förmlich , sollemnis (feierlich). – verus (wahr, ... ... iuste; legitime. – Ist »förmlich« bei Verben = völlig u. dgl., so drücken es die Lateiner durch ein Synonymum des dabeistehenden Verbums aus, z.B. förmlich schenken, dare et donare oder ( ...
dica , ae, f. (δίκη), der ... ... Rechtshandel, Prozeß, griech. gerichtl. t. t., alci dicam scribere, förmlich (schriftlich) verklagen, Cic.: alci dicam impingere, einen Prozeß an den ...
Braut , sperata (eig die Ersehnte, die B. vor dem Eheverlöbnis). – sponsa. pacta (die B. nach Unterzeichnung der Ehepakten, die förmlich Verlobte). – destinata uxor (die jmdm. bestimmte Gattin, zukünftige Frau, ...
paene (pēne), Adv., I) beinahe, fast, so gut ... ... , Verg. u. Ov. – II) gänzlich, ganz und gar, förmlich, non paene sum deceptus, Planc. in Cic. ep.: Superl. ...
spondeo , spopondī, spōnsum, ēre (griech. σπένδω, σπονδή,), förmlich-, feierlich versprechen, -sich verpflichten, geloben, angeloben, 1) als publiz. u. jurist. t.t., bei Bündnissen, Verträgen, Verhandlungen, qui stulte spondet, Cato fr ...
richtig , iustus, Adv .iuste (eig. dem Recht, dem Gesetz gemäß; dann = vorschriftsmäßig, förmlich, vollständig). – rectus, Adv .recte (eig. gerade, nicht krumm; dann = was die goldene Mittelstraße hält, der Vernunft gemäß, schicklich). – ...
mancipo u. mancupo , āvī, ātum, āre (manus. ... ... 20, 7. – II) insbes., als jurist. t. t., förmlich zum Eigentume übergeben od. überlassen, zu eigen geben, ...
geloben , spondere. despondere (vor Gericht förmlich u. feierlich versprechen). – promittere (verheißen, aus freiem Antriebe versprechen). – vovere. devovere (einer Gottheitwidmen, weihen, bezeichnet das Geloben in religiöser Beziehung, als ausgesprochenes Gelübde: dah. »gelobt«, votivus, ...
... im streng jurist. Sinne = einen Sohn förmlich (durch dreimalige mancipatio u. manumissio) aus der väterlichen Gewalt ... ... . ep. – 2) ein Grundstück jmdm. per aes et libram förmlich abtreten, als Eigentum überlassen, agrum, Suet.: praedia paterna, Quint ...
stipulor , ātus sum, āri (stipulus), I) sich etwas förmlich angeloben (zusagen) lassen, -ausbedingen, Plaut., Cic. u.a. – II) auf Verlangen angeloben, eine Verbindlichkeit übernehmen, Suet. u. ICt. ...
... in-ōrātus , a, um (in u. oro), nicht förmlich vorgetragen, inorata atque inaudita virginitatis causa, Ambros. epist. 6, 1: re inoratā, ohne die Sache förmlich vorgetragen zu haben, Enn. fr. scen. 13. Cic. Rosc. ...
con-trādo , didī, ditum, ere, förmlich übergeben, alqd, alqm od. se alci, Eccl.
dē-spondeo , spondī, spōnsum, ēre, I) förmlich versprechen, zusagen, verbürgen, A) im allg.: alci Syriam, Cic.: haud dubium consulatum favore ac spe (v. Volke), Liv.: velut desp. Romanis imperium orientis (v. Glück ...
cōn-scīsco , scīvī u. sciī, scītum, ere, zum förmlichen Beschluß erheben, förmlich beschließen, für sich etw. entscheiden, I) im allg., als publiz. t. t., Cic. de legg. 3, 3, 10: c. ...
... obligare in alqd (sein Wort verbürgen). – spondere alqd (förmlich unter Verbürgung u. mit gerichtlich bindender Kraft versprechen, geloben; auch absol.). ... ... sponsione alqm obstringere od. obligare; stipulatione alligare alqm: sich etw. förmlich angeloben (kontraktmäßig versprechen) lassen, stipulari alqd.
ausliefern , exhibere (herausgeben, aushändigen). – reddere (sowohl ... ... restituere (zurückerstatten). – tradere (von sich an einen andern geben. förmlich übergeben, überliefern). – dedere (in jmds. Gewalt u. Verfügung völlig ...
stipulātio , ōnis, f. (stipulor), die förmliche Anfrage bei jmd. ob er etw. förmlich angeloben wolle, die Stipulation, der Kontrakt, ...
rechtmäßig , iustus (dem Recht gemäß, wie es den Rechten nach sein soll, förmlich). – legitimus (gesetzmäßig, durch das Gesetz vorgeschrieben od. sanktioniert: beide z.B. matrimonium od. nuptiae); verb. iustus et legitimus. – iure factus ...
stipulātor , ōris, m. (stipulor), der sich förmlich angeloben läßt, der Stipulierende, Suet. Vit. 14, 2 u. ICt.
tēstābilis , e (testor), das Recht habend, ein Zeugnis förmlich abzulegen, Lex Horat. bei Gell. 6, 7, 2.
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