Pfand , pignus (übh. eine Sache, die man ... ... – fiducia (eig. die Sicherheit durch ein Pfand; dann auch das Pfand selbst). – arrăbo (Angeld, Kaufschilling). ... ... (d. i. Kinder), pignora: ein Pfand des Friedens, s. Friedenspfand.
pfänden , I) zum Pfande nehmen: pignori accipere alqd ... ... Senator, der ohne gehörige Ursache nicht im Senat erschien, pfändete). – Pfänden , das, pignoris ... ... ablatum. pignora ablata (das weggenommene Pfand, die weggenommenen Pfänder. – Pfänder , Pfandinhaber , Pfandnehmer , pignerator.
Pfändung , die, s. Pfänden, das. – pfandweise , pignoris iure. – pf. etwas ... ... , alqd pignori dare: alqd fiduciarium dare (vgl. »Pfand« über fiducia): pf. etwas innehaben, pignori datum habere ...
abpfänden , etw. pignus auferre alqd, jmdm., ab alqo. – abpflücken , carpere. decerpere (übh.). – legere (ablesen, Früchte u. Blumen).
verpfänden , pignori dare od. obligare od. opponere; pignerare; oppignerare ... ... v. lassen, pignori alqd accipere (z.B. domum agrosque). – verpfändet sein, pigneratum od. oppigneratum esse; pignori oppositum esse. – sich ...
Unterpfand , s. Pfand , Hypothek.
Pfandrecht , *ius pignoris capiendi.
auspfänden , s. pfänden no. II.
Liebespfand , pignus amoris. – Liebespfeil , sagitta Cupidinca. – Liebesqual , s. Liebespein.
Pfandschilling , arrăbo.
Friedensunterpfand , s. Friedenspfand.
... u. eris, n., das bedungene Pfand, Unterpfand, Faustpfand ( hingegen arrabo = der Kaufschilling, ... ... , ICt.: pignori esse, verpfändet sein, Curt.: pignori opponere, verpfänden, se, Plaut., ... ... . Pfropfreisern, Pallad. – II) bildl., das Pfand, Unterpfand = der Beweis ...
... f. (pignero), I) das Verpfänden, die Verpfändung, Gaius dig. 20, 1, 9. § 1. – II) das Verpfändetsein, die Pfandverbindlichkeit, Cod. Iust. 8, 34, 3. §. 3 ...
pīgneror , ātus sum, ārī (pignus), pfänden, zum Pfande nehmen; dah. bildl., I) etw. als Unterpfand annehmen, quod das mihi, pigneror omen, nehme ich als Unterpf. ...
Serviānus , a, um, nach dem Juristen Servius Sulpicius benannt, servianisch, actio, die urspr. dem Verpachter, dann übh. jedem Pfandgläubiger zustehende Klage auf Verfolgung seines Pfandrechts gegen jeden Besitzer des Pfandes, ICt.
... praediātōrius , a, um (praediator), die Pfändung der Güter betreffend, lex, Suet. Claud. 9, 2: ius, das Pfandrecht (der Inbegriff der Rechte, die bei öffentlich verpfändeten und zum Verkaufe angeschlagenen Landgütern vorkamen), Cic. Balb. 45; vgl ...
... pīgnero , āvī, ātum, āre (pignus), I) verpfänden, zum Pfande geben, versetzen, bona, Liv.: ex aure detractum ... ... Liv. 24, 1, 7. – II) pfänden, zum Pfande nehmen; dah. bildl., sich zu eigen ...
fīdūcio , āre (fiducia), verpfänden, Corp. inscr. Lat. 6, 3554. – sub pignoribus fiduciati, die sich verpfändet haben, Tert. de idol. 23.
arrālis (arrhālis), e (arra), pfändlich, unterpfändlich, pactum, Diocl. im Cod. Iust. 4, 49, 3.
... ;η). – pignus (Pfand übh.). – etwas als H. geben, verpfänden, remhypothecae nomine obligare (ICt.): doppelte H. geben, in duplum ... ... H. geben, verschreiben lassen, alqd pignori accipere: als H. gegeben, verpfändet, worauf H. haftet, ruht, obligatus: die H ...
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