... z.B. tributorum [von einem Volke]; bes. von der Freiheit von Gemütsbewegungen und Leidenschaften ... ... nicht berührt, noch nicht ergriffen von etw., z.B. von Aberglauben, von Begierden od. Leidenschaften). ... ... um den Be. griff »frei von etwas« auszudrücken, z.B. frei von Abgaben und sonstigen Leistungen, ...
... – inter (unter, aus der Mitte von etc.). – einer von vielen, unus ex ... ... sogar im Lateinischen nicht stehen, wenn von Dingen die Rede ist, die von Natur aus einem Stoffe ... ... ea re? V) im Deutschen dient »von« oft zur Bezeichnung von Genetivverhältnissen, wo dann im ...
... od. die Zeit, wo man von Berufsgeschäften frei ist, die Mußestunde, Mußestunden). – operis otium (der Zustand od. die Zeit, wo man frei ist von Arbeit). – tempus labore od. negotiis ... ... Zwischenzeit zwischen den Berufsgeschäften). – M. von etw., von seiten einer Sache, otium ab alqa re ...
... . u. übtr.: A) eig.: a) übh. frei von Schmutz u. von jedem befleckenden, trübenden usw. Zusatz, ... ... . Liv. – ββ) rein von Verbrechen, bes. von Mord, unbefleckt, p ...
... , ūs, die Enthaltsamkeit, Keuschheit), von etw. leer-, entblößt-, frei sein, ohne etw. ... ... – dah. a) von einer Örtlichkeit sich entfernt halten, nicht an (auf) od. in einen Ort gehen od. auch bloß von wo entfernt sein, ...
... stehend od. übh. sich weithin ausdehnend). – propatŭlus (frei daliegend, von allen Seiten zugänglich). – hians (klaffend, z.B ... ... in manifesto facinore deprehendere; in re manifesta tenere. – d) von guter Fassungskraft: docilis (leicht unterrichtbar). – ...
müßig , I) geschäftslos: otiosus,Adv.otiose (frei von Berufsgeschäften; dann übh. keinen Anteil nehmend an etwas). – ... ... . sein, otiosum esse. otium habere. otium alci est (frei von Berufsgeschäften sein); vacuum esse (negotiis). vacare ...
rētae , ārum, f., aus dem Ufer des Flusses hervorragende ... ... . 11, 17, 4: dah. rētare flumen. den Fluß (von solchen Bäumen) rein u. frei halten, Edict. vet. b. Gell. 11, 17, 4.
... befreien; dah. I) von der Sklaverei losmachen, befreien, frei kaufen, alqm, Komik. u ... ... . – B) insbes.: 1) von einer Schuld od. Verpflichtung lossprechen, freisprechen (Ggstz. ... ... der Verpflichtung der Bürgschaft u. Bezahlung, Cic.: debitorem, von der Zahlpflicht, ICt.: iudicio liberari ...
... Adv. (impunis), ungestraft, I) eig., frei von Strafe, ohne Strafe, facere Cic. u. Caes ... ... etw. ungestraft getan haben, ohne Strafe davonkommen, bei etw. frei (von Strafe) ausgehen: u. so haud od. ...
2. bar , carens mit Abl. (frei, rein von etc., z. B. vitiis, peccatis). – sine m. Abl. (ohne, z. B. sine vitiis, sine peccatis).
... Leistungen: 1) für den Staat: a) frei von Abgaben, abgabenfrei, steuerfrei, geschoßfrei, civis ... ... Tac. – 2) für Privatzwecke: a) frei von Leistungen, mit Genet., bos curvi imm ... ... absol., tellus imm., Ov. – b) frei von Beiträgen, nichts beitragend, bei einem gemeinschaftlichen Mahle ( ...
... Befreiung, das Befreitsein, Freisein von etwas, von Abgaben, gewissen Diensten usw., a) das, ... ... augures, quo minus iudiciis operam darent, non habere, wären nicht frei von den richterlichen Obliegenheiten (der Geschworenen), Cic. Brut. 117. ...
vacīvus , a, um (vaco), leer, aedes, Plaut ... ... – m. Genet., virium, kraftlos, Plaut.: tempus vacivum laboris, frei von usw., Ter. – / Bei Plaut. u. Ter. ...
fēriātus , a, um, PAdi. (v. ferior), feiernd, frei von der Arbeit, müßig, a) v. Pers.: deus feriatus torpet, Cic.: manus feriatae, Prud.: male feriatus, der zur Unzeit Freudenfeste feiert, Hor. – ...
in-genuus , a, um (in u. gigno), I) ... ... angeboren, natürlich, indoles, Plaut.: color, Prop. – III) frei (= von freien Eltern) geboren, A) ?-eig., Cic u.a ...
straflos , impunitus (unbestraft). – inultus (wofür oder an ... ... genommen worden ist); verb. inultus impunitusque. – poenā vacuus oder solutus (frei von Strafe). – st. sein od. bleiben, extra poenam esse; impune esse ...
zinsfrei , immunis (abgabenfrei übh.). – tributo vacuus (frei von Kopf- u. Grundsteuer).
entbehren , carere alqā re. – egere alqā re (den Mangel von etwas Unentbehrlichem ertragen müssen u. ertragen). – vacare alqā re (frei sein von etw. Bösem, z.B. omni culpā). – supersedere alqā re ( ...
ungestört , liber ab arbitris (frei von Augen- oder Ohrenzeugen, z.B. locus). – sine interpellatoribus (ohne ... ... der Friede blieb ung., pax non turbata est: ich will ung. (von Besuchern) sein, me conveniri nolo.
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