Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). ... ... Arbeitsinspektor statt (Art. 24). β) Zuständig für alle Haftpflichtklagen ist der Friedensrichter des Kantons, in dem sich der Unfall ereignet hat; wenn es sich um einen Streit ...