cōnūbium (connubium), ī, n. (con u. nubo), die Eingehung eines matrimonium iustum, d.i. einer mit allen rechtlichen Folgen gültigen Ehe in bestimmter Form zwischen Gleichberechtigten (in Rom anfangs nur zwischen Bürgern desselben Standes, dann auch zwischen Patriziern u ...
allēctio (adlēctio), ōnis, f. (2. allego), die ... ... in eine Genossenschaft, I) im allg.: in clerum, Tert.: connubialis, Mart. Cap.: amici, das Gewinnen eines Fr. (Ggstz. detractio), ...
ἐπι-γαμία , ἡ , 1) die ... ... Staaten, der den beiderseitigen Bürgern aus dem andern eine Frau zu nehmen erlaubt, connubium , ἐπιγαμίαν ποιήσασϑαι Xen. Cyr . 1, 5, 3; neben ...