anerkennen , agnoscere (etw. mir od. einer andern Pers ... ... – laudare (loben, lobend anerkennen). – sancire (durch Beschluß, Verordnung anerkennen, z. B. ... ... u. so auffassen u. infolgedessen so u. so anerkennen, mit Ang. wie? z. B. ...
laudo , āvī, ātum, āre (laus), loben, lobend anerkennen, lobend gutheißen, preisen (Ggstz. castigare, vituperare, reprehendere, culpare, accusare), Passiv laudari, gelobt-, anerkannt werden, Anerkennung finden, I) ...
... II) als wirklich, als wahr, als vorhanden, als geltend anerkennen, gelten lassen, α) eine Pers.: sortilegos, Cic.: ... ... agnoscitur, Vell. – β) lebl. Objj. = eine Sache anerkennen, bestätigen, feststellen, einräumen, gelten lassen, zugeben, sich ...
ap-probo (ad-probo), āvī, ātum, āre, I) ... ... geben, zustimmen, es des Beifalls wert finden, billigen, genehmigen, anerkennen (Ggstz. improbo), hunc gregem, Plaut.: nostram pietatem, Plaut.: ...
im-probo , āvī, ātum, āre (in u. probo), nicht für gut finden, als untauglich (ungehörig) zurückweisen, nicht anerkennen, mißbilligen, verwerfen (Ggstz. probare, approbare, defendere), multorum opera, ...
... ōnis, f. (agnosco), das Anerkennen, die Anerkennung, a) übh.: veluti sui ... ... legis, Ambros. apol. David 4, 18. – b) das geistige Anerkennen, die Anerkenntnis, die Erkenntnis, animi, Cic. ...
īn-fitior , ātus sum, ārī (in ... ... ), von etw. nichts wissen wollen, etw. nicht anerkennen (Ggstz. confiteri), m. vorhergeh. Negation auch = etw. kein Hehl haben, anerkennen, a) eine Tatsache: α) m. Acc.: crimen, ...
a-spernor , ātus sum, ārī (ab u. sperno), ... ... vernachlässigen, von etw. nichts wissen wollen, etw. nicht anerkennen (Ggstz. appetere, accipere, asciscere, credere), pro ignoto me aspernari ...
com-probo , āvī, ātum, āre, I) etw. begutheißen ... ... etw. tüchtig (gut, richtig) befinden, als tüchtig (gut, richtig) anerkennen, für tüchtig (gut, richtig) erklären, einer Sache seinen ...
... Maßregel b., consilium appr., Ggstz. improbare). – agnoscere (anerkennen u. infolgedessen gelten lassen, Ggstz. abnuere). – laudare (seine Zufriedenheit aussprechen, Ggstz. vituperare). – ratum habere (für gültig anerkennen, z. B. die Verfügungen eines Statthalters etc.). – Ist es = ...
Acephalī , ōrum, m. (Ἀκέφαλοι), die Häretiker, die das Oberhaupt der Kirche nicht anerkennen, Isid. 5, 39. § 39 sq.; 8, 5. § 66 ...
ad-agnōsco , ere = ἀναγιγνώσκω, anerkennen, Tertull. de anim. 6. Vgl. Gloss. II, 8, 23.
ac-cognōsco (ad-cognōsco), nōvi, nitum, ere, anerkennen, alqm, Petron. 69. Ps. Quint. decl. 399.
Rechtsmäßigkeit , iusta ratio (dem Recht gemäße, gehörige Beschaffenheit). – ... ... Glaubwürdigkeit, z.B. der Urkunden, tabularum). – die R. des Verfahrens anerkennen, id iure factum esse fateri: die R. einer Sache verteidigen, ...
... 1) als Sitte, Brauch, Gesetz anerkennen , einen Brauch mitmachen, üben; ἱπποτροφίας νομίζων , d. i. ... ... achteten das Gold hoch (vielleicht mit Anspielung auf νόμισμα); ϑεούς , Götter anerkennen, ehren, Aesch. Pers . 490 (vgl. Plat . ὃ ...
ἐπί-γνωσις , ἡ , das Anerkennen, τῶν σφραγίδων Hdn . 7, 6, 15; übh. Erkenntniß, Pol . 2, 7, 6; Plut .
ἐπι-γιγνώσκω , u. ... ... ;νώσκω (s. γιγνώσκω ), – 1) wiedererkennen, anerkennen, αἴ κέ μ' ἐπιγνώῃ (als Conjunct. bei Bekker, bei Wolf ...
ἀπο-γιγνώσκω , Sp . ἀπογινώσκω (s. γιγνώσκω ), 1) nicht anerkennen, verwerfen, z. B. τὴν ϑειότητα τῆς ἀρετῆς Plut. Rom . ...
... , Ov. – B) als tüchtig anerkennen, als erprobt-, echt-, tüchtig annehmen, etwas für tüchtig ... ... m. dopp. Acc., alqm imperatorem, jmd. als Oberbefehlshaber anerkennen, Caes. b. G. 7, 63, 6: probare alqm iudicem ...
nōsco , nōvī, nōtum, ere (altlat. gnōsco, vgl. ... ... Tac. ann. 12, 60. – C) einen Grund, eine Entschuldigung anerkennen, gelten lassen, gutheißen, causam, Plaut. u. Cic.: illam ...
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