Sperrvermerk nennt man die Eintragung , daß der Konkurs über das Vermögen des Grundstückseigentümers eröffnet oder die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung angeordnet ist. Durch diesen S. genießen diese Tatsachen den Schutz des öffentlichen Glaubens (vgl. Konkursordnung , § 113 ...
Insuffiziénz (lat.), Unzulänglichkeit, insbes. des Vermögens eines Schuldners zur Befriedigung seiner Gläubiger (s. Konkurs ). Schlußunfähigkeit der Herzklappen , s. Herzfehler ; über Herzinsuffizienz s. auch Herzschwäche .
Güterpfleger ( Güterverwalter , Curator bonorum ) nennt man in der Rechtssprache die auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift mit der Verwaltung eines fremden Vermögens beauftragte Person. Zu dem G. in dieser Bedeutung gehört auch der Konkursverwalter (s. Konkurs ).
Massekurātor , Massepfleger , s.v.w. Konkursverwalter (s. Konkurs ).
Vorzugsrecht , das Recht auf Absonderung (s.d.) im Konkurs .
Massekurator u. Masseverwalter , frühere Bezeichnungen für Konkursverwalter , s. Konkurs , S. 402.
Güterpfleger , s.v.w. Konkursverwalter (s. Konkurs ).
Konkursmasse , s. Konkurs .
Ausschließung eines Rechtsanspruchs wegen Ablaufs der zu dessen Geltendmachung bestimmten Frist erfolgt im Aufgebotsverfahren (s. d.) und im Konkurs (s. d.). A. eines Richters von der Ausübung des ...
Teilungsmasse heißt diejenige Vermögensmasse im Konkurs , die zur Verteilung an die Gläubiger bestimmt ist. Zu diesem Zwecke müssen die zur Konkursmasse gehörigen Gegenstände, soweit sie nicht schon an sich in Geld bestehen, in Geld umgesetzt (versilbert) werden. ...
Masseschulden , s. Konkurs , S. 403.
Konkursprozeß , s. Konkurs .
... 215). Beim Vorhandensein mehrerer Erben ist der Konkurs auch nach der Teilung statthaft (§ 216), aber immer nur als ... ... werden (in Abstufungen) alle Nachlaßgläubiger zur Liquidation im Konkurs zugelassen (§ 226 ff.). Der Vorschlag eines Zwangsvergleichs ... ... Vorschriften. Das Nachlaßkonkursverfahren ist analog anwendbar für den Konkurs über das Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ ...
Konkursordnung wird im Deutschen Reich (wie in Österreich ) das Gesetz genannt, in dem das Konkursverfahren (s. Konkurs ) geregelt wird. Im Deutschen Reich ist eine solche einheitliche Regelung ...
Prüfungstermin , im Konkurs (s. d.) der zur Prüfung der angemeldeten Konkursforderungen bestimmte Termin vor dem Konkursgericht . Nach der Deutschen Konkursordnung (§ 138 ff.) werden die innerhalb der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen in dem allgemeinem P. ...
Abeille , Jonas , französ. Militärarzt, geb. zu Saint-Tropez ... ... 28. Nov. 1809, studierte in Montpellier, wurde 1837 daselbst Doktor, 1839 durch Konkurs Méd. adjoint, war nacheinander in mehreren Pariser Militär-Hospitälern Arzt, zuletzt im ...
Delitverfahren , eine früher in manchen Ländern gebräuchliche Bezeichnung für Konkurs (s.d.).
Masseansprüche ( Masseforderungen, Masseschulden ), s. Konkurs , S. 403.
Masseverwalter , s.v.w. Konkursverwalter (s. Konkurs ).
Massegläubiger , s. Konkurs , S. 403.
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