weil bei ...
Parére (ital., franz. Parère ), Gutachten , das gerichtlich ernannte Sachverständige , insbes. die Vorsteher des Handelsstandes ... ... in Streitigkeiten, die im Handelsverkehr vorfallen, abgeben. P. medicum , das Gutachten bei der Leichen schau, Obduktionsbericht (s. Obduktion ).
Parēre (ital.), schriftliches Gutachten über eine streitige Handelssache. P. medĭcum , das ärztliche Gutachten bei der Leichenobduktion, s.v.w. Fundschein .
Parere , ital., in Handelssachen schriftlich abgefaßtes Gutachten über eine streitige Sache .
Lilĭo (lat. Lilius ), Aloys , geb. zu Anfang ... ... Ciro in Calabrien ; Arzt , bes. Astronom , auf sein Gutachten (das sein Compendium novae rationis restituendi calendarium 1576 enthält), wurde ...
Aldarin , Ersatz für Schweineschmalz, enthält nach dem Gutachten von Baier und Juckenak nur 15% Fett, im übrigen aber viel Wasser in Gestalt von Magermilch, Kartoffelstärkemehl und einem durch Zwiebeln hergestellten Aroma, so daß es im ganzen eine minderwertige Kleistermasse darstellt. Andés.
Tēnor (lat.), 1 ) der ununterbrochene Lauf einer Sache ; 2 ) Folge, Reihe ; 3 ) Sinn , Inhalt eines Gesetzes ; 4 ) Umlaufsschreiben; 5 ) kaufmännisches Gutachten .
Videtur (a. d. Lat.) heißt eigentlich: es scheint, es dünkt mich – dann nimmt man es überhaupt für Gutachten. Daher: sein Videtur zu etwas geben , heißt: seine Meinung, sein Gutachten sagen.
Isidōrus , genannt Hispalensis , ein Kirchenschriftsteller, war Bischof von ... ... bildete den Anfang zu einem Lehrgebäude des Kirchenglaubens. Die päpstlichen Decretalen, die als Gutachten und Antworten der Päpste , die sie auf Anfragen über rechtsstreitige Fälle ...
Parēre (ital.), schriftliches kaufmännisches Gutachten über eine streitige Sache , welche außergerichtlich beigelegt werden soll, od. über welche die bürgerlichen Gesetze keine genaue Bestimmung geben, u. welche daher nach Handelsgewohnheiten entschieden werden muß.
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