cōnūbium (connubium), ī, n. (con u. nubo), ... ... , d.i. einer mit allen rechtlichen Folgen gültigen Ehe in bestimmter Form zwischen Gleichberechtigten (in Rom anfangs nur zwischen Bürgern desselben Standes, dann auch zwischen Patriziern u ...
ἄν-ισος ( fem . ἀνίση? ), ... ... , steht der Demokratie gegenüber, Aesch . 1, 5, wo nicht jeder Bürger gleichberechtigt ist; auch = unbillig, Xen. Cyr . 2, 2, 17; ...