daß , Conj., dient I) um einen Begriff ... ... etc., vestigia, quibus appareat: der Beweis, daß etc., argumentum, quo demonstratur: Stimmen, daß etc., ... ... folgt der einfache Infinitiv. C) ein lokaler oder sonst bestimmender Zusatz zum Hauptsatze, der sich in ...
... , ea fuit, quod etc.: in der Beschuldigung selbst liegt kein G. zum Verdachte, in crimine ipso nulla suspicio est. – c) Beweisgrund (vgl. »Beweis no. II, b«): ratio (als Vernunftgrund), – argumentum (Beweis nach Tatsachen). – res (Tatsache selbst, ...
... σημεῖον, ὅτι , ein Zeichen, Beweis daß, Andoc . 2, 4; σημεῖον δ' αὐτοῠ ἡ ἐν ... ... Isocr . 4, 107; σημεῖον τοῦ τάχους· οἱ μὲν γάρ , zum Beweise dient, daß, 4, 87; Folgde, wie Pol . 4 ...
... ὰλίσκεται , Eur. frg .; u. bes. Beweis , τεκμήριον τοῠτ' αὐτὸ δοὺς μύϑων ἐμῶν , ... ... δὲ μέγισεον , Dem . 29, 7, so daß der Beweis selbst in einem neuen Satze mit γάρ angeknüpft wird, und wir übersetzen »zum Beweise dient, daß«, s. Wolf zu Dem. Lpt. p . 225; ...