Militäranwärter (expectants militairs; expectants militaires; aspiranti militari), Personen, die durch die Länge ihrer Militärdienstzeit oder durch ihre im Militärdienst eingetretene Invalidität das Recht erworben haben, durch Anstellung in einer der ihnen gesetzlich vorbehaltenen Stellen des Zivildienstes eine Versorgung zu erhalten. ...
Militäranwärter , Militärpersonen, die auf Grund des ihnen nach zwölfjähriger Dienstzeit oder vorher eingetretener Invalidität ausgestellten Zivilversorgungsscheins Anspruch auf Anstellung im Zivildienst haben. – Vgl. Lorenz (5. Aufl. 1898), Hahn und Nienaber (2 Tle., 1899-1900); Zusammenstellung der ...
Militäranwärter , s. Militärversorgung .
Zivilversorgung , Anstellung im Zivildienst des Reichs oder der Bundesstaaten . (S. Militäranwärter .)
Militärversorgung , s. Militäranwärter .
Anstellungsgrundsätze, darunter versteht man die Grundsätze, nach denen den Militäranwärtern die ihnen im Staatsdienste ganz oder zum Teil vorbehaltenen Stellen zuzuteilen sind (s. Militäranwärter ).
Beamte (officers; employés; impiegati). Inhalt: I. ... ... oder für die Friedenszeit davon befreit sein. Über die Anstellungsberechtigung der sog. Militäranwärter für bestimmte mittlere und untere Stellen des Staats- und Privatbahnbetriebs s.u. ...
... 1650 M. b) Militäranwärter 15001650 M. Technische Bureaudiätare 15001650 M. ... ... a) Zivilanwärter 15002000 M. b) Militäranwärter 16502000 M. Technische Praktikanten 15002100 M. ...
Zertifikāt (lat.), Schein, jede als Ausweis dienende schriftliche Versicherung ; ... ... in Österreich s.v.w. Zivilversorgungsschein, daher Zertifikatisten s.v.w. Militäranwärter . Ursprungs-Z., im Zollwesen Scheine zum Nachweis, daß vom Ausland kommende ...
Bahnmeister , Bahnaufseher, Oberbahnwärter (platelayors foreman, inspector [of gang]; ... ... Maßgabe, daß hiervon 12 Monate im Bahnunterhaltungsdienste bei einem B. zugebracht sein müssen. Militäranwärter sind weder in Preußen noch in Bayern als B. zugelassen. In ...
... den einjährig-freiwilligen Militärdienst oder (für Militäranwärter ) das Bestehen einer besondern Prüfung . Die für die Ergänzung der ... ... Nebenbahnen zur Entnahme ihrer Beamten aus den Reihen der zivilversorgungsberechtigten Militäranwärter verpflichtet. Über die einzelnen Beamten s. Eisenbahnverwaltung . Vgl. ...
Eisenbahnschulen, Lehranstalten zur Ausbildung von Beamtenanwärtern oder zur Fortbildung bereits im ... ... der bei den äußeren Dienststellen beschäftigten Anwärter für den mittleren Dienst Stationsaspiranten ( Militäranwärter ), Zivilsupernumerare, Bahnmeisteraspiranten, Dienstanfänger für den Werkmeisterdienst eingerichtet sind. Die Kurse ...
Eisenbahnschulen sind Lehrstätten zur Vorbereitung für den Eintritt in den Eisenbahndienst ... ... zu geben. Zum Besuch dieser Schule verpflichtet sind die Zivil - und Militäranwärter (Supernumerare und Aspiranten ) für den mittlern nichttechnischen Dienst . Eine 1882 ...
... Lorenz , Die Berufswahl der Militäranwärter (6. Aufl., das. 1902); Hahn u. ... ... das. 1905) und Die Laufbahn der Militäranwärter (das. 1900). Zur Vorbereitung: Radzio , Der Militäranwärter (10. Aufl., Wiesbad. 1903); »Handbücherei für Militäranwärter « (Berl. 1903 f ...
Eisenbahnkommissariate , Eisenbahnkommissare, in einzelnen Staaten bestehende Organe zur Ausübung des staatlichen ... ... - und Besoldungsverhältnisse der Beamten , ihre Dienstdauer und Pensionsverhältnisse, gesetzmäßige Berücksichtigung der. Militäranwärter bei Besetzung der Beamtenstellen sowie die Aufsicht über das Tarifwesen und in gewissen ...
... der Gehaltsordnung aufgeführte Stelle ernannte oder einberufene Militäranwärter bis zum Betrage von 100 M. verhängt werden können. Gegen ... ... Beamtengesetzes erklärt sind (ungeprüfte Anwärter [Aspiranten] für den mittleren Eisenbahndienst, Militäranwärter in informatorischer Beschäftigung, Staatsdienstaspiranten für den unteren Dienst) sind Geldstrafen ...
... Bescheinigung, in Deutschland den Zivilversorgungsschein, nachzuweisen vermögen. Näheres s. unter Militäranwärter . Die A. äußert ihre Wirkung dahin, daß die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen mit anderen Personen nicht besetzt werden dürfen, sofern sich Militäranwärter finden, die zu deren Übernahme befähigt und bereit sind. Der Besitz ...
... - oder dem Verwaltungs - (einschließlich Kassen-) Dienste vorgesehen. Die Militäranwärter haben, wenn sie nicht die wissenschaftliche Befähigung zum Einjährig-Freiwilligen-Dienste ... ... des unteren Dienstes ergänzen sich außer durch vorzugsberechtigte Anwärter ( Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheines) in der Hauptsache aus ...
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