Rechtsbeistand , s. Advokat. – Rechtsbescheid , responsum (als ... ... ). – Rechtsbescheide (als Anwalt) erteilen, de iure respondere: die in dessen Angelegenheiten von T. Ampelius erteilten Rechtsbescheide bestätigen, quae T. Ampelius de eius re ...
Der Reichstag , des -es, plur. die -e, die Versammlung der Stände eines Reiches, um über dessen Angelegenheiten zu berathschlagen; die Reichsversammlung. Der Pohlnische, Schwedische, Deutsche Reichstag. Der Reichstag zu Regensburg. S. Tag.
Das Rāthsbūch , des -es, plur. die -bǖcher, ein ... ... ingleichen einem Stadtrathe gehöriges Buch. In engerer Bedeutung, ein Buch, in welches die Angelegenheiten und Verhandlungen eines Raths-Collegii, und besonders eines Stadtrathes, verzeichnet werden.
Hochgebiethend , adj. welches nur in der feyerlichen Schreibart als ein Titel vornehmer Kriegs- und Staatsbedienten, welche über gewisse Angelegenheiten den Oberbefehl haben, üblich ist, im Abstracto aber nicht gebraucht wird. Hochgebiethender Herr General.
Das Frístbūch , des -es, plur. die -bücher, im Bergbaue, ein Buch, in welches die Fristen, Nachlassungen und andere Angelegenheiten verzeichnet werden.
In evangelĭcis (lat.), in Angelegenheiten der evang. Kirche .
Franz der erste , König von Frankreich , geb. 1494, gestorb ... ... nur in der Geschichte von Frankreich Epoche macht, sondern auch auf die damahligen Angelegenheiten von ganz Europa den wichtigsten Einfluß hatte, war von Natur mit den ...
Postzeitungsamt , eine dem Reichspostamt unmittelbar unterstellte, von einem Postdirektor ... ... Zeitungen und zugleich Zentral - und Auskunftsstelle für die das ganze Reichspostgebiet berührenden Angelegenheiten des in- und ausländischen Zeitungsvertriebs. Das P. wurde 1821 gegründet und 1825 ...
Friedensrichter (Judges of peace) . engl. Beamte, welche in den Grafschaften das Polizeiwesen besorgen, so wie allgemeine Angelegenheiten der Verwaltung (Anlage von Bauten, Steuervertheilung etc.); deßwegen halten die F. einer Grafschaft alle Vierteljahre eine Versammlung. Sonst ist ihre Amtsthätigkeit öffentlich ...
Urkundspersonen , die zur Beurkundung gewisser Tatsachen amtlich bestellten und insoweit ... ... , Notare etc., sodann diejenigen Hilfspersonen, die nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (s. d.) als Zeugen zuzuziehen sind, ...
Bundespräsidium , die oberste Leitung der Angelegenheiten verbündeter Staaten . Nach der deutschen Reichsverfassung steht, wie schon nach der norddeutschen Bundesverfassung, das B. der Krone Preußen zu. Nach Art. 11 der Reichsverfassung führt der König von Preußen als Inhaber des ...
Militärkabinett , die zur unmittelbaren Verfügung des Deutschen Kaisers ... ... von dessen auf die Armee bezüglichen Entschlüssen; eine Abteilung des M. bearbeitet die persönlichen Angelegenheiten der Offiziere . Die Geheime Kriegskanzlei bearbeitet die Rang-und Quartierliste. In ...
Der Staatsrath , des -es, plur. die -räthe. 1. Ein Collegium, welches die Angelegenheiten eines Staates verwaltet, und zu welchem die Staatskanzelley gehöret. In manchen Staaten, z.B. zu Wien ist es ein Raths-Collegium, welches nur die innern Geschäfte ...
Garnisonschulen , Elementarschulen für Kinder aktiver Unteroffiziere und Militärbeamten . Bei Mangel einer Garnisonschule wird das Schulgeld bei Bedürftigkeit vom Militärfiskus gezahlt. Alle bezüglichen Angelegenheiten regelt die Garnisonschulkommission .
Der Hōf-Fiscāl , des -es, plur. die -cäle, ein Fiscal, welcher die Angelegenheiten eines fürstlichen Hofes besorget. S. Fiscal.
Der Ritterrath , des -es, plur. die -räthe, ein aus Personen ritterlichen Standes, d.i. Adeligen, bestehendes Raths-Collegium, besonders, wenn es sich vorzüglich mit den Angelegenheiten der Ritterschaft einer Provinz oder Gegend beschäftiget.
Der Kammerrath , des -es, plur. die -räthe, ein ... ... einer Finanz-Kammer als Beysitzer angestellet ist, oder einer solchen Finanz-Kammer in ihren Angelegenheiten dienet. An einigen Orten werden sie Schatzräthe genannt.
Das Gehēimbūch , des -es, plur. die -bücher, bey den Kaufleuten, ein geheimes Buch, in welches sie ihre geheimsten Angelegenheiten verzeichnen, und es daher gern vor andern verborgen halten.
Der Landknêcht , des -es, plur. die -e, ein Gerichtsdiener auf dem Lande, oder so fern er in gerichtlichen Angelegenheiten auf dem Lande gebraucht wird; zum Unterschiede von einem Stadtknechte.
Das Ámtsbūch , des -es, plur. die -bücher, ein Buch, worin entweder die gerichtlichen oder die ökonomischen Angelegenheiten eines Amtes verzeichnet werden.
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