Gläubiger = Kreditor, creditor (eig. u. uneig. [Ggstz. debitor, der Schuldner], z.B. molestus, acerbus).
... die man einem andern zur Bürgschaft oder Versicherung übergibt, einhändigt, bes. einem Gläubiger zur Sicherheit seines Darlehns; daher auch bildl. = sicheres Kennzeichen, Unterpfand). – hypothēca (Hypothek; das dem Gläubiger zur Sicherheit seines Darlehns angewiesene unbewegliche Pfand, wie Grundstücke etc.). – ...
nexum , ī, n. (necto), I) eine feierliche, in ... ... Obligationsverhältnis begründet wurde, wodurch der Schuldner, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkam, dem Gläubiger als Schuldhöriger oder Schuldknecht anheimfiel, Varro, Cic., Liv. u.a. ...
dēbitor , ōris, m. (debeo), der Schuldner, I) eig. (Ggstz. creditor, der Gläubiger, fenerator, der Kapitalist, Wucherer), m. subj. Genet., d. illius, Sen.: veteres debitores aerarii, Suet. – m. ...
crēditor , ōris, m. (credo), der Gläubiger (Ggstz. debitor, der Schuldner), cr. acerbus, Sen.: cr. lentus (geduldiger) et sapiens (vernünftiger), Sen.: cr. onerosus (lästiger), ICt.: u. (im Bilde) ...
abfinden , einen Gläubiger etc., absolvere alqm (wegen seiner Ansprüche völlig befriedigen). – dimittere ... ... (die Sache gütlich durch Vergleich abmachen). – pacisci cum alqo (mit einem Gläubiger einen Vergleich treffen, absol. od. paululā pecuniā). – se redimere ab ...
Schuldner , debitor. debens. qui debet (in bezug auf den Gläubiger). – obaeratus (für sich, als tief Verschuldeter). – ein guter Sch., bonum nomen: ein schlechter, träger Sch., malum, lentum nomen: jmds. Sch. sein ...
unbezahlt , non solutus (nicht berichtigt, von Geldern, Schulden). – residuus (rückständig, z.B. Gelder, sofern sie der Gläubiger nicht erhält).
flāgitātor , ōris, m. (flagito), der drängende Forderer, ... ... der Einforderer einer Geldschuld, der drängende Mahner, v. Gläubiger, Plaut. u. Gell.: fl. molestus, Amm.: v. Steuereinnehmer ...
phylacista , ae, m. (*φυλακιστής), der Kerkermeister, übtr., von einem Gläubiger, der einen im Hause um die Bezahlung mahnt und den Schuldner im Hause ...
antichrēsis , is, f. (ἀντίχρησις), das Rechtsgeschäft, wodurch man die Benutzung eines Pfandes dem Gläubiger überläßt, ICt.
acceptīlātio od. acceptī lātio , ōnis, f. als ... ... mündliche Quittung über eine durch Stipulation entstandene Schuld, indem der Schuldner den Gläubiger fragt: quod ego tibi promisi habesne acceptum? u. dieser antwortet: ...
prīvilēgiārius , iī, m. (privilegium), ein mit einem Vorzugsrecht versehener Gläubiger, ein Bevorrechteter, ICt.
χρηστής , ὁ , 1) der ein Orakel giebt, deutet, der Wahrsager. – 2) der Gläubiger, der Wucherer ; Ar. Nub . 241. 433, vgl. Schol.; Lycurg . 22; χρήστων (zum Unterschiede von χρηστῶν , ...
ὑπο-γράφια , τά , sc ... ... χρήματα , Geld, für dessen Zurückzahlung man sich durch Namensunterschrift verbürgt, so daß der Gläubiger sich an die Person des Schuldners halten kann, also eine Wechselschuld, Hesych ...
χρεω-κόπος , att. = χρεοκόπος (vgl. κρεωκόπος ), die Schulden abhauend, d. i. sie vermindernd od. ganz aufhebend, sie unbezahlt lassend u. den Gläubiger darum betrügend (?).
σεισ-άχθεια , ἡ , eigtl. ... ... hieß eine Einrichtung Solon's in Athen zu Gunsten der Schuldner, nach welcher die Gläubiger das Pfandrecht über den Leib des Schuldners verloren, Schuldenerleichterung; Plut. Sol . ...
dēbeo , buī, bitum, ēre (de u. habeo), ... ... Phorm. 661. – β) bl. alci: illi, quibus debeo, meine Gläubiger, Cic.: ut illi quam plurimi deberent, Sall.: non inveniuntur, qui velint ...
nōmen , inis, n. (altindisch nāman-, griech. ονομα ... ... entgegennehmen, Cic. – b) die aus einer Leistung entstandene Schuldforderung, die der Gläubiger mit Zustimmung des Schuldners als eine Ausgabe in sein Hausbuch eintrug (expensum ferre ...
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