Eisenbahnschulden. Diese lassen sich, wie folgt, unterscheiden: a) ... ... Gesetz angedrohten Strafen nach sich. Die bürgerliche Haftung der Gesellschaften und ihrer Vorstände wegen aufgenommener Anleihen läßt das Gesetz unberührt. Außer dem Debenture stock nehmen die Eisenbahnen ...