Handzeichen heißt das Zeichen, das jemand, der des Schreibens unkundig ist, unter einen schriftlichen Aufsatz oder eine Urkunde statt seiner Namensunterschrift setzt, und zwar gewöhnlich ein oder drei Kreuze . Ist für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung , d. h. schriftliche ...
Handzeichen , 1 ) das Zeichen , welches Einer, der nicht schreiben kann, unter die von ihm ausgestellten schriftlichen Aufsätze macht; gewöhnlich drei Kreuze ; 2 ) Zeichen , welches die Notarien vor Einführung der Petschafte auf die von ihnen ausgestellten ...
Totem , bei den Odschibwä in Nordamerika das Handzeichen , dessen sich die Häuptlinge statt der Namensunterschrift bedienen, und das meist in einem rohen Bilde des Tieres besteht, von dem die Sippe des Betreffenden ihren Namen trägt. Danach versteht man nach Lubbock ...
Signēt (lat.), s. Druckerzeichen . Notariatssignete , Handzeichen der Notare in Notariatsurkunden.
Signum (lat.), Zeichen , Feld -, Handzeichen, Siegel .
... einer Namensunterschrift beigefügte Handzug; das die vollständige Ausschreibung des Namens ersetzende Handzeichen ; auch soviel wie Stempel , Amtssiegel. Daher Paraphengebühren ( Paraphenjura ), soviel wie Stempelgebühren; paraphieren , mit dem Namenszug oder Handzeichen versehen, signieren oder stempeln. Paraphierung , auch soviel wie Schlußformulierung, ...
Nischan (pers. nîschân ), »Zeichen«; Nischandschi , der türk. Hofbeamte, der das kaiserliche Handzeichen , die sogen. Tughra, d.h. das Monogramm des Sultans , das in den Firmanen etc. die Unterschrift des Souveräns vertritt ...
Parāphe (frz., aus grch. parāgraphē), Namenszug, Handzeichen; Paraphengebühr , Stempelgebühr; paraphieren , mit dem P. versehen.
Monogramm (griech., Handzeichen , lat. Signum , franz. Chiffre ), eigentlich ... ... Speziell heißen Monogrammisten auch die ältern Künstler, die unter ihrem Handzeichen bekannt sind (s. Meister ). Vgl. Brulliot , ...
Monogramm (v. gr.), 1 ) aus Einem Buchstaben bestehend; 2 ) ( Handzeichen ) Verschlingung der Anfangsbuchstaben eines mehrfachen Namens, od. der Buchstaben eines Namens in Eine Figur . Bes. sind die M-e der Regenten ...
Hausmarke heisst das besondere Zeichen, mit welchem nach altem Gebrauche die ... ... die Stammsitze bezeichnet wurden. Da sich der Hausbesitzer dieses Zeichens auch bei Unterschriften als Handzeichen bediente, erhielt es den Namen hantgemâl , welches Wort nun auf das Grundstück ...
Hantgemal , ursprünglich soviel wie Handzeichen , Marke , insbes. zur Bezeichnung des Hauses (s. Hausmarken ), war dann die Hofmark selbst und speziell die Hofmark eines Schöffenbarfreien (s. d.), die mindestens drei Hufen Landes umfassen mußte ...
Monográmm (grch.) oder Chiffre (frz.), s.v.w. Handzeichen oder Namenszug, die in eins verschlungenen (Anfangs-) Buchstaben eines Namens, auch Figur als Hausmarke , Künstlerzeichen etc. (S. auch Christusmonogramm .)
Monogramm , Handzeichen, Namenszug in Form verschlungener Buchstaben.
Paraphiren (v. gr.), 1 ) etwas mit einem Handzeichen versehen, einen Stempel darauf drücken, damit es nicht verkannt od. verfälscht werden kann; zuweilen (wie in Österreich ) werden die Hauptbücher der Kaufleute paraphirt, d.h. es werden alle ...
Monogramma , griech., Handzeichen, Schriftzeichen, in welchem meistens einzelne Buchstaben (die Anfangsbuchstaben von Namen u. Titeln ) verschlungen sind, wurden seit dem 5. Jahrh. nach dem Vorgange der Römer auch in den germanischen Staaten bei den Regenten üblich, sind ...
Totemismus (von Totem, Handzeichen der kanadischen Indianer) nennt man die Verehrung sinnlich wahrnehmbarer Wesen , über die der Mensch keine Macht besitzt (z.B. Tiere , Flüsse, Himmelskörper) und deren Gunst er durch Opfer und Geschenke zu erwerben sucht. Der Totemismus ...
Paraphiren , etwas mit dem Handzeichen (Paraphe, der dem geschriebenen Namen angehängte Zug) versehen.
... Handzeichen vollzogen sind, haben nur dann Wechselkraft, wenn das Handzeichen gerichtlich oder notariell beglaubigt ist. Der Name, unter dem der Kaufmann ... ... zu richten. Ist die U. anerkannt, oder ist das ihre Stelle vertretende Handzeichen gerichtlich oder notariell beglaubigt, so hat die ...
Unterzeichnen , eigentlich sein Handzeichen ( Signum ) unter eine Schrift machen (signiren), unterscheidet sich eigentlich von Unterschreiben (s. Unterschrift ) dadurch, daß bei dem Letztern der Name ganz ausgeschrieben wird.
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