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Beschwerlich

Beschwerlich [Adelung-1793]

Beschwerlich , -er, -ste, adj. et adv. zu unangenehmen Verbindlichkeiten verpflichtend, Beschwerde, Mühe verursachend. Einem mit seinem Besuche, mit seinen Briefen beschwerlich seyn oder fallen. Das Reden fällt, oder wird mir gar zu beschwerlich. Ein beschwerlicher Mensch, der uns ...

Wörterbucheintrag zu »Beschwerlich«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 909.
Abstandsgeld

Abstandsgeld [Meyers-1905]

Abstandsgeld ( Abkaufsgeld ), die Summe , die ein Kontrahent dem andern zahlt, um dadurch vorzeitig von seinen Verbindlichkeiten frei zu werden. Vgl. auch Abfindung und Reugeld .

Lexikoneintrag zu »Abstandsgeld«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 57.
Spielschulden

Spielschulden [Pierer-1857]

Spielschulden , im Allgemeinen Verbindlichkeiten , welche aus Anlaß eines ... ... Frage , in wie weit diese Verbindlichkeiten mittelst Klage geschützt sind. Hierbei hat man zunächst zwischen Spiel ... ... völlig erlaubt gewesen zu sein, daher auch eine Beschränkung der daraus hervorgegangenen Verbindlichkeiten nicht stattgefunden zu haben. ...

Lexikoneintrag zu »Spielschulden«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 550-551.
Fabrikordnung

Fabrikordnung [Meyers-1905]

Fabrikordnung ( Fabrik - und Werkstattordnung , Arbeitsordnung ), ... ... ) getroffene allgemeine Ordnung , durch die das Arbeitsverhältnis geregelt, Rechte und Verbindlichkeiten der Arbeiter bestimmt werden. In Deutschland ist die F. ...

Lexikoneintrag zu »Fabrikordnung«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 254.
Patronatrecht

Patronatrecht [Pierer-1857]

Patronatrecht (lat. Jus patronatus ), 1 ) diejenigen Rechte u. Verbindlichkeiten , welche aus der Fundirung einer Kirche od. einer Pfründe entstehen; eingetheilt in das dingliche u. persönliche , je nachdem es an dem Eigenthum eines Grundstücks ...

Lexikoneintrag zu »Patronatrecht«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 751.
Solidārisch

Solidārisch [Meyers-1905]

Solidārisch (lat. in solidum ), für das Ganze , für ... ... , einer für alle, samt und sonders, einheitlich, Bezeichnung für die Gemeinschaftlichkeit von Verbindlichkeiten und Rechten (s. Gesamtschuldner ). Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für ...

Lexikoneintrag zu »Solidārisch«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 579.
Pfandcontract

Pfandcontract [Pierer-1857]

Pfandcontract ( Pfandvertrag , Pignus , Contractus pignoratitlus ), ... ... seiner Forderung eine Sache als Faustpfand übergibt. Die Erfüllung der gegenseitigen Verbindlichkeiten können Gläubiger u. Schuldner gegen einander mit der Actio ...

Lexikoneintrag zu »Pfandcontract«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 934.
Handlungsirre

Handlungsirre [Pierer-1857]

Handlungsirre , geistig kranke Menschen , welche, von einer vagen Regsamkeit u. Geschäftigkeit geplagt, Käufe u. Verkäufe abschließen, Verbindlichkeiten eingehen, denen sie nicht nachkommen können u. durch deren Nichterfüllung sie in ...

Lexikoneintrag zu »Handlungsirre«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 953.
Executivproceß

Executivproceß [Pierer-1857]

Executivproceß ( Executivischer Proceß , Executionsproceß , Processus executivus ), summarische ... ... in welcher sogleich mit dem Vortrag der Klage auf Erfüllung persönlicher Verbindlichkeiten der Beweis der ihr zum Grunde liegenden Thatsachen durch fehlerfreie ...

Lexikoneintrag zu »Executivproceß«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 34.
Vertragsstrafe

Vertragsstrafe [Meyers-1905]

Vertragsstrafe ( Konventionalstrafe ), die in Zahlung einer Geldsumme oder ... ... die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall verspricht, daß er seine Verbindlichkeiten nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt ( Bürgerliches Gesetzbuch , § 339). ...

Lexikoneintrag zu »Vertragsstrafe«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 115.
Quasicontracte

Quasicontracte [Pierer-1857]

Quasicontracte , im Römischen Rechte gewisse Rechtsgeschäfte , welche persönliche Verbindlichkeiten erzeugen, ohne daß gerade diese rechtliche Wirkung in der Absicht der Handelnden zu liegen braucht, z.B. bei der Übernahme einer Vormundschaft , der Negotiorum gestio , Erbschaftsantritt. Die ...

Lexikoneintrag zu »Quasicontracte«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 742.
Handwerksrecht

Handwerksrecht [Pierer-1857]

Handwerksrecht , 1 ) Inbegriff der einem Handwerke zustehenden Rechte u. obliegenden Verbindlichkeiten ; vgl. Fricke , Das H., Gött . 1771, u. Weißer , H., Stuttg. 1780. 2 ) Befugniß eines Handwerkmeisters, mit seinen selbst gefertigten ...

Lexikoneintrag zu »Handwerksrecht«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 958.
Glücksverträge

Glücksverträge [Pierer-1857]

Glücksverträge , die von den Contrahenten in voraus bestimmten, aber von einem ungewissen Erfolg abhängig gemachten Ereignisse, welche Rechte u. Verbindlichkeiten für jene erzeugen.

Lexikoneintrag zu »Glücksverträge«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 420-421.
Gewerbegerichte

Gewerbegerichte [Meyers-1905]

Gewerbegerichte sind besondere gesetzlich organisierte Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten ... ... Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag über die daraus erwachsenen Forderungen und Verbindlichkeiten , während die präventiv wirkenden Einigungsämter (s.d.) es mit der friedlichen ...

Lexikoneintrag zu »Gewerbegerichte«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 784-786.
Schuldentilgung

Schuldentilgung [Pierer-1857]

Schuldentilgung , die Zurückzahlung der contrahirten Darlehne u. Lösung der sonstigen Verbindlichkeiten , welche als Passiven auf einem Vermögen ruhen. Die Aufstellung richtiger Grundsätze über S. ist insbesondere in neuerer Zeit als eine wesentliche Aufgabe der Finanzwissenschaft ...

Lexikoneintrag zu »Schuldentilgung«. Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 452-453.
Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit [Meyers-1905]

Rechtsfähigkeit , die von der Rechtsordnung anerkannte Fähigkeit, Subjekt von Rechten und Verbindlichkeiten zu sein. Diese Fähigkeit kommt im bürgerlichen Recht jedem Menschen und außerdem den Juristischen Personen (s. d.) zu. Infolgedessen gibt es in Deutschland auch keine Sklaven ...

Lexikoneintrag zu »Rechtsfähigkeit«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 666.
Verbindlichkeit

Verbindlichkeit [Kirchner-Michaelis-1907]

Verbindlichkeit bedeutet a) die Verpflichtung, einem anderen etwas zu leisten; so legt uns jeder Vertrag gewisse Verbindlichkeiten auf; b) die Notwendigkeit einer Handlung um des Gesetzes willen; c) die sittliche Notwendigkeit einer solchen Handlung , welche die Vernunft anerkennt ...

Lexikoneintrag zu »Verbindlichkeit«. Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 1907, S. 676-677.
Handelsschulden

Handelsschulden [Meyers-1905]

Handelsschulden sind Verbindlichkeiten , die ein Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes eingeht; sie sind mit 5 Proz. zu verzinsen. Vgl. auch Handelsgeschäfte .

Lexikoneintrag zu »Handelsschulden«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 740.
Zunftrecht, das

Zunftrecht, das [Adelung-1793]

Das Zunftrêcht , des -es, plur. die -e. 1. Das Recht, in eine geschlossene Handwerkszunft vereiniget zu seyn; ohne Plural. 2. Gerechtsamen und Verbindlichkeiten, welche mit einer Zunft verbunden sind.

Wörterbucheintrag zu »Zunftrecht, das«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1763.
Ackerrecht, das

Ackerrecht, das [Adelung-1793]

Das Ackerrècht , des -es, plur. die -e. 1) Gerechtsame und Verbindlichkeiten, welche dem Ackerbaue ankleben. 2) Der Inbegriff derselben; entweder im Singular allein, oder im Plural allein.

Wörterbucheintrag zu »Ackerrecht, das«. Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 161.
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